Bilanzierung lernen
Rückstellungen

Cyberlab GmbH

Buchführung und Bilanzierung

Lektion 11: Rückstellungen

Buchhaltung kostenlos online lernen Beispiele, Erklärung, Buchungssätze, Übungen

Inhalt:



Lernziele

  • Bilanzierung von Rückstellungen
  • Rückstellungsarten unterscheiden und bewerten
  • Rückstellungen nach HGB und IFRS

Top Lektion 11: Rückstellungen


Video Rückstellungen einfach erklärt - Arten und Buchung von Rückstellungen

Dieses Video erklärt das Thema der Rückstellungen im Rechnungswesen. Die Arten sowie die Buchungen (Bildung und Auflösung von Rückstellungen) werden mithilfe eines Beispielfalles erklärt. Insbesondere werden Steuerrückstellungen, Instandhaltungsrückstellungen sowie Drohverlustrückstellungen veranschaulicht.


Rückstellungen, Aufwandsrückstellung & Drohverlust

Top Lektion 11: Rückstellungen


Arten von Rückstellungen

Unterscheidung nach

  • Art der Verpflichtung:
    • Rechtliche Verpflichtung
    • Wirtschaftliche Verpflichtung (ohne Rechtsgrund)
  • Adressat der Verpflichtung
    • Außenverpflichtung
    • Innenverpflichtung

Rückstellungen sind laut § 249 HGB zu bilden für:

  • ungewisse Verbindlichkeiten
  • drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
  • im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden,
  • Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. (Kulanzen)

Für andere Gründe dürfen keine Rückstellungen gebildet werden (Passivierungsverbot).

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Bilanzausweis nach § 266 HGB

[...]
B. Rückstellungen
  1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
  2. Steuerrückstellungen
  3. sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen sind z.B. Gewährleistungsrückstellungen, Schadensersatz, Jahresabschlusskosten (Kosten Jahresabschluss + Steuererklärung berechnen ...) , etc.

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Bilanzausweis nach IFRS

IAS 37

  • Passivierungspflicht für Rückstellungen („provisions")
  • Verpflichtungen mit geringer Unsicherheit werden als Verbindlichkeiten passiviert („accruals")

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Bewertung von Rückstellungen

  • § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB: Rückstellungen (sind) in Höhe des noch vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetroges anzusetzen.
  • Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.
  • Keine Abzinsungspflicht für Rückstellungen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr.
  • Pensionsrückstellungen werden mit dem Barwert des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Im Steuerrecht wird der Teilwert angesetzt

Steuerrechner:

Rückstellungen nach IFRS (IAS 37)

  • „best estimate": Barwert der zukünftigen Auszahlung, falls Abzinsung bedeutend ist.
  • Zukünftige Wertveränderungen sind bei der Bewertung zu berücksichtigen, sofern ausreichend gesicherte Anhaltspunkte vorliegen.

Top Lektion 11: Rückstellungen

Siehe auch IFRS: Rückstellungen


Zusammenfassung

  • Für Verbindlichkeiten, die nach dem Grunde oder Höhe nach unsicher sind, sind Rückstellungen zu bilden.
  • Der Ansatz erfolgt nach "vernünftiger kaufmännischer Beurteilung".
  • Abzinsung bei Laufzeiten von mehr als einem Jahr.
  • IFRS: Bewertung nach bestmöglicher Schätzung.

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Steuerberater Dipl.-Kfm.
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