Begriff & Abgrenzungen
Sachanlagevermögen umfasst materielle Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen dauerhaft dienen: Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung.
| Kriterium | Anlagevermögen | Umlaufvermögen |
|---|---|---|
| Zweckbestimmung | Dauerhafter Einsatz im Betrieb | Verbrauch/Veräußerung, kurzfristige Liquidität |
| Beispiele | Maschinen, Gebäude, Fuhrpark | Vorräte, Forderungen, Kasse/Bank |
Bilanzgliederung nach § 266 HGB
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten (auch auf fremden Grundstücken)
2. Technische Anlagen und Maschinen
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Unbewegliches vs. bewegliches Sachanlagevermögen
Unbeweglich: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Bauten. Grundstück und Gebäude gelten als separate Wirtschaftsgüter — Betriebsvorrichtungen zählen trotz fester Verbindung mit dem Grundstück nicht dazu. Beweglich: technische Anlagen, Maschinen, betrieblich genutzte Kfz — müssen jährlich in einem Bestandsverzeichnis erfasst werden, auch wenn vollständig abgeschrieben (Ausnahme: GWG, Sammelposten).
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