Die Umsatzsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für den deutschen Staat. Sie wird auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen erhoben und beträgt je nach Leistungsart 19 % oder 7 % vom Nettopreis. Rechtsgrundlage sind das Umsatzsteuergesetz (UStG) und die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, die auf einer EU-Richtlinie basieren.
Das System sieht vor, dass nur der Endverbraucher die Steuer wirtschaftlich trägt. Unternehmer entlang der Wertschöpfungskette können die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen — sie versteuern damit nur den Mehrwert, den sie selbst erzielen. Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung mit den Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG voraus.
Warum „Mehrwertsteuer"? Der umgangssprachliche Begriff beschreibt das System anschaulich: Die effektive, saldierte Steuerzahlung entspricht dem Mehrwert, der auf jeder Stufe geschaffen wird, multipliziert mit dem Steuersatz — jeder Unternehmer zahlt nur Steuer auf den Wert, den er selbst hinzufügt.
↑ Zum SeitenanfangProduzent A verkauft Rohstoffe an Produzent B zuzüglich Umsatzsteuer und führt diese ab; Produzent B zieht sie als Vorsteuer ab. Produzent B verkauft das Halbfertigprodukt an Händler C — führt seine erhaltene Umsatzsteuer ab und zieht gleichzeitig seine eigene Vorsteuer ab. Händler C verkauft schließlich an den Endverbraucher. Nur der Endverbraucher kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen und trägt damit die gesamte Steuerlast.
| Steuersatz | Höhe | Beispiel |
|---|---|---|
| Regulär | 19 % | (1.7.–31.12.2020 pandemiebedingt: 16 %) |
| Ermäßigt | 7 % | Lebensmittel, Bücher, Nahverkehr (2020 zeitweise 5 %) |
| Steuerfrei | 0 % | viele Finanzdienstleistungen, bestimmte medizinische Leistungen |
Das System soll sicherstellen, dass jeder Unternehmer nur seinen eigenen Mehrwert versteuert und keine Doppelbesteuerung entsteht.
↑ Zum SeitenanfangBeim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen wird Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis erhoben. Der Nettobetrag wird auf ein Erlöskonto gebucht, die Umsatzsteuer auf ein separates Umsatzsteuerkonto. Die Umsatzsteuer ist für Sie eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt — sie gehört zu den passiven Bestandskonten.
Beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen zahlt das Unternehmen Umsatzsteuer, die als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Die Vorsteuer wird auf einem separaten Vorsteuerkonto gebucht — sie ist eine Forderung gegenüber dem Finanzamt und gehört zu den aktiven Bestandskonten.
Erhält ein Unternehmen z. B. am 30. Juni eine Rechnung, deren Leistung aber erst am 1. Juli erbracht wird, ist die Vorsteuer erst im Folgequartal abziehbar. Nach § 15 UStG braucht es für den Vorsteuerabzug: den Erhalt der Leistung, eine ordnungsgemäße Rechnung nach §§ 14, 14a UStG und die tatsächliche Erbringung der Leistung.
Der Veranlagungszeitraum für die Umsatzsteuer ist immer das Kalenderjahr, auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt in der Regel vierteljährlich — ab einer jährlichen Zahllast von mehr als 7.500 € monatlich. Die Zahllast (Differenz aus Umsatzsteuer und Vorsteuer) wird über ein aktives Bestandskonto „Umsatzsteuervorauszahlung" gebucht.
Am Jahresende werden alle Umsatz- und Vorsteuerkonten (inkl. Vorauszahlungen) über ein Umsatzsteuerverrechnungskonto saldiert: