Buchführung und Bilanzierung
Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte
Buchhaltung kostenlos online lernen Beispiele, Erklärung, Buchungssätze, Übungen
Inhalt:
- Lernziele
- Video
- Gegenstände des Umlaufvermögens
- Ausweis des Umlaufvermögens nach § 266 HGB
- Erst-Bewertung des Umlaufvermögens
- Folge-Bewertung des Umlaufvermögens
- Zugangsbewertung der Vorräte nach HGB
- Zugangsbewertung der Vorräte nach IAS 2.10
- Folgebewertung der Vorräte nach IFRS
- Bewertung von Fertigungsaufträgen
- Zusammenfassung
Lernziele
- Bestandteile des Umlaufvermögens
- Bilanzierung des Umlaufvermögens nach HGB
- Umlaufvermögen nach HGB und IFRS bewerten
- Bedeutung des strengen Niederstwertprinzips
- Besonderheiten des Postens „Vorräte"
Top Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte
Video
Top Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte
Gegenstände des Umlaufvermögens
Umkehrschluss des § 247 (2) HGB:
Umlaufvermögen sind solche Vermögensgegenstände, die nicht zum dauerhaften Verbleib im Unternehmen bestimmt sind.
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Ausweis des Umlaufvermögens nach § 266 HGB
A. | Anlagevermögen |
B. | Umlaufvermögen |
I. Vorräte | |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |
III. Wertpapiere | |
IV. Kassenbestand, Bundebankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
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Erst-Bewertung des Umlaufvermögens nach HGB
- Grundsätzlich AHK (§ 253 HGB)
- Entgeltlich erworben = Anschaffungskosten
- Eigenfertigung = Herstellungskosten
- Herstellungskosten: Pflicht Fertigungs- und Materialgemeinkosten
- Herstellungskosten: Wahlrecht Verwaltungsgemeinkosten + Verbot Vertriebsgemeinkosten
- Fremdkapitalzinsen Wahlrecht
Bilanzpolitik:
- Hoher Gewinn = Wertobergrenze (alle Pflicht- und Wahlbestandteile)
- Niedriger Gewinn = Wertuntergrenze (nur Pflichtbestandteile)
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Folge-Bewertung des Umlaufvermögens nach HGB
- Keine planmäßigen Abschreibungen, da keine Abnutzung
- Strenges Niederstwertprinzip gemäß § 253 Absatz 4 HGB:
Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben.
Zuschreibungspflicht gemäß § 253 Absatz 5 Satz 1 HGB:
„Ein niedrigerer Wertansatz nach Absatz 3 Satz 3 oder 4 und Absatz 4 darf nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen"
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Zugangsbewertung der Vorräte nach HGB
Abweichung vom Grundsatz der Einzelbewertung zulässig:
- Festwert
§ 240 Abs. 3 HGB:
... Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt.
- Gruppenbewertung
§ 240 Abs. 4 HGB:
Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden können jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.
- Sammelbewertung
Verbrauchsfolgeverfahren nach § 256(1) HGB
- Durchschnittswertmethode
- First-in-first-out-Verfahren (FIFO)
- Last-in-first-out-Verfahren (LIFO)
Nach IFRS (IAS 2.25-2.27) Durchschnittsmethode und FIFO zulässig
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Zugangsbewertung der Vorräte nach IAS 2.10
IAS 2.10ff:
- entgeltlicher Erwerb = Anschaffungskosten
- eigene Herstellung = Herstellungskosten
Ermittlung:
- Wie HGB Einbeziehungspflicht von Material- und Fertigungsgemeinkosten und produktionsbedingten Abschreibungen
- Verwaltungs-Gemeinkosten (IAS 2.10ff.): für produktionsbezogene Verw.-GK Pflicht, für nicht produktionsbezogene Verw.-GK Verbot
- IFRS: Fremdkapitalzinsen bei „qualifying assets" Pflicht
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Folgebewertung der Vorräte nach IFRS
„Net realisable value" (Netto-Veräußerungswert)
= Geschätzter Verkaufserlös abzüglich voraussichtlich noch anfallender Kosten
Niederstwertprinzip nach IAS 2.9: Der niedrigere Wert von net realisable value und AHK ist anzusetzen
Spätere Zuschreibungspflicht nach IAS 2.33 (wie HGB) nur bis AHK.
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Bewertung von Fertigungsaufträgen
HGB: Prinzip des „Completed Contract", Erlöse werden erst nach Abnahme eines Auftrages ausgewiesen
IAS 11: Unter bestimmten Umständen können auch Teilabnahmen bereits zur Erfolgsrealisierung führen („Percentage-of-Completion")
Siehe auch IFRS - Vorräte + langfristige Fertigung
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Zusammenfassung
- Erstbewertung: Bewertung mit AHK
- Vereinfachung durch Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung: Festbewertung, Gruppenbewertung und Verbrauchsfolgeverfahren
- Anwendung des strengen Niederstwertprinzips
- Nach IFRS auch Teilgewinnrealisierung (percentage completion) möglich.