Bilanzierung lernen
Finanzanlagen

Cyberlab GmbH

Buchführung und Bilanzierung

Lektion 5: Finanzanlagen

Buchhaltung kostenlos online lernen Beispiele, Erklärung, Buchungssätze, Übungen

Inhalt:



Lernziele

  • Bilanzierung Finanzanlagen nach HGB
  • Bestandteile von Finanzanlagen
  • Bewertung von Finanzanlagen nach HGB und IFRS

Top Lektion 5: Finanzanlagen


Video Finanzanlagen

Top Lektion 5: Finanzanlagen


Finanzanlagen

  • Finanzanlagen sind monetäre Vermögensgegenstände im Eigentum eines Unternehmens.
  • Sie dienen nicht der eigenen Leistungserstellung, sondern sind Investitionen in ein anderes Unternehmen, Kapitalmarktpapiere und Finanzforderungen, die langfristig angelegt sind.
  • Die Überlassung erfolgt gegen Entgelt, z.B. als Zinsen, Dividenden, etc.

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Ausweis der Finanzanlagen nach § 266 HGB

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
III. Finanzanlagen
  1. Anteile an verbundenen Unternehmen
  2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen
  3. Beteiligungen
  4. Ausleihungen an ein Unternehmen, an denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  5. Wertpapiere des Anlagevermögens
  6. Sonstige Ausleihungen

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Arten von Finanzanlagen

  • Verbundene Unternehmen sind Mutter- oder Tochterunternehmen in einem Konzern (§§ 271 i.V.m. 290 HGB).
  • Beteiligungen sind Anteile an einem nicht verbundenen Unternehmen, die dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen (§ 271 HGB)
    ca. > 20% des Nennkapital
  • Wertpapiere des Anlagevermögens sind langfristig gehaltene Aktien, Pfandbriefe, Schuldverschreibungen, etc.
  • Ausleihungen sind langrfristige Darlehen (Laufzeit > 1 Jahr).

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Bewertung von Finanzanlagen nach HGB

  • Finanzanlagen unterliegen keiner Abnutzung, daher kommen keine planmäßige und nur außerplanmäßige Abschreibungen in Betracht(§ 253 Abs. 3 S. 4 HGB)
  • Vorübergehende Wertminderung = Abschreibungswahlrecht
  • Dauernde Wertminderung = Abschreibungspflicht.
  • Zuschreibungspflicht nach § 253 Abs. 5 S. 1 HGB bei Wegfall der außerplanmäßigen Abschreibungsgründe

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Bewertung von Finanzanlagen nach IFRS

  • IAS 32.11: Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einer Vertragspartei einen finanziellen Vermögenswert, und bei der anderen eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument darstellt.
  • Ab 1.1.2013 verpflichtend IFRS 9 (vorher gilt IAS 39).
  • Erstbewertung mit Fair Value (grundsätzlich Anschaffungskosten)

Regelungen des IFRS 9:

Zwei Kategorien von Finanzinstrumenten:

  1. Financial Instruments at amortised cost (fortgeführte Anschaffungskosten)
  2. Financial Instruments at fair value (beizulegender Zeitwert)

Siehe auch IFRS Finanzinstrumente

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Zusammenfassung

  • Bilanzansatz von Finanzanlagen gemäß §§ 266, 271 HGB
  • Folgewert gemäß §§ 253, 255 HGB
  • Abschreibungswahlrecht bei vorübergehender Wertminderung
  • Abschreibungspflicht bei andauernder Wertminderung
  • IFRS: „Fair Value"

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