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Lektion 5 · Konto #1576

Umsatzsteuer buchen & USt-Voranmeldung

Autor: Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Level: Einsteiger bis Fortgeschritten
Lernziele
  • Umsatzsteuer und Vorsteuer werden auf getrennten Bestandskonten gebucht (Passiv- bzw. Aktivkonto)
  • Warum die Umsatzsteuer für den Unternehmer ein erfolgsneutraler Durchlaufposten ist
  • Saldierung der Umsatz- und Vorsteuerkonten im Jahresabschluss
Video System der Umsatzsteuer Wertschöpfungsprozess Rechtliche Grundlagen im Überblick Buchung der Umsatzsteuer Buchung der Vorsteuer Abschluss der Umsatzsteuerkonten Zusammenfassung

Video zur Lektion

A

System der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für den deutschen Staat. Sie wird auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen erhoben und beträgt je nach Leistungsart 19 % oder 7 % vom Nettopreis. Rechtsgrundlage sind das Umsatzsteuergesetz (UStG) und die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, die auf einer EU-Richtlinie basieren.

Das System sieht vor, dass nur der Endverbraucher die Steuer wirtschaftlich trägt. Unternehmer entlang der Wertschöpfungskette können die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen — sie versteuern damit nur den Mehrwert, den sie selbst erzielen. Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung mit den Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG voraus.

Die „zwei Gesichter" der Umsatzsteuer

Umsatzsteuer Die Steuer, die Sie Kunden auf Rechnungen ausweisen und die der Kunde zahlt. Sie führen sie an das Finanzamt ab — für Ihr Unternehmen ein durchlaufender Posten, keine wirtschaftliche Belastung.
Vorsteuer Die Umsatzsteuer, die Ihnen Lieferanten auf Eingangsrechnungen berechnen. Sie zahlen sie, können sie aber gegenüber Ihrem Finanzamt als Vorsteuerabzug geltend machen — Erstattung oder Verrechnung mit der eigenen Umsatzsteuerschuld.

Warum „Mehrwertsteuer"? Der umgangssprachliche Begriff beschreibt das System anschaulich: Die effektive, saldierte Steuerzahlung entspricht dem Mehrwert, der auf jeder Stufe geschaffen wird, multipliziert mit dem Steuersatz — jeder Unternehmer zahlt nur Steuer auf den Wert, den er selbst hinzufügt.

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B

Der Wertschöpfungsprozess: ein Durchlaufposten

Produzent A verkauft Rohstoffe an Produzent B zuzüglich Umsatzsteuer und führt diese ab; Produzent B zieht sie als Vorsteuer ab. Produzent B verkauft das Halbfertigprodukt an Händler C — führt seine erhaltene Umsatzsteuer ab und zieht gleichzeitig seine eigene Vorsteuer ab. Händler C verkauft schließlich an den Endverbraucher. Nur der Endverbraucher kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen und trägt damit die gesamte Steuerlast.

Wertschöpfungsprozess der Umsatzsteuer
Beispiel: Vom Sägewerk zum Möbelhändler Ein Schreiner kauft Holz für 100 € netto + 19 € USt. Er verkauft daraus einen Tisch für 200 € netto + 38 € USt an einen Möbelhändler. Dieser verkauft ihn für 300 € netto + 57 € USt an den Endkunden.

Der Schreiner zieht seine Vorsteuer (19 €) von seiner Umsatzsteuerschuld (38 €) ab und zahlt nur 19 € ans Finanzamt — sein Mehrwert von 100 € wird mit 19 % versteuert. Der Möbelhändler zieht ebenso 38 € Vorsteuer von 57 € USt ab und zahlt 19 €. Der Endkunde zahlt den vollen Bruttopreis von 357 € und trägt die gesamte Steuerlast von 95 € — die exakt beim Finanzamt ankommt.
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C

Rechtliche Grundlagen im Überblick

  • Grundlage: Umsatzsteuergesetz (UStG)
  • Steuergegenstand: Lieferungen und Leistungen eines Unternehmers im Inland
  • Steuerschuldner: i. d. R. das leistungserbringende Unternehmen — Ausnahme: Reverse-Charge-Verfahren, bei dem der Leistungsempfänger die Steuer schuldet
  • Bemessungsgrundlage: das Entgelt (Nettobetrag)
SteuersatzHöheBeispiel
Regulär19 %(1.7.–31.12.2020 pandemiebedingt: 16 %)
Ermäßigt7 %Lebensmittel, Bücher, Nahverkehr (2020 zeitweise 5 %)
Steuerfrei0 %viele Finanzdienstleistungen, bestimmte medizinische Leistungen

Das System soll sicherstellen, dass jeder Unternehmer nur seinen eigenen Mehrwert versteuert und keine Doppelbesteuerung entsteht.

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D

Buchung der Umsatzsteuer

Beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen wird Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis erhoben. Der Nettobetrag wird auf ein Erlöskonto gebucht, die Umsatzsteuer auf ein separates Umsatzsteuerkonto. Die Umsatzsteuer ist für Sie eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt — sie gehört zu den passiven Bestandskonten.

BerechnungUmsatzsteuer = Nettowert × Steuersatz (z. B. 1.000 € × 0,19 = 190 €). Bruttopreis = Nettowert + Umsatzsteuer (z. B. 1.190 €).
Beispielbuchung Verkauf von Waren im Nettowert von 1.000 € plus 190 € USt (19 %) auf Rechnung:
Forderungen a. L. u. L. 1.190 € an Umsatzerlöse 1.000 € + Umsatzsteuer 190 €
Istversteuerung Bei der Istversteuerung (z. B. bei geringem Umsatz) wird die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang fällig, nicht schon bei Rechnungsstellung. Bei Rechnungslegung wird zunächst nur die offene Forderung gebucht; bei Zahlungseingang wird die Umsatzsteuer automatisch von „nicht fällig" auf „fällig" umgebucht.
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E

Buchung der Vorsteuer

Beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen zahlt das Unternehmen Umsatzsteuer, die als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Die Vorsteuer wird auf einem separaten Vorsteuerkonto gebucht — sie ist eine Forderung gegenüber dem Finanzamt und gehört zu den aktiven Bestandskonten.

BerechnungVorsteuer = Nettowert × Steuersatz. Bruttopreis (Einkauf) = Nettowert + Vorsteuer.
Beispielbuchung Einkauf von Rohstoffen im Nettowert von 1.000 € plus 190 € Vorsteuer (19 %) auf Rechnung:
Rohstoffe 1.000 € + Vorsteuer 190 € an Verbindlichkeiten a. L. u. L. 1.190 €

Später abziehbare Vorsteuer

Erhält ein Unternehmen z. B. am 30. Juni eine Rechnung, deren Leistung aber erst am 1. Juli erbracht wird, ist die Vorsteuer erst im Folgequartal abziehbar. Nach § 15 UStG braucht es für den Vorsteuerabzug: den Erhalt der Leistung, eine ordnungsgemäße Rechnung nach §§ 14, 14a UStG und die tatsächliche Erbringung der Leistung.

PraxistippFür solche Fälle gibt es im Kontenrahmen spezielle Konten: „Vorsteuer in Folgeperiode abziehbar" (SKR03: 1548, SKR04: 1434). Am Stichtag wird dort gebucht, zum Fälligkeitszeitpunkt auf das reguläre Vorsteuerkonto umgebucht.
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F

Abschluss der Umsatzsteuerkonten

Der Veranlagungszeitraum für die Umsatzsteuer ist immer das Kalenderjahr, auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt in der Regel vierteljährlich — ab einer jährlichen Zahllast von mehr als 7.500 € monatlich. Die Zahllast (Differenz aus Umsatzsteuer und Vorsteuer) wird über ein aktives Bestandskonto „Umsatzsteuervorauszahlung" gebucht.

Am Jahresende werden alle Umsatz- und Vorsteuerkonten (inkl. Vorauszahlungen) über ein Umsatzsteuerverrechnungskonto saldiert:

  • Umsatzsteuer > Vorsteuer → Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt
  • Vorsteuer > Umsatzsteuer → Forderung an das Finanzamt (Erstattung)
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Σ

Zusammenfassung

Das Wichtigste in Kürze
  • Umsatzsteuer und Vorsteuer werden stets auf eigenen Bestandskonten erfasst — Umsatzsteuer passiv, Vorsteuer aktiv
  • Die Umsatzsteuer ist ein erfolgsneutraler Durchlaufposten — wirtschaftlich belastet wird nur der Endverbraucher
  • Zum Jahresende werden alle Umsatz- und Vorsteuerkonten saldiert: das Ergebnis ist eine sonstige Verbindlichkeit (Zahllast) oder ein sonstiges Vermögen (Erstattung)

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