Abschreibungen (AfA) verständlich erklärt: Methoden, Buchungssätze, HGB vs. Steuerbilanz, Teilwert & Übungen
Lerneinheit Rechnungswesen & Steuern AfA / Abschreibung
Abschreibungen sind ein Kernbaustein der Jahresabschlusserstellung und der steuerlichen Gewinnermittlung. Diese Einheit erklärt die Systematik, zeigt Buchungssätze und behandelt typische Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz – inklusive Übungen.
- Methoden: linear, degressiv (befristet), Leistungs-AfA, Gebäude-AfA
- Bilanzierung: Ansatz zu AK/HK, fortgeführter Buchwert, außerplanmäßige Abschreibung
- HGB vs. Steuerbilanz: Nutzungsdauer, Teilwert, Wertaufholung, Sonder-AfA, GWG
- Praxis: Buchungssätze, Abschreibungspläne, Fallübungen (mit Lösungshinweisen)
Lernziele
Nach dieser Einheit können Sie:
- den Zweck und die Funktionen von Abschreibungen erklären,
- unterschiedliche Abschreibungsverfahren anwenden,
- Buchungssätze für planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen erstellen,
- den Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz verstehen,
- Abschreibungen korrekt bilanzieren (Ansatz und Bewertung),
- Teilwertabschreibungen berechnen und die Folgewirkungen (Wertaufholung) einordnen.
1. Grundlagen: Was sind Abschreibungen?
1.1 Definition und Zweck
Abschreibungen (AfA = Absetzung für Abnutzung) verteilen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände systematisch über deren Nutzungsdauer.
Ohne Abschreibung würden hohe Investitionen das Ergebnis im Anschaffungsjahr überzeichnen (einmalig hoher Aufwand) und Folgejahre „zu gut“ aussehen – trotz fortgesetzter Nutzung. Abschreibungen sichern die Periodenabgrenzung.
1.2 Funktionen von Abschreibungen
- Aufwandsfunktion: Erfassung des Werteverzehrs als Aufwand
- Finanzierungsfunktion: Innenfinanzierung (Substanzerhaltung) über Aufwandserfassung
- Bewertungsfunktion: Fortführung realistischer Buchwerte in der Bilanz
- Steuerfunktion: Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage (im Rahmen der Regeln)
2. Rechtliche Grundlagen
2.1 Handelsrecht (HGB)
- Planmäßige Abschreibungen: Verteilung über die voraussichtliche Nutzungsdauer (Abschreibungsplan).
- Außerplanmäßige Abschreibungen: bei voraussichtlich dauernder Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
- Wertaufholung: Wenn die Gründe entfallen, grundsätzlich Zuschreibung (Ausnahme: Geschäfts- oder Firmenwert).
2.2 Steuerrecht (EStG)
Zentrale Vorschrift: § 7 EStG (AfA) sowie Bewertungsregeln in § 6 EStG (u. a. Teilwert).
- Linear: § 7 Abs. 1 EStG
- Degressiv: § 7 Abs. 2 EStG (gesetzlich befristete Zeiträume)
- Leistungs-AfA: § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG
- Gebäude-AfA: § 7 Abs. 4–5a EStG
- Teilwertabschreibung: § 6 Abs. 1 EStG (voraussichtlich dauernde Wertminderung)
- GWG / Sammelposten: § 6 Abs. 2 und 2a EStG
Grundsätzlich folgt die Steuerbilanz der Handelsbilanz (§ 5 Abs. 1 EStG). Für Bewertungen (insbesondere AfA/Teilwert/GWG) gelten jedoch eigenständige steuerliche Sondervorschriften (Bewertungsvorbehalt).
3. Bilanzierung: Ansatz und Bewertung
3.1 Ansatz in der Bilanz
Vermögensgegenstände werden zunächst zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert.
AKTIVA
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
- Software
II. Sachanlagen
- Grundstücke/Gebäude
- Maschinen
- Fuhrpark
III. Finanzanlagen
3.2 Bewertung: zweistufige Logik
Anschaffungs-/Herstellungskosten
- planmäßige Abschreibungen
= fortgeführter Buchwert
fortgeführter Buchwert
vs.
beizulegender Wert (HGB) / Teilwert (EStG)
→ ist der niedrigere Wert anzusetzen,
soweit die Voraussetzungen erfüllt sind
3.3 Anschaffungskosten ermitteln (Schema)
Kaufpreis (netto)
+ Anschaffungsnebenkosten (Transport, Montage, Zoll)
+ nachträgliche Anschaffungskosten
- Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Skonti)
= Anschaffungskosten
Beispiel: Anschaffungskosten Maschine
Maschine Kaufpreis (netto) 95.000 €
+ Transport 2.000 €
+ Montage 3.000 €
- Skonto (2%) -1.900 €
= Anschaffungskosten 98.100 €
Buchungssätze mit Abschreibungen auf Anlagevermögen
Außerplanmäßige Abschreibung
4. Nutzungsdauer und AfA-Tabellen
4.1 Bestimmung der Nutzungsdauer
- Handelsrechtlich: voraussichtliche Nutzungsdauer im Unternehmen (subjektbezogen, aber plausibel zu dokumentieren).
- Steuerrechtlich: betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; Orientierung an AfA-Tabellen und Verwaltungsauffassung.
Neben den „klassischen“ AfA-Tabellen existiert eine Verwaltungsregelung, nach der für bestimmte Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden kann (vereinfachende Regel). Das kann die 3-Jahres-Tabellenwerte praktisch überlagern.
4.2 AfA-Tabellen (Beispiele)
| Wirtschaftsgut | Typische Nutzungsdauer (Orientierung) | Hinweis |
|---|---|---|
| PKW | 6 Jahre | AfA-Tabellen-/Praxiswert |
| LKW | 8–9 Jahre | branchenabhängig |
| Computer/Notebooks | häufig 3 Jahre (Tabelle) / ggf. 1 Jahr (Vereinfachungsregel) | IT-Sonderregel beachten |
| Büromöbel | 13 Jahre | Tabellenwert |
| Produktionsmaschinen | 8–12 Jahre | anlagenspezifisch |
| Betriebsgebäude | regelmäßig ca. 33 Jahre (3%) | Gebäude-AfA gesondert |
Hinweis: AfA-Tabellen sind Richtwerte; Abweichungen sind möglich, müssen aber sachlich begründet und dokumentiert werden.
5. Abschreibungsverfahren
5.1 Lineare Abschreibung
Prinzip: Gleichmäßige Verteilung über die Nutzungsdauer.
Jahresabschreibung = Anschaffungs-/Herstellungskosten / Nutzungsdauer
Beispiel: Maschine 120.000 € / 8 Jahre
Jahres-AfA: 120.000 € / 8 = 15.000 €
5.2 Degressive Abschreibung
Prinzip: Abschreibung als Prozentsatz vom Restbuchwert (fallende Jahresbeträge).
Jahresabschreibung = Buchwert zu Jahresbeginn × AfA-Satz
Beispielrechnung (didaktisch): Maschine 100.000 €, Satz 25%
| Jahr | Buchwert Jahresbeginn | AfA | Buchwert Jahresende |
|---|---|---|---|
| 1 | 100.000 € | 25.000 € | 75.000 € |
| 2 | 75.000 € | 18.750 € | 56.250 € |
| 3 | 56.250 € | 14.062,50 € | 42.187,50 € |
| 4 | 42.187,50 € | 10.546,88 € | 31.640,62 € |
| 5 | 31.640,62 € | 7.910,16 € | 23.730,46 € |
Hinweis: In der Praxis ist oft ein Wechsel zur linearen AfA sinnvoll, sobald diese höher ausfällt.
5.3 Leistungsabschreibung
Prinzip: Abschreibung nach tatsächlicher Nutzung (z. B. km, Betriebsstunden, Stückzahlen).
AfA pro Einheit = Anschaffungskosten / Gesamtleistung
Jahres-AfA = AfA pro Einheit × Jahresleistung
Beispiel: LKW, 80.000 €, 400.000 km Gesamtleistung
AfA pro km: 80.000 € / 400.000 km = 0,20 €/km
Jahr 1 (45.000 km): 45.000 × 0,20 = 9.000 €
Jahr 2 (52.000 km): 52.000 × 0,20 = 10.400 €
5.4 Gebäude-AfA
Beispiel: Kaufpreis 500.000 €, davon Grund und Boden 150.000 €
Gebäudewert: 350.000 €
Jahres-AfA (3%): 350.000 € × 3% = 10.500 €
6. Buchungssätze für Abschreibungen
6.1 Grundschema
Anschaffung
Vermögensgegenstand (z. B. Maschinen) XXX €
Vorsteuer (falls abzugsfähig) XXX €
an Bank/Verbindlichkeiten XXX €
Planmäßige Abschreibung
Abschreibungen auf Sachanlagen XXX €
an Vermögensgegenstand (z. B. Maschinen) XXX €
Effekt: Aufwand in der GuV steigt, Aktivposten sinkt, Gewinn sinkt.
6.2 Beispiel: Maschine 100.000 € netto, ND 10 Jahre
01.01.2026 (Anschaffung)
Maschinen 100.000 €
Vorsteuer 19.000 €
an Bank 119.000 €
31.12.2026 (planmäßige AfA)
Abschreibungen: 100.000 € / 10 = 10.000 €
Abschreibungen auf Sachanlagen 10.000 €
an Maschinen 10.000 €
7. Außerplanmäßige Abschreibungen & Wertaufholung
7.1 Voraussetzungen
Handelsrecht (HGB)
- voraussichtlich dauernde Wertminderung
- Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert
- spätere Zuschreibung bei Wegfall der Gründe (mit Obergrenze)
Steuerrecht (Teilwert)
- Teilwert unter Buchwert
- voraussichtlich dauernde Wertminderung
- bei Wegfall der Gründe: Wertaufholungsgebot (Zuschreibung bis max. fortgeführte AK/HK)
7.2 Beispiel: Außerplanmäßige Abschreibung
Anschaffungskosten: 200.000 €
Planmäßige AfA (3 Jahre à 20.000 €): 60.000 €
Buchwert: 140.000 €
Beizulegender Wert/Teilwert: 95.000 €
Außerplanmäßige AfA = 140.000 € - 95.000 € = 45.000 €
Buchung:
Außerplanmäßige Abschreibungen 45.000
an Maschinen 45.000
7.3 Wertaufholung (Zuschreibung)
8. Sonderformen: GWG, Sammelposten, AfaA
8.1 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
| Netto-AK | Typische Behandlung (steuerlich) | Hinweis |
|---|---|---|
| bis 250 € | Sofortaufwand möglich | Vereinfachungsbereich (Aufzeichnungspflichten beachten) |
| 250,01 € bis 800 € | Sofortabzug als GWG oder reguläre AfA oder (wenn gewählt) Pool | Gestaltungsentscheidung: Ergebnis-/Liquiditätseffekte |
| 800,01 € bis 1.000 € | Reguläre AfA oder (wenn gewählt) Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG) | Pool = 5 Jahre, 20% p.a., unabhängig von tatsächlicher ND |
| über 1.000 € | Reguläre AfA nach Nutzungsdauer | AfA-Tabelle/Einzelnachweis |
8.2 Sammelposten (Pool-AfA)
Sammelposten (Jahr): Summe der WG im Bereich 250,01–1.000 € netto
Abschreibung: 5 Jahre, jeweils 20% p.a.
8.3 AfaA (außergewöhnliche Abnutzung)
Beispiel:
Buchwert LKW: 30.000 €
Restwert nach Schaden: 15.000 €
AfaA: 15.000 €
Buchung:
Abschreibungen (AfaA) 15.000
an Fuhrpark 15.000
9. Unterschied Handels- und Steuerbilanz (inkl. latente Steuern)
| Aspekt | Handelsbilanz (HGB) | Steuerbilanz (EStG) |
|---|---|---|
| Nutzungsdauer | voraussichtliche ND im Unternehmen | betriebsgewöhnliche ND (AfA-Tabellen / Nachweis) |
| Methode | sachgerechte Methoden zulässig | gesetzliche Verfahren (z.B. linear; degressiv nur wenn zugelassen) |
| Außerplanmäßige AfA | Pflicht bei dauernder Wertminderung | Teilwertansatz bei dauernder Wertminderung (Zuschreibung, wenn Gründe entfallen) |
| Wertaufholung | Gebot (§ 253 Abs. 5 HGB) | Wertaufholungsgebot (bis max. fortgeführte AK/HK) |
| Sonder-/erhöhte AfA | grundsätzlich nicht (außer Sonderfälle) | möglich, wenn Norm vorhanden (z.B. § 7g EStG) |
9.1 Temporäre Differenzen & latente Steuern (§ 274 HGB)
Unterschiedliche Buchwerte in HGB und Steuerbilanz führen zu temporären Differenzen, die über latente Steuern abgebildet werden können/müssen.
Temporäre Differenz × Steuersatz = latente Steuer
(Beispiel: 4.000 € × 30% = 1.200 €)
10. Praktische Übungen
Übung 5: GWG und Sammelposten
Sachverhalt (alle netto): Bürostuhl 650 €, Notebook 1.200 €, Drucker 450 €, Schreibtisch 180 €, Monitor 850 €
- Ordnen Sie jedes Wirtschaftsgut der richtigen steuerlichen Behandlung zu.
- Berechnen Sie die Höhe des Sammelpostens (falls gewählt).
- Erstellen Sie die Buchungssätze für alle Anschaffungen.
- Berechnen Sie die jährliche Abschreibung des Sammelpostens.
Übung 6: Handels- vs. Steuerbilanz
Sachverhalt: Serveranlage 36.000 € (Anschaffung 01.01.2026); HGB-ND 3 Jahre; Steuer-ND 5 Jahre.
- Berechnen Sie die Jahres-AfA in Handels- und Steuerbilanz.
- Erstellen Sie Buchwerte Jahre 1–5 (beide Sichten).
- Berechnen Sie temporäre Differenzen nach Jahr 1 und 3.
- Ermitteln Sie passive latente Steuern nach Jahr 1 (Steuersatz 30%).
Übung 7: Gebäude und Grund
Sachverhalt: Kauf Betriebsgrundstück 600.000 €; Grund 200.000 €; Gebäude 400.000 €; AfA 3% p.a.
- Warum wird nur das Gebäude abgeschrieben?
- Berechnen Sie die jährliche Gebäude-AfA.
- Buchungssatz Anschaffung.
- Buchungssatz AfA zum 31.12.2026.
- Bilanzansatz Gebäude am 31.12.2030.
Übung 8: Leistungsabschreibung
Sachverhalt: LKW 72.000 €; Gesamtlaufleistung 300.000 km; 2026: 45.000 km; 2027: 38.000 km; 2028: 52.000 km.
- Berechnen Sie AfA je km.
- Berechnen Sie AfA 2026–2028.
- Erstellen Sie die Buchungssätze je Jahr.
- Buchwert am 31.12.2028.
- Restkilometer.
11. Musterlösungen (Auswahl)
Lösungsskizze Übung 6 (Kurzfassung)
HGB-AfA: 36.000 / 3 = 12.000 p.a.
Steuer-AfA: 36.000 / 5 = 7.200 p.a.
Temporäre Differenz nach Jahr 1:
Buchwert HGB: 24.000
Buchwert StB: 28.800
Differenz: 4.800
Passive latente Steuer (30%): 4.800 × 30% = 1.440
Hinweis: Ob aktive/passive latente Steuern anzusetzen sind, ist nach § 274 HGB und dem konkreten Differenzvorzeichen zu beurteilen.
12. Zusammenfassung: Regeln & Formeln
10 goldene Regeln der Abschreibung
- Abschreibung verteilt AK/HK über die Nutzungsdauer (Periodenabgrenzung).
- Nur abnutzbare Wirtschaftsgüter – Grund und Boden niemals.
- Anlagevermögen: langfristige Nutzung im Betrieb.
- Nutzungsdauer: dokumentieren und plausibilisieren (HGB/Steuer unterscheiden).
- Planmäßig = systematisch nach Abschreibungsplan.
- Außerplanmäßig nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung.
- Wertaufholung/Zuschreibung beachten (mit Obergrenze).
- GWG-Grenzen und Pool-AfA sauber anwenden.
- Buchwert nie unter 0 € abschreiben.
- Belegbarkeit/Dokumentation: Anschaffung, ND, AfA-Methode, Wertminderung.
Formeln auf einen Blick
Linear: Jahres-AfA = AK/HK / ND
Degressiv: Jahres-AfA = Buchwert Jahresbeginn × Satz
Leistung: AfA je Einheit = AK/HK / Gesamtleistung
Jahres-AfA = AfA je Einheit × Jahresleistung
Buchwert: Buchwert = AK/HK - kumulierte AfA
13. Prüfungstipps & häufige Fehler
- Grund und Boden wird abgeschrieben
- Volle Jahres-AfA bei unterjährigem Zugang ohne Monatsprinzip/Regelprüfung
- Außerplanmäßige AfA bei nur vorübergehender Wertminderung
- Wertaufholung/Zuschreibung wird ignoriert
- GWG/Pool-Grenzen werden vermischt (800 € vs. 1.000 €)
14. Weiterführende Hinweise
- Immaterielle Vermögensgegenstände: Software, Lizenzen, selbst geschaffene immaterielle VG (Abgrenzung!)
- Nachträgliche AK/HK: Erweiterungen, wesentliche Verbesserungen
- Herstellungskosten: Bestandteile nach HGB/Steuerrecht
- Wertminderung: Indikatoren, Dauerhaftigkeit, Dokumentation
- IFRS-Ausblick: IAS 16/IAS 36 (optional)




