Bilanzierung lernen
Umlaufvermögen, spezielle Vorräte

Cyberlab GmbH

Buchführung und Bilanzierung

Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte

Buchhaltung kostenlos online lernen Beispiele, Erklärung, Buchungssätze, Übungen

Inhalt:



Lernziele

  • Bestandteile des Umlaufvermögens
  • Bilanzierung des Umlaufvermögens nach HGB
  • Umlaufvermögen nach HGB und IFRS bewerten
  • Bedeutung des strengen Niederstwertprinzips
  • Besonderheiten des Postens „Vorräte"

Top Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte


Video



Top Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte


Gegenstände des Umlaufvermögens

Umkehrschluss des § 247 (2) HGB:

Umlaufvermögen sind solche Vermögensgegenstände, die nicht zum dauerhaften Verbleib im Unternehmen bestimmt sind.

Top Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte


Ausweis des Umlaufvermögens nach § 266 HGB

A.Anlagevermögen
B.Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundebankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Top Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte


Erst-Bewertung des Umlaufvermögens nach HGB

  • Grundsätzlich AHK (§ 253 HGB)
  • Entgeltlich erworben = Anschaffungskosten
  • Eigenfertigung = Herstellungskosten
  • Herstellungskosten: Pflicht Fertigungs- und Materialgemeinkosten
  • Herstellungskosten: Wahlrecht Verwaltungsgemeinkosten + Verbot Vertriebsgemeinkosten
  • Fremdkapitalzinsen Wahlrecht

Bilanzpolitik:

  • Hoher Gewinn = Wertobergrenze (alle Pflicht- und Wahlbestandteile)
  • Niedriger Gewinn = Wertuntergrenze (nur Pflichtbestandteile)

Top Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte


Folge-Bewertung des Umlaufvermögens nach HGB

  • Keine planmäßigen Abschreibungen, da keine Abnutzung
  • Strenges Niederstwertprinzip gemäß § 253 Absatz 4 HGB:
    Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen und übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, so ist auf diesen Wert abzuschreiben.

Zuschreibungspflicht gemäß § 253 Absatz 5 Satz 1 HGB:

„Ein niedrigerer Wertansatz nach Absatz 3 Satz 3 oder 4 und Absatz 4 darf nicht beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen"

Top Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte


Zugangsbewertung der Vorräte nach HGB

Abweichung vom Grundsatz der Einzelbewertung zulässig:

  • Festwert

§ 240 Abs. 3 HGB:
... Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe können, wenn sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist, mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden, sofern ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt.

  • Gruppenbewertung

§ 240 Abs. 4 HGB:
Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens sowie andere gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden können jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.

  • Sammelbewertung

Verbrauchsfolgeverfahren nach § 256(1) HGB

  • Durchschnittswertmethode
  • First-in-first-out-Verfahren (FIFO)
  • Last-in-first-out-Verfahren (LIFO)

Nach IFRS (IAS 2.25-2.27) Durchschnittsmethode und FIFO zulässig

Top Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte


Zugangsbewertung der Vorräte nach IAS 2.10

IAS 2.10ff:

  • entgeltlicher Erwerb = Anschaffungskosten
  • eigene Herstellung = Herstellungskosten

Ermittlung:

  • Wie HGB Einbeziehungspflicht von Material- und Fertigungsgemeinkosten und produktionsbedingten Abschreibungen
  • Verwaltungs-Gemeinkosten (IAS 2.10ff.): für produktionsbezogene Verw.-GK Pflicht, für nicht produktionsbezogene Verw.-GK Verbot
  • IFRS: Fremdkapitalzinsen bei „qualifying assets" Pflicht

Top Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte


Folgebewertung der Vorräte nach IFRS

„Net realisable value" (Netto-Veräußerungswert)
= Geschätzter Verkaufserlös abzüglich voraussichtlich noch anfallender Kosten

Niederstwertprinzip nach IAS 2.9: Der niedrigere Wert von net realisable value und AHK ist anzusetzen

Spätere Zuschreibungspflicht nach IAS 2.33 (wie HGB) nur bis AHK.

Top Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte


Bewertung von Fertigungsaufträgen

HGB: Prinzip des „Completed Contract", Erlöse werden erst nach Abnahme eines Auftrages ausgewiesen

IAS 11: Unter bestimmten Umständen können auch Teilabnahmen bereits zur Erfolgsrealisierung führen („Percentage-of-Completion")

Siehe auch IFRS - Vorräte + langfristige Fertigung

Top Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte


Zusammenfassung

  • Erstbewertung: Bewertung mit AHK
  • Vereinfachung durch Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelbewertung: Festbewertung, Gruppenbewertung und Verbrauchsfolgeverfahren
  • Anwendung des strengen Niederstwertprinzips
  • Nach IFRS auch Teilgewinnrealisierung (percentage completion) möglich.

Top Lektion 6 und 7: Umlaufvermögen, spezielle Vorräte


In Zusammenarbeit mit
Steuerberater Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
steuerschroeder.de
Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Schröder steuerschroeder.de
Buchhaltungssoftware
MS-Buchhalter

Buchhaltungssoftware MS Buchhalter downloaden und kostenlos testen
EÜR & Bilanz Version
Jetzt kostenlos testen