Bildung von Kalkulationssätzen
- Annahme der Proportionalität von Gemeinkosten zu Einzelkosten
Durchläuft ein Kostenträger eine Kostenstelle, an der der Gemeinkostenzuschlagsatz X % beträgt, werden ihm X % der Einzelkosten als Gemeinkostenanteil zugerechnet.
Addition aller für Fertigung sowie Verwaltung und Vertrieb angefallenen Kosten:
| Materialeinzelkosten | |
| + Materialgemeinkosten (Zuschlagsatz auf die MEK) | |
| + Fertigungseinzelkosten | |
| + Fertigungsgemeinkosten (Zuschlagsatz auf die FEK) | |
| = Herstellkosten | |
| + Verwaltungsgemeinkosten (Zuschlagsatz auf Herstellkosten) | |
| + Vertriebsgemeinkosten (Zuschlagsatz auf Herstellkosten) | |
| = Selbstkosten |
Sinn: Kosten- und Wirtschaftlichkeitskontrolle. Ansatz von „Normal-Kosten" = Erfahrungswerte.
| Situation | Bezeichnung |
|---|---|
| Ist-Kosten niedriger als Normal-Kosten | Überdeckung der Kostenstelle |
| Ist-Kosten größer als Normal-Kosten | Unterdeckung der Kostenstelle |
MEK 10.000 €, Material-GK-Zuschlag 20 %; FEK 8.000 €, Fertigungs-GK-Zuschlag 150 %; Verwaltungs-GK-Zuschlag 10 % (auf HK), Vertriebs-GK-Zuschlag 15 % (auf HK). Ermitteln Sie Herstellkosten und Selbstkosten.
Materialkosten = 10.000 € + 20 % × 10.000 € = 12.000 €
Fertigungskosten = 8.000 € + 150 % × 8.000 € = 20.000 €
Herstellkosten = 12.000 € + 20.000 € = 32.000 €
Verwaltungs-GK = 10 % × 32.000 € = 3.200 €
Vertriebs-GK = 15 % × 32.000 € = 4.800 €
Selbstkosten = 32.000 € + 3.200 € + 4.800 € = 40.000 €
Normal-Gemeinkosten einer Kostenstelle: 50.000 €. Ist-Gemeinkosten: 54.000 €. Liegt eine Über- oder Unterdeckung vor?
Ist-Kosten (54.000 €) > Normal-Kosten (50.000 €) → Unterdeckung von 4.000 € der Kostenstelle.
Weiter geht's mit Kostenrechnung Lektion 6: Kostenträgerrechnung.
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