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Lektion 2 · Konto #0110

System der Buchführung

Autor: Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Level: Einsteiger
Lernziele
  • Inventar und Inventur als Basis für die Bilanz
  • Bilanz = Aktiva + Passiva
  • Geschäftsvorfälle werden auf Bestands- und Erfolgskonten gebucht
  • Zugänge auf derselben Seite wie Anfangsbestände, Abgänge gegenüber
  • Aufwendungen im Soll, Erträge im Haben
  • Erfolg (Gewinn/Verlust) = Erträge ./. Aufwendungen
Video Inventar und Inventur Bilanz Bilanzeröffnung und Buchen auf Konten Bilanzberichtigung & -änderung Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Zusammenfassung

Video zur Lektion

A

Inventar und Inventur

Nach § 240 Abs. 1 HGB besteht die Pflicht, ein Inventar aufzustellen. Es wird durch die Inventur ermittelt — eine Bestandsaufnahme allen Vermögens und aller Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Dabei wird alles genau gezählt und notiert; alle Vermögensgegenstände und Schulden werden in eine Liste eingetragen.

Bei der Inventur wird der tatsächliche Bestand mit dem in der Buchhaltung erfassten Bestand abgeglichen, um Abweichungen zu identifizieren und zu korrigieren — physisch durch Zählen oder elektronisch über Bestandssysteme. Sie wird in der Regel einmal jährlich zur Erstellung des Jahresabschlusses durchgeführt.

RechtsgrundlageNach § 240 Abs. 2, § 242 Abs. 1 und 2 HGB haben Kaufleute für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein Inventar, eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen — das Inventar aufgrund einer körperlichen Bestandsaufnahme. Das Geschäftsjahr darf zwölf Monate nicht überschreiten.

Welche Inventurarten gibt es?

  • Stichtagsinventur: Warenbestände werden exakt zum Bilanzstichtag erfasst
  • Zeitnahe Stichtagsinventur
  • Permanente Inventur
  • Stichprobeninventur
  • Verlegte Inventur
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B

Bilanz

Der Kaufmann hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild seines Vermögens und seiner Schulden zu Beginn des Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres zu vermitteln (Eröffnungsbilanz, Bilanz). Für den Schluss jedes Geschäftsjahres ist zusätzlich eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. Bilanz und GuV bilden zusammen den Jahresabschluss.

FormvorschriftenDer Jahresabschluss muss nach den GoB klar und übersichtlich gegliedert, in deutscher Sprache und in Euro aufgestellt sowie vom Kaufmann unter Angabe des Datums unterschrieben werden. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich beizubehalten.

Eine Verrechnung von Aktivposten mit Passivposten oder von Aufwendungen mit Erträgen ist nicht zulässig. In der Bilanz dürfen z. B. keine Gründungskosten oder Kosten für die Beschaffung des Eigenkapitals angesetzt werden.

Bilanz im Überblick

  • Das Inventar dient als Basis für die Bilanz
  • Bilanz: Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) — links Mittelverwendung, rechts Mittelherkunft
  • §§ 242, 247 HGB regeln die Bilanz: Schlussbilanz = Eröffnungsbilanz des Folgejahres
  • Gliederung nach Verbleibensdauer: Anlage- (AV) und Umlaufvermögen (UV), Eigen- (EK) und Fremdkapital (FK), Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)
Merksatz∑ Aktiva = ∑ Passiva — weil das Eigenkapital die Differenz (der Saldo) aus Vermögen minus Schulden ist.
Aktiva
Passiva
AV — dient dem Betrieb dauerhaft, länger als 1 Jahr (§ 247 HGB): Gebäude, Anlagen, Maschinen, Software
UV — verbleibt kurzfristig: Vorräte zum Verkauf, Forderungen aus Lieferung und Leistung
EK — Kapital von Eigentümern
FK — Kapital von Gläubigern: Bankkredite, Lieferantenkredite
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C

Bilanzeröffnung und Buchen auf Konten

Die Eröffnungsbilanz listet sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden bei Gründung bzw. zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres auf. Die Bilanzposten werden nach und nach als Unterkonten in das Eröffnungsbilanzkonto gebucht: Bestandskonten übernehmen die Bestände der Bilanz, Änderungen während des Geschäftsjahres werden laufend in den Konten erfasst.

Aktivkonto vs. Passivkonto Aktivkonto: Anfangsbestand + Zugänge im Soll, Abgänge und Saldo (Endbestand) im Haben.
Passivkonto: umgekehrt — Abgänge und Saldo im Soll, Anfangsbestand + Zugänge im Haben.

Erfolgsneutrale Geschäftsvorfälle

Diese haben keine Auswirkung auf das Eigenkapital (Reinvermögen):

  • Aktivtausch: Forderungen gehen auf der Bank ein → Bank (+) an Forderungen (–)
  • Passivtausch: Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten in einen langfristigen Kredit → Verbindlichkeiten (–) an Kredit (+)
  • Aktiv-Passiv-Mehrung (Bilanzverlängerung): Kauf einer Maschine auf Kredit → Maschine (+) an Kredit (+)
  • Aktiv-Passiv-Minderung (Bilanzverkürzung): Tilgung eines Lieferantenkredits per Überweisung → Verbindlichkeiten (–) an Bank (–)
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D

Bilanzberichtigung & Bilanzänderung

Bilanzberichtigung: Ist ein Bilanzansatz unrichtig — verstößt er gegen zwingende Vorschriften des Einkommensteuer- oder Handelsrechts bzw. gegen die GoB —, kann der Steuerpflichtige den Fehler nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Finanzamt berichtigen. Ist eine Berichtigung nicht mehr möglich, wird der fehlerhafte Ansatz grundsätzlich erfolgswirksam in der Schlussbilanz des ersten noch änderbaren Jahres korrigiert.

Wer darf berichtigen?Eine Bilanzberichtigung kann nur der Steuerpflichtige selbst vornehmen. Hält das Finanzamt eine Bilanz für fehlerhaft, darf es sie der Besteuerung nicht zugrunde legen, sondern muss eine eigene Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich durchführen.

Bilanzänderung: Sind für die Bewertung eines Wirtschaftsguts mehrere Wertansätze zulässig, trifft der Steuerpflichtige seine Wahl durch Abgabe der Steuererklärung. Eine spätere Änderung zugunsten eines anderen zulässigen Ansatzes ist eine Bilanzänderung — sie ist zulässig, wenn sie in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung steht und sich diese auf den Gewinn auswirkt.

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E

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Erfolgswirksame Geschäftsvorfälle werden auf Erfolgskonten gebucht:

  • Aufwandskonten im Soll (Eigenkapitalminderung), z. B. Materialaufwand, Löhne, Mietaufwand
  • Ertragskonten im Haben (Eigenkapitalmehrung), z. B. Umsatzerlöse, Zinserträge
FormelErfolg (Gewinn bzw. Verlust) = Erträge ./. Aufwendungen

Die Erfolgskonten sind ein Unterkonto des Eigenkapitals, da Erträge das EK vermehren und Aufwendungen es vermindern. Deshalb wird der Gewinn bzw. Verlust über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen — bei einem Gewinn erhöht sich das Eigenkapital, und es bleibt ∑ Aktiva = ∑ Passiva.

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Σ

Zusammenfassung

Das Wichtigste in Kürze
  • Bilanz hat 2 Seiten (Aktiva + Passiva) und ist auf einen Stichtag bezogen (Bestandsgrößen)
  • Die Bilanz wird in Konten aufgelöst — Geschäftsvorfälle werden auf Bestands- und Erfolgskonten gebucht (Stromgrößen)
  • Zugänge auf Bestandskonten werden auf derselben Seite wie die Anfangsbestände gebucht, Abgänge gegenüber
  • Aufwendungen im Soll, Erträge im Haben
  • Erfolg (Gewinn/Verlust) = Erträge ./. Aufwendungen
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