Start/Bilanzierung/E-Bilanz
Praxis-Thema · E-Bilanz

E-Bilanz erstellen: Taxonomie & Kontenzuordnung

Autor: Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Level: Fortgeschritten, mit Praxisbezug
Lernziele
  • Rechtsgrundlage und Zweck der E-Bilanz verstehen
  • Aufbau der XBRL-Taxonomie nachvollziehen
  • Konten korrekt der Taxonomie zuordnen
  • Typische Fehlerquellen bei der Kontenzuordnung vermeiden
Rechtsgrundlage: § 5b EStG Die XBRL-Taxonomie: Aufbau Summen- und Unterpositionen Kontenzuordnung: Vorgehen Überleitungsrechnung Typische Fehlerquellen E-Bilanz-Rechner: SKR03/SKR04 Fristen & Ausnahmen Zusammenfassung
A

Rechtsgrundlage: § 5b EStG

Die E-Bilanz (elektronische Bilanz) ist die verpflichtende elektronische Übermittlung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung an die Finanzverwaltung — auf Basis eines amtlich vorgeschriebenen, standardisierten Datensatzes.

§ 5b EStG Wer seinen Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermittelt, hat den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln.

Übermittelt wird im Format XBRL (eXtensible Business Reporting Language) über die ELSTER-Schnittstelle — ein international standardisiertes Format für elektronische Unternehmensdaten.

Ziel der E-BilanzAutomatisierte, medienbruchfreie Auswertung durch die Finanzverwaltung — schnellere Plausibilitätsprüfungen und einheitliche Datenbasis für den Datenaustausch zwischen Steuerpflichtigen und Finanzämtern.
↑ Zum Seitenanfang
B

Die XBRL-Taxonomie: Aufbau

Die Taxonomie ist das amtlich vorgeschriebene Gliederungsschema, in das die Buchführungsdaten überführt werden — angelehnt an die Gliederungsschemata nach § 266 (Bilanz) und § 275 HGB (GuV), jedoch mit zusätzlichen steuerlichen Differenzierungen.

Taxonomie-ArtBeschreibung
KerntaxonomieFür alle Rechtsformen und Branchen einheitlich verwendbare Positionen
BranchentaxonomienErgänzende, branchenspezifische Gliederungen (z. B. Banken, Versicherungen, Wohnungswirtschaft)
ErgänzungstaxonomienFür Spezialfälle wie Kommunen oder öffentlich-rechtliche Unternehmen
Regelmäßige AktualisierungDie Taxonomie wird jährlich durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aktualisiert — Steuerpflichtige und Softwarehersteller müssen die jeweils aktuelle Fassung verwenden.
↑ Zum Seitenanfang
C

Summen- und Unterpositionen

Die Taxonomie-Positionen haben unterschiedliche Funktionen, erkennbar an unterschiedlichen Symbolen in der Buchhaltungssoftware:

PositionsartMerkmal
SummenpositionHat Rechenfunktion (z. B. „Kassenbestand"). Konten sollten grundsätzlich nicht direkt zugeordnet werden — sie summiert die darunterliegenden Unterpositionen automatisch.
UnterpositionDient der eigentlichen Kontenzuordnung. Hier werden die einzelnen Konten aus dem Kontenrahmen eingeordnet.
AuffangpositionFür nicht eindeutig zuordenbare Konten (z. B. „übrige nicht zuordenbare Löhne und Gehälter") — im Zweifel Rücksprache mit dem Steuerberater
Wichtige RegelOrdnen Sie alle bebuchten Konten einer Unterposition zu, niemals direkt der übergeordneten Summenposition — sonst entstehen Rechenfehler in der automatischen Summenbildung.
↑ Zum Seitenanfang
D

Kontenzuordnung: Vorgehen

Standardzuordnung bei SKR03/SKR04 In den Standardkontenrahmen SKR03 und SKR04 sind die meisten Konten bereits automatisch der E-Bilanz-Taxonomie zugeordnet — das erleichtert die Erstellung erheblich. Selbst angelegte oder individualisierte Konten müssen manuell zugeordnet werden.

Typischer Ablauf in der Buchhaltungssoftware

  1. Öffnen der Seite „Konten zuordnen" — links die eigenen Konten mit Saldo, rechts die Taxonomie-Positionen
  2. Nicht zugeordnetes Konto markieren
  3. Passende Taxonomie-Unterposition rechts auswählen
  4. Über die Schaltfläche „Zuordnen" bestätigen
  5. Im Dialog „Kontenzuordnung" die Zuordnung prüfen und mit „OK" speichern
PraxistippBei Datenübernahmen aus anderen Programmen (z. B. Kanzleiwechsel) unbedingt prüfen, ob die Kontenzuordnung konsistent übernommen wurde — abweichende Zuordnungen können zu einem „Bilanzbruch" führen.
↑ Zum Seitenanfang
E

Überleitungsrechnung: Handelsbilanz zu Steuerbilanz

Weicht die Handelsbilanz von der Steuerbilanz ab (z. B. bei unterschiedlichen Abschreibungsmethoden oder Rückstellungsansätzen, siehe Bilanzierung Lektion 12: Latente Steuern), kann statt einer eigenständigen Steuerbilanz eine Überleitungsrechnung übermittelt werden.

Ablauf In der E-Bilanz-Taxonomie die zugeordnete Bilanzposition markieren (z. B. „Sonstige Rückstellungen") — die zugeordneten Konten werden automatisch angezeigt. Der „Wert" der Überleitung ist die Wertänderung des aktuellen Jahres zwischen HB- und StB-Ansatz.
Zwei ÜberleitungsartenÄnderung der Wertansätze (Aktiva/Passiva) und Wertänderung von der Aktiva/Passiva auf die GuV-Seite — je nach Art der Differenz ist die passende Überleitungsart zu wählen.
↑ Zum Seitenanfang
F

Typische Fehlerquellen

Fehlerhafte Zuordnung erkennen Sind Konten gleichzeitig einer Summenposition und einer Unterposition zugeordnet, meldet die Software beim Wechsel zur Seite „E-Bilanz erstellen" einen Fehler. Mit fehlerhaften Zuordnungen kann die E-Bilanz nicht erfolgreich über ELSTER gesendet werden.
FehlerquelleLösung
Konto sowohl Summen- als auch Unterposition zugeordnetZuordnung zur Summenposition aufheben
Summenwert der ELSTER-Meldung stimmt nicht mit errechnetem Wert übereinBericht „Fehlerhafte Zuordnungen" prüfen und korrigieren
Selbst angelegte Konten ohne ZuordnungManuell der passenden Taxonomie-Unterposition zuordnen, im Zweifel Auffangposition nutzen
↑ Zum Seitenanfang
G

E-Bilanz-Rechner: SKR03/SKR04

Ein E-Bilanz-Rechner ermittelt für ein gegebenes Konto aus SKR03 oder SKR04 schnell die passende E-Bilanzposition (XBRL-Name) — inklusive der entsprechenden HGB-Position in Anlehnung an die Gliederungsschemata nach §§ 266 und 275 HGB.

Praktischer NutzenGerade bei Einzelfällen (z. B. Gesellschafterdarlehen, unentgeltliche Wertabgaben) hilft ein solcher Rechner, die korrekte Taxonomie-Zuordnung nachzuschlagen, ohne die komplette Taxonomie-Dokumentation durchsuchen zu müssen.

Mehr zu den zugrundeliegenden Kontenrahmen in Kontenrahmen & Kontenplan (SKR03/SKR04).

↑ Zum Seitenanfang
H

Fristen & Ausnahmen

  • Die E-Bilanz ist grundsätzlich zusammen mit der Steuererklärung fällig — reguläre Abgabefristen gelten entsprechend
  • Übermittlung als „vorläufig" oder „endgültig" möglich, je nach Bearbeitungsstand
  • Bei Mitunternehmerschaften: zusätzliche Angaben zu Sonder- oder Ergänzungsbilanzen sowie zu den einzelnen Gesellschaftern erforderlich
HärtefallregelungIn begründeten Ausnahmefällen (z. B. technische/wirtschaftliche Unzumutbarkeit) kann das Finanzamt auf Antrag von der elektronischen Übermittlung absehen (§ 5b Abs. 2 i. V. m. § 150 Abs. 8 AO) — die Bilanz wird dann in Papierform eingereicht.
↑ Zum Seitenanfang
Σ

Zusammenfassung

Das Wichtigste in Kürze
  • E-Bilanz = elektronische Übermittlung von Bilanz und GuV nach § 5b EStG im XBRL-Format
  • Taxonomie gliedert sich in Summenpositionen (nur Rechenfunktion) und Unterpositionen (Kontenzuordnung)
  • SKR03/SKR04 bieten meist automatische Standardzuordnung, individuelle Konten müssen manuell zugeordnet werden
  • Bei HB/StB-Abweichungen: Überleitungsrechnung statt eigener Steuerbilanz möglich
  • Fehlerhafte Doppelzuordnungen (Summen- + Unterposition) verhindern den erfolgreichen ELSTER-Versand
↑ Zum Seitenanfang
Weiterführend

Mehr zum Jahresabschluss

HGBBilanzierung nach HGB L12Bilanzierung: Latente Steuern SKRKontenrahmen & Kontenplan ABCKontierungs-ABC (SKR03/04)
← ZurückBilanzierung: Übersicht