Buchführung und Bilanzierung
Lektion 5: Finanzanlagen
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Inhalt:
- Lernziele
- Video
- Finanzanlagen
- Ausweis der Finanzanlagen
- Arten von Finanzanlagen
- Bewertung von Finanzanlagen nach HGB
- Bewertung von Finanzanlagen nach IFRS
- Zusammenfassung
Lernziele
- Bilanzierung Finanzanlagen nach HGB
- Bestandteile von Finanzanlagen
- Bewertung von Finanzanlagen nach HGB und IFRS
Video Finanzanlagen
Finanzanlagen
- Finanzanlagen sind monetäre Vermögensgegenstände im Eigentum eines Unternehmens.
- Sie dienen nicht der eigenen Leistungserstellung, sondern sind Investitionen in ein anderes Unternehmen, Kapitalmarktpapiere und Finanzforderungen, die langfristig angelegt sind.
- Die Überlassung erfolgt gegen Entgelt, z.B. als Zinsen, Dividenden, etc.
Ausweis der Finanzanlagen nach § 266 HGB
A. Anlagevermögen
I. | Immaterielle Vermögensgegenstände |
II. | Sachanlagen |
III. | Finanzanlagen
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Arten von Finanzanlagen
- Verbundene Unternehmen sind Mutter- oder Tochterunternehmen in einem Konzern (§§ 271 i.V.m. 290 HGB).
- Beteiligungen sind Anteile an einem nicht verbundenen Unternehmen, die dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen (§ 271 HGB)
ca. > 20% des Nennkapital - Wertpapiere des Anlagevermögens sind langfristig gehaltene Aktien, Pfandbriefe, Schuldverschreibungen, etc.
- Ausleihungen sind langrfristige Darlehen (Laufzeit > 1 Jahr).
Bewertung von Finanzanlagen nach HGB
- Finanzanlagen unterliegen keiner Abnutzung, daher kommen keine planmäßige und nur außerplanmäßige Abschreibungen in Betracht(§ 253 Abs. 3 S. 4 HGB)
- Vorübergehende Wertminderung = Abschreibungswahlrecht
- Dauernde Wertminderung = Abschreibungspflicht.
- Zuschreibungspflicht nach § 253 Abs. 5 S. 1 HGB bei Wegfall der außerplanmäßigen Abschreibungsgründe
Bewertung von Finanzanlagen nach IFRS
- IAS 32.11: Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einer Vertragspartei einen finanziellen Vermögenswert, und bei der anderen eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument darstellt.
- Ab 1.1.2013 verpflichtend IFRS 9 (vorher gilt IAS 39).
- Erstbewertung mit Fair Value (grundsätzlich Anschaffungskosten)
Regelungen des IFRS 9:
Zwei Kategorien von Finanzinstrumenten:
- Financial Instruments at amortised cost (fortgeführte Anschaffungskosten)
- Financial Instruments at fair value (beizulegender Zeitwert)
Siehe auch IFRS Finanzinstrumente
Zusammenfassung
- Bilanzansatz von Finanzanlagen gemäß §§ 266, 271 HGB
- Folgewert gemäß §§ 253, 255 HGB
- Abschreibungswahlrecht bei vorübergehender Wertminderung
- Abschreibungspflicht bei andauernder Wertminderung
- IFRS: „Fair Value"