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IFRS · Lektion 3

Immaterielle Vermögenswerte (IAS 38)

Autor: Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Level: Fortgeschritten
Lernziele
  • Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte
  • Besonderheiten nach IFRS
Ansatz Aktivierungsverbote Erst- und Folgebewertung Forschungs- und Entwicklungskosten Selbst geschaffene immaterielle VW Ermittlung des Nutzenzuflusses Übungen mit Lösungen Zusammenfassung
A

Ansatz (IAS 38)

Ansatzvoraussetzungen für Vermögensgegenstände plus zusätzliche Voraussetzungen für immaterielle Vermögenswerte:

  1. Identifizierbarkeit
  2. Verfügungsrecht (Kontrolle über den Vermögenswert und dessen Nutzen)
  3. Zukünftiger Nutzen
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B

Aktivierungsverbote

Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände und Bilanzierungshilfen (analog HGB), u. a.:

  • Markennamen, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten
  • Originärer Geschäfts- oder Firmenwert
  • Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen
  • Ausgaben für Aus- und Weiterbildung
  • Ausgaben für Werbekampagnen
  • Maßnahmen der Verkaufsförderung
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C

Erst- und Folgebewertung

Erstbewertung

  1. Ausgaben, die der Herstellung und Verbreitung des Vermögenswertes direkt oder indirekt dienen
  2. Ausgaben für die Sicherung des Rechtsanspruchs (z. B. Patentanmeldung)

Folgebewertung: Wahlrecht

Wahl zwischen Anschaffungskostenmodell und Neubewertungsmodell — Neubewertung analog zu IAS 16, erfordert aber Existenz eines aktiven Marktes (bei immateriellen Vermögenswerten selten gegeben).

Bestimmte NutzungsdauerUnbestimmte Nutzungsdauer
Abschreibungsmethoden: linear, degressiv, leistungsabhängig. Beginn mit Erreichen des betriebsbereiten Zustands.Keine planmäßige Abschreibung. Jährlicher Impairmenttest auf Werthaltigkeit (ggf. außerplanmäßige Abschreibung).
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D

Forschungs- und Entwicklungskosten

ForschungsausgabenEntwicklungsausgaben
DefinitionEigenständige, planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen/technischen ErkenntnissenAnwendung von Forschungsergebnissen
Bilanzielle ErfassungErfassung als Aufwand in der anfallenden PeriodeAktivierungspflicht, wenn „werthaltig" (IAS 38.57)
IAS 38.53Falls die Trennung zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten nicht möglich ist: Erfassung als Aufwand in der entsprechenden Periode.
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E

Voraussetzungen für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte

  • Technische Realisierbarkeit + spätere Nutzung + Vermarktung
  • Absicht und Fähigkeit zur Fertigstellung + Nutzung
  • Prognose zukünftigen Nutzens
  • Ausreichende Ressourcen (monetär, personell, technisch) bis zur Fertigstellung
  • Identifizierbarkeit der direkt zurechenbaren Aufwendungen
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F

Ermittlung des Nutzenzuflusses

  1. Bestimmung des Nettoverkaufserlöses
  2. Bestimmung des Nutzungswerts unter Anwendung diskontierter Zahlungsströme
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G

Übungen mit Lösungen

Übung 1 · Forschung vs. Entwicklung

Ein Unternehmen gibt 200.000 € für die Suche nach neuen Wirkstoffen aus (Ergebnis offen) und 150.000 € für die Umsetzung eines konkreten, marktreifen Produkts (technische Realisierbarkeit nachgewiesen). Wie ist nach IAS 38 zu bilanzieren?

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Die 200.000 € sind Forschungskosten → sofortiger Aufwand. Die 150.000 € sind Entwicklungskosten mit nachgewiesener technischer Realisierbarkeit → Aktivierungspflicht nach IAS 38.57.

Übung 2 · Aktivierungsverbot

Ein Unternehmen hat über Jahre eine bekannte Marke aufgebaut (interner Aufwand, kein Erwerb) und möchte diese nun mit 500.000 € in der Bilanz ansetzen. Ist das zulässig?

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Nein. Selbst geschaffene Marken unterliegen einem Aktivierungsverbot (IAS 38.63) — unabhängig vom tatsächlichen wirtschaftlichen Wert.

Übung 3 · Nutzungsdauer

Ein erworbenes Patent hat eine gesetzliche Schutzdauer von 15 Jahren, wird aber voraussichtlich nur 8 Jahre wirtschaftlich genutzt. Über welchen Zeitraum wird abgeschrieben?

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Über 8 Jahre — maßgeblich ist die wirtschaftliche, nicht die rechtliche Nutzungsdauer, sofern diese kürzer ist.

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Σ

Zusammenfassung

Das Wichtigste in Kürze
  • Ansatzkriterien und Aktivierungsverbote immaterieller Vermögenswerte
  • Erst- und Folgebewertung zu AHK
  • Neubewertungsmodell nur bei Existenz eines aktiven Marktes
  • Bestimmte vs. unbestimmte Nutzungsdauer immaterieller Vermögenswerte
  • Unterscheidung von Forschungs- und Entwicklungskosten

Vergleich mit HGB in Bilanzierung Lektion 3: Immaterielles Anlagevermögen.

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