Buchführung und Bilanzierung
Lektion 11: Rückstellungen
Buchhaltung kostenlos online lernen Beispiele, Erklärung, Buchungssätze, Übungen
Inhalt:
- Lernziele
- Video
- Arten von Rückstellungen
- Bilanzausweis nach HGB
- Bilanzausweis nach IFRS
- Bewertung von Rückstellungen
- Zusammenfassung
Lernziele
- Bilanzierung von Rückstellungen
- Rückstellungsarten unterscheiden und bewerten
- Rückstellungen nach HGB und IFRS
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Video Rückstellungen einfach erklärt - Arten und Buchung von Rückstellungen
Dieses Video erklärt das Thema der Rückstellungen im Rechnungswesen. Die Arten sowie die Buchungen (Bildung und Auflösung von Rückstellungen) werden mithilfe eines Beispielfalles erklärt. Insbesondere werden Steuerrückstellungen, Instandhaltungsrückstellungen sowie Drohverlustrückstellungen veranschaulicht.
Rückstellungen, Aufwandsrückstellung & Drohverlust
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Arten von Rückstellungen
Unterscheidung nach
- Art der Verpflichtung:
- Rechtliche Verpflichtung
- Wirtschaftliche Verpflichtung (ohne Rechtsgrund)
- Adressat der Verpflichtung
- Außenverpflichtung
- Innenverpflichtung
Rückstellungen sind laut § 249 HGB zu bilden für:
- ungewisse Verbindlichkeiten
- drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
- im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden,
- Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. (Kulanzen)
Für andere Gründe dürfen keine Rückstellungen gebildet werden (Passivierungsverbot).
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Bilanzausweis nach § 266 HGB
[...] | |
B. | Rückstellungen |
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Sonstige Rückstellungen sind z.B. Gewährleistungsrückstellungen, Schadensersatz, Jahresabschlusskosten (Kosten Jahresabschluss + Steuererklärung berechnen ...) , etc.
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Bilanzausweis nach IFRS
IAS 37
- Passivierungspflicht für Rückstellungen („provisions")
- Verpflichtungen mit geringer Unsicherheit werden als Verbindlichkeiten passiviert („accruals")
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Bewertung von Rückstellungen
- § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB: Rückstellungen (sind) in Höhe des noch vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetroges anzusetzen.
- Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.
- Keine Abzinsungspflicht für Rückstellungen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr.
- Pensionsrückstellungen werden mit dem Barwert des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Im Steuerrecht wird der Teilwert angesetzt
Steuerrechner:
Rückstellungen nach IFRS (IAS 37)
- „best estimate": Barwert der zukünftigen Auszahlung, falls Abzinsung bedeutend ist.
- Zukünftige Wertveränderungen sind bei der Bewertung zu berücksichtigen, sofern ausreichend gesicherte Anhaltspunkte vorliegen.
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Siehe auch IFRS: Rückstellungen
Zusammenfassung
- Für Verbindlichkeiten, die nach dem Grunde oder Höhe nach unsicher sind, sind Rückstellungen zu bilden.
- Der Ansatz erfolgt nach "vernünftiger kaufmännischer Beurteilung".
- Abzinsung bei Laufzeiten von mehr als einem Jahr.
- IFRS: Bewertung nach bestmöglicher Schätzung.