Internationale Rechnungslegung IFRS
Immaterielle Vermögenswerte

Cyberlab GmbH

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Lektion 3: Immaterielle Vermögenswerte

Inhalt:


Lernziele

  • Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte
  • Besonderheiten nach IFRS

Top Lektion 3: Immaterielle Vermögenswerte


Video


Ansatz

  • Ansatzvoraussetzungen für Vermögensgegenstände + zusätzliche Voraussetzungen für immaterielle Vermögenswerte
    1. Identifizierbarkeit
    2. Verfügungsrecht
    3. zukünftiger Nutzen

Top Lektion 3: Immaterielle Vermögenswerte


Aktivierungsverbot selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände + Bilanzierungshilfen (HGB), wie z.B.

  • Markennamen, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten
  • originärer Geschäfts- oder Firmenwert
  • Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen
  • Ausgaben für Aus- und Weiterbildung
  • Ausgaben für Werbekampagnen
  • Maßnahmen der Verkaufsförderung

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Erstbewertung

  1. Ausgaben, die Herstellung und Verbreitung des Vermögenswertes direkt oder indirekt dienen
  2. Ausgaben für die Sicherung des Rechtsanspruchs (z.B. Patentanmeldung)

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Folgebewertung

Wahlrecht bei Folgebewertung zwischen

  1. Anschaffungskostenmodell
  2. Neubewertungsmodell
  • Neubewertung:
    • analog zu IAS 16
    • erfordert Existenz eines aktiven Marktes
Immaterielle Vermögenswerte mit ...
bestimmter Nutzungsdauerunbestimmter Nutzungsdauer
  • Abschreibungsmethoden: lineare, degressive, leistungsabhangige Abschreibung
  • Abschreibung beginnt mit Erreichen des betriebsbereiten Zustandes
  • keine planmäßige Abschreibung
  • jährliche Durchführung des Impairmenttests auf Werthaltigkeit (ggf. außerplanmäßige Abschreibung auf den beizulegenden Wert)

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Forschungs- und Entwicklungskosten

 ForschungsausgabenEntwicklungsausgaben
Definition:eigenständige, planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen/ technischen ErkenntnissenAnwendung von Forschungsergebnissen
Bilanzielle ErfassungErfassung als Aufwand in der anfallenden PeriodeAktivierungspflicht, wenn "werthaltig" (Voraussetzungen nach IAS 38.57)

Falls Trennung zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten nicht möglich: Erfassung als Aufwand in der entsprechenden Periode (IAS 38.53)

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Voraussetzungen für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte

  • technische Realisierbarkeit + spätere Nutzung + Vermarktung
  • Absicht und Fähigkeit zur Fertigstellung + Nutzung
  • Prognose zukünftigen Nutzens
  • Ausreichende Ressourcen monetärer, personeller und technischer Art bis zur Fertigstellung
  • Identifizierbarkeit der direkt zurechenbaren Aufwendungen

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Ermittlung des Nutzenzuflusses

  1. Bestimmung des Nettoverkaufserlöses
  2. Bestimmung des Nutzungswerts unter Anwendung diskontierter Zahlungsströme

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Zusammenfassung

  • Ansatzkriterien und Aktivierungsverbote immaterieller Vermögenswerte
  • Erst- und Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte zu AHK
  • Neubewertungsmodell nur bei Existenz eines aktiven Marktes
  • Bestimmte und unbestimmte Nutzungsdauer immaterieller Vermögenswerte
  • Abschreibungsmethoden immaterieller Vermögenswerte
  • Unterscheidung von Forschungs- und Entwicklungskosten

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