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Abschreibungen buchen (AfA)

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Abschreibungen (AfA) verständlich erklärt: Methoden, Buchungssätze, HGB vs. Steuerbilanz, Teilwert & Übungen

Lerneinheit Rechnungswesen & Steuern AfA / Abschreibung

Abschreibungen sind ein Kernbaustein der Jahresabschlusserstellung und der steuerlichen Gewinnermittlung. Diese Einheit erklärt die Systematik, zeigt Buchungssätze und behandelt typische Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz – inklusive Übungen.

Was Sie hier lernen
  • Methoden: linear, degressiv (befristet), Leistungs-AfA, Gebäude-AfA
  • Bilanzierung: Ansatz zu AK/HK, fortgeführter Buchwert, außerplanmäßige Abschreibung
  • HGB vs. Steuerbilanz: Nutzungsdauer, Teilwert, Wertaufholung, Sonder-AfA, GWG
  • Praxis: Buchungssätze, Abschreibungspläne, Fallübungen (mit Lösungshinweisen)

Lernziele

Nach dieser Einheit können Sie:

  • den Zweck und die Funktionen von Abschreibungen erklären,
  • unterschiedliche Abschreibungsverfahren anwenden,
  • Buchungssätze für planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen erstellen,
  • den Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz verstehen,
  • Abschreibungen korrekt bilanzieren (Ansatz und Bewertung),
  • Teilwertabschreibungen berechnen und die Folgewirkungen (Wertaufholung) einordnen.

1. Grundlagen: Was sind Abschreibungen?

1.1 Definition und Zweck

Abschreibungen (AfA = Absetzung für Abnutzung) verteilen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände systematisch über deren Nutzungsdauer.

Warum Abschreibungen?

Ohne Abschreibung würden hohe Investitionen das Ergebnis im Anschaffungsjahr überzeichnen (einmalig hoher Aufwand) und Folgejahre „zu gut“ aussehen – trotz fortgesetzter Nutzung. Abschreibungen sichern die Periodenabgrenzung.

1.2 Funktionen von Abschreibungen

  1. Aufwandsfunktion: Erfassung des Werteverzehrs als Aufwand
  2. Finanzierungsfunktion: Innenfinanzierung (Substanzerhaltung) über Aufwandserfassung
  3. Bewertungsfunktion: Fortführung realistischer Buchwerte in der Bilanz
  4. Steuerfunktion: Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage (im Rahmen der Regeln)

2. Rechtliche Grundlagen

2.1 Handelsrecht (HGB)

  • Planmäßige Abschreibungen: Verteilung über die voraussichtliche Nutzungsdauer (Abschreibungsplan).
  • Außerplanmäßige Abschreibungen: bei voraussichtlich dauernder Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
  • Wertaufholung: Wenn die Gründe entfallen, grundsätzlich Zuschreibung (Ausnahme: Geschäfts- oder Firmenwert).

2.2 Steuerrecht (EStG)

Zentrale Vorschrift: § 7 EStG (AfA) sowie Bewertungsregeln in § 6 EStG (u. a. Teilwert).

  • Linear: § 7 Abs. 1 EStG
  • Degressiv: § 7 Abs. 2 EStG (gesetzlich befristete Zeiträume)
  • Leistungs-AfA: § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG
  • Gebäude-AfA: § 7 Abs. 4–5a EStG
  • Teilwertabschreibung: § 6 Abs. 1 EStG (voraussichtlich dauernde Wertminderung)
  • GWG / Sammelposten: § 6 Abs. 2 und 2a EStG
Maßgeblichkeit – aber mit Bewertungsvorbehalt

Grundsätzlich folgt die Steuerbilanz der Handelsbilanz (§ 5 Abs. 1 EStG). Für Bewertungen (insbesondere AfA/Teilwert/GWG) gelten jedoch eigenständige steuerliche Sondervorschriften (Bewertungsvorbehalt).

3. Bilanzierung: Ansatz und Bewertung

3.1 Ansatz in der Bilanz

Vermögensgegenstände werden zunächst zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert.

AKTIVA
A. Anlagevermögen
  I. Immaterielle Vermögensgegenstände
     - Software
 II. Sachanlagen
     - Grundstücke/Gebäude
     - Maschinen
     - Fuhrpark
III. Finanzanlagen

3.2 Bewertung: zweistufige Logik

Stufe 1: Fortgeführter Buchwert
Anschaffungs-/Herstellungskosten
- planmäßige Abschreibungen
= fortgeführter Buchwert
Stufe 2: (Außerplanmäßiger) Niederstwert bei dauernder Wertminderung
fortgeführter Buchwert
vs.
beizulegender Wert (HGB) / Teilwert (EStG)

→ ist der niedrigere Wert anzusetzen,
   soweit die Voraussetzungen erfüllt sind

3.3 Anschaffungskosten ermitteln (Schema)

Kaufpreis (netto)
+ Anschaffungsnebenkosten (Transport, Montage, Zoll)
+ nachträgliche Anschaffungskosten
- Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Skonti)
= Anschaffungskosten
Beispiel: Anschaffungskosten Maschine
Maschine Kaufpreis (netto)          95.000 €
+ Transport                          2.000 €
+ Montage                            3.000 €
- Skonto (2%)                       -1.900 €
= Anschaffungskosten                98.100 €

Buchungssätze mit Abschreibungen auf Anlagevermögen

Außerplanmäßige Abschreibung


4. Nutzungsdauer und AfA-Tabellen

4.1 Bestimmung der Nutzungsdauer

  • Handelsrechtlich: voraussichtliche Nutzungsdauer im Unternehmen (subjektbezogen, aber plausibel zu dokumentieren).
  • Steuerrechtlich: betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; Orientierung an AfA-Tabellen und Verwaltungsauffassung.
Praxis-Hinweis: IT (Computerhardware/Software)

Neben den „klassischen“ AfA-Tabellen existiert eine Verwaltungsregelung, nach der für bestimmte Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden kann (vereinfachende Regel). Das kann die 3-Jahres-Tabellenwerte praktisch überlagern.

4.2 AfA-Tabellen (Beispiele)

Wirtschaftsgut Typische Nutzungsdauer (Orientierung) Hinweis
PKW 6 Jahre AfA-Tabellen-/Praxiswert
LKW 8–9 Jahre branchenabhängig
Computer/Notebooks häufig 3 Jahre (Tabelle) / ggf. 1 Jahr (Vereinfachungsregel) IT-Sonderregel beachten
Büromöbel 13 Jahre Tabellenwert
Produktionsmaschinen 8–12 Jahre anlagenspezifisch
Betriebsgebäude regelmäßig ca. 33 Jahre (3%) Gebäude-AfA gesondert

Hinweis: AfA-Tabellen sind Richtwerte; Abweichungen sind möglich, müssen aber sachlich begründet und dokumentiert werden.

5. Abschreibungsverfahren

5.1 Lineare Abschreibung

Prinzip: Gleichmäßige Verteilung über die Nutzungsdauer.

Jahresabschreibung = Anschaffungs-/Herstellungskosten / Nutzungsdauer
Beispiel: Maschine 120.000 € / 8 Jahre
Jahres-AfA: 120.000 € / 8 = 15.000 €

5.2 Degressive Abschreibung

Prinzip: Abschreibung als Prozentsatz vom Restbuchwert (fallende Jahresbeträge).

Jahresabschreibung = Buchwert zu Jahresbeginn × AfA-Satz
Wichtig: Die degressive AfA ist nur in gesetzlich befristeten Zeitfenstern zulässig. In der Praxis sollten Sie das Anschaffungs-/Herstellungsdatum und die aktuell geltenden Höchstsätze prüfen.
Beispielrechnung (didaktisch): Maschine 100.000 €, Satz 25%
Jahr Buchwert Jahresbeginn AfA Buchwert Jahresende
1100.000 €25.000 €75.000 €
275.000 €18.750 €56.250 €
356.250 €14.062,50 €42.187,50 €
442.187,50 €10.546,88 €31.640,62 €
531.640,62 €7.910,16 €23.730,46 €

Hinweis: In der Praxis ist oft ein Wechsel zur linearen AfA sinnvoll, sobald diese höher ausfällt.

5.3 Leistungsabschreibung

Prinzip: Abschreibung nach tatsächlicher Nutzung (z. B. km, Betriebsstunden, Stückzahlen).

AfA pro Einheit = Anschaffungskosten / Gesamtleistung
Jahres-AfA = AfA pro Einheit × Jahresleistung
Beispiel: LKW, 80.000 €, 400.000 km Gesamtleistung
AfA pro km: 80.000 € / 400.000 km = 0,20 €/km
Jahr 1 (45.000 km): 45.000 × 0,20 = 9.000 €
Jahr 2 (52.000 km): 52.000 × 0,20 = 10.400 €

5.4 Gebäude-AfA

Merksatz: Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.
Beispiel: Kaufpreis 500.000 €, davon Grund und Boden 150.000 €
Gebäudewert: 350.000 €
Jahres-AfA (3%): 350.000 € × 3% = 10.500 €

6. Buchungssätze für Abschreibungen

6.1 Grundschema

Anschaffung
Vermögensgegenstand (z. B. Maschinen)   XXX €
Vorsteuer (falls abzugsfähig)          XXX €
    an Bank/Verbindlichkeiten                  XXX €
Planmäßige Abschreibung
Abschreibungen auf Sachanlagen          XXX €
    an Vermögensgegenstand (z. B. Maschinen)   XXX €

Effekt: Aufwand in der GuV steigt, Aktivposten sinkt, Gewinn sinkt.

6.2 Beispiel: Maschine 100.000 € netto, ND 10 Jahre

01.01.2026 (Anschaffung)
Maschinen                     100.000 €
Vorsteuer                      19.000 €
    an Bank                              119.000 €

31.12.2026 (planmäßige AfA)
Abschreibungen: 100.000 € / 10 = 10.000 €

Abschreibungen auf Sachanlagen  10.000 €
    an Maschinen                         10.000 €

7. Außerplanmäßige Abschreibungen & Wertaufholung

7.1 Voraussetzungen

Handelsrecht (HGB)

  • voraussichtlich dauernde Wertminderung
  • Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert
  • spätere Zuschreibung bei Wegfall der Gründe (mit Obergrenze)

Steuerrecht (Teilwert)

  • Teilwert unter Buchwert
  • voraussichtlich dauernde Wertminderung
  • bei Wegfall der Gründe: Wertaufholungsgebot (Zuschreibung bis max. fortgeführte AK/HK)

7.2 Beispiel: Außerplanmäßige Abschreibung

Anschaffungskosten: 200.000 €
Planmäßige AfA (3 Jahre à 20.000 €): 60.000 €
Buchwert: 140.000 €
Beizulegender Wert/Teilwert: 95.000 €

Außerplanmäßige AfA = 140.000 € - 95.000 € = 45.000 €

Buchung:
Außerplanmäßige Abschreibungen   45.000
  an Maschinen                        45.000
Folge: Die künftige planmäßige AfA richtet sich nach dem neuen Buchwert und der Restnutzungsdauer.

7.3 Wertaufholung (Zuschreibung)

Wichtig: Zuschreibung ist in HGB und Steuerrecht grundsätzlich möglich/geboten, wenn die Gründe entfallen – jeweils mit Obergrenze (keine „Überbewertung“ über fortgeführte AK/HK).

8. Sonderformen: GWG, Sammelposten, AfaA

8.1 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Praxis: Für geringwertige Wirtschaftsgüter bestehen steuerliche Vereinfachungen. Entscheidend sind die Netto-AK (ohne USt) und die einheitliche Anwendung im Wirtschaftsjahr.
Netto-AKTypische Behandlung (steuerlich)Hinweis
bis 250 € Sofortaufwand möglich Vereinfachungsbereich (Aufzeichnungspflichten beachten)
250,01 € bis 800 € Sofortabzug als GWG oder reguläre AfA oder (wenn gewählt) Pool Gestaltungsentscheidung: Ergebnis-/Liquiditätseffekte
800,01 € bis 1.000 € Reguläre AfA oder (wenn gewählt) Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG) Pool = 5 Jahre, 20% p.a., unabhängig von tatsächlicher ND
über 1.000 € Reguläre AfA nach Nutzungsdauer AfA-Tabelle/Einzelnachweis

8.2 Sammelposten (Pool-AfA)

Sammelposten (Jahr): Summe der WG im Bereich 250,01–1.000 € netto
Abschreibung: 5 Jahre, jeweils 20% p.a.

8.3 AfaA (außergewöhnliche Abnutzung)

Beispiel:
Buchwert LKW: 30.000 €
Restwert nach Schaden: 15.000 €
AfaA: 15.000 €

Buchung:
Abschreibungen (AfaA)   15.000
  an Fuhrpark                15.000
Hinweis: Fällt der Grund für eine außergewöhnliche Abnutzung später weg, können Zuschreibungsregeln zu beachten sein.

9. Unterschied Handels- und Steuerbilanz (inkl. latente Steuern)

AspektHandelsbilanz (HGB)Steuerbilanz (EStG)
Nutzungsdauer voraussichtliche ND im Unternehmen betriebsgewöhnliche ND (AfA-Tabellen / Nachweis)
Methode sachgerechte Methoden zulässig gesetzliche Verfahren (z.B. linear; degressiv nur wenn zugelassen)
Außerplanmäßige AfA Pflicht bei dauernder Wertminderung Teilwertansatz bei dauernder Wertminderung (Zuschreibung, wenn Gründe entfallen)
Wertaufholung Gebot (§ 253 Abs. 5 HGB) Wertaufholungsgebot (bis max. fortgeführte AK/HK)
Sonder-/erhöhte AfA grundsätzlich nicht (außer Sonderfälle) möglich, wenn Norm vorhanden (z.B. § 7g EStG)

9.1 Temporäre Differenzen & latente Steuern (§ 274 HGB)

Unterschiedliche Buchwerte in HGB und Steuerbilanz führen zu temporären Differenzen, die über latente Steuern abgebildet werden können/müssen.

Temporäre Differenz × Steuersatz = latente Steuer
(Beispiel: 4.000 € × 30% = 1.200 €)

10. Praktische Übungen

Übung 5: GWG und Sammelposten

Sachverhalt (alle netto): Bürostuhl 650 €, Notebook 1.200 €, Drucker 450 €, Schreibtisch 180 €, Monitor 850 €

  1. Ordnen Sie jedes Wirtschaftsgut der richtigen steuerlichen Behandlung zu.
  2. Berechnen Sie die Höhe des Sammelpostens (falls gewählt).
  3. Erstellen Sie die Buchungssätze für alle Anschaffungen.
  4. Berechnen Sie die jährliche Abschreibung des Sammelpostens.
Übung 6: Handels- vs. Steuerbilanz

Sachverhalt: Serveranlage 36.000 € (Anschaffung 01.01.2026); HGB-ND 3 Jahre; Steuer-ND 5 Jahre.

  1. Berechnen Sie die Jahres-AfA in Handels- und Steuerbilanz.
  2. Erstellen Sie Buchwerte Jahre 1–5 (beide Sichten).
  3. Berechnen Sie temporäre Differenzen nach Jahr 1 und 3.
  4. Ermitteln Sie passive latente Steuern nach Jahr 1 (Steuersatz 30%).
Übung 7: Gebäude und Grund

Sachverhalt: Kauf Betriebsgrundstück 600.000 €; Grund 200.000 €; Gebäude 400.000 €; AfA 3% p.a.

  1. Warum wird nur das Gebäude abgeschrieben?
  2. Berechnen Sie die jährliche Gebäude-AfA.
  3. Buchungssatz Anschaffung.
  4. Buchungssatz AfA zum 31.12.2026.
  5. Bilanzansatz Gebäude am 31.12.2030.
Übung 8: Leistungsabschreibung

Sachverhalt: LKW 72.000 €; Gesamtlaufleistung 300.000 km; 2026: 45.000 km; 2027: 38.000 km; 2028: 52.000 km.

  1. Berechnen Sie AfA je km.
  2. Berechnen Sie AfA 2026–2028.
  3. Erstellen Sie die Buchungssätze je Jahr.
  4. Buchwert am 31.12.2028.
  5. Restkilometer.

11. Musterlösungen (Auswahl)

Lösungsskizze Übung 6 (Kurzfassung)
HGB-AfA: 36.000 / 3 = 12.000 p.a.
Steuer-AfA: 36.000 / 5 = 7.200 p.a.

Temporäre Differenz nach Jahr 1:
Buchwert HGB: 24.000
Buchwert StB: 28.800
Differenz: 4.800

Passive latente Steuer (30%): 4.800 × 30% = 1.440

Hinweis: Ob aktive/passive latente Steuern anzusetzen sind, ist nach § 274 HGB und dem konkreten Differenzvorzeichen zu beurteilen.

12. Zusammenfassung: Regeln & Formeln

10 goldene Regeln der Abschreibung

  1. Abschreibung verteilt AK/HK über die Nutzungsdauer (Periodenabgrenzung).
  2. Nur abnutzbare Wirtschaftsgüter – Grund und Boden niemals.
  3. Anlagevermögen: langfristige Nutzung im Betrieb.
  4. Nutzungsdauer: dokumentieren und plausibilisieren (HGB/Steuer unterscheiden).
  5. Planmäßig = systematisch nach Abschreibungsplan.
  6. Außerplanmäßig nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung.
  7. Wertaufholung/Zuschreibung beachten (mit Obergrenze).
  8. GWG-Grenzen und Pool-AfA sauber anwenden.
  9. Buchwert nie unter 0 € abschreiben.
  10. Belegbarkeit/Dokumentation: Anschaffung, ND, AfA-Methode, Wertminderung.

Formeln auf einen Blick

Linear:      Jahres-AfA = AK/HK / ND
Degressiv:   Jahres-AfA = Buchwert Jahresbeginn × Satz
Leistung:    AfA je Einheit = AK/HK / Gesamtleistung
             Jahres-AfA = AfA je Einheit × Jahresleistung
Buchwert:    Buchwert = AK/HK - kumulierte AfA

13. Prüfungstipps & häufige Fehler

Typische Fehler:
  • Grund und Boden wird abgeschrieben
  • Volle Jahres-AfA bei unterjährigem Zugang ohne Monatsprinzip/Regelprüfung
  • Außerplanmäßige AfA bei nur vorübergehender Wertminderung
  • Wertaufholung/Zuschreibung wird ignoriert
  • GWG/Pool-Grenzen werden vermischt (800 € vs. 1.000 €)
Prüfungsrelevante Schwerpunkte: Verfahren unterscheiden, Buchungssätze sicher beherrschen, ND begründen, Bilanzausweis erklären, HGB/Steuer abgrenzen.

14. Weiterführende Hinweise

  • Immaterielle Vermögensgegenstände: Software, Lizenzen, selbst geschaffene immaterielle VG (Abgrenzung!)
  • Nachträgliche AK/HK: Erweiterungen, wesentliche Verbesserungen
  • Herstellungskosten: Bestandteile nach HGB/Steuerrecht
  • Wertminderung: Indikatoren, Dauerhaftigkeit, Dokumentation
  • IFRS-Ausblick: IAS 16/IAS 36 (optional)

In Zusammenarbeit mit
Steuerberater Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
steuerschroeder.de
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