Begriff und Arten von Finanzanlagen
Finanzanlagen sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die dazu dienen, dauerhaft finanzielle Verbindungen zu anderen Unternehmen herzustellen oder Kapital längerfristig anzulegen — gesondert ausgewiesen unter „Finanzanlagen" (§ 266 Abs. 2 A. III HGB). Sie dienen nicht der eigenen Leistungserstellung, sondern werden gegen Entgelt überlassen (Zinsen, Dividenden).
Arten (§ 266 Abs. 2 A. III HGB)
- Verbundene Unternehmen: Mutter- oder Tochterunternehmen im Konzern (§§ 271 i. V. m. 290 HGB)
- Beteiligungen: Anteile an nicht verbundenen Unternehmen, die dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen (ca. > 20 % des Nennkapitals)
- Wertpapiere des Anlagevermögens: langfristig gehaltene Aktien, Pfandbriefe, Schuldverschreibungen
- Ausleihungen: langfristige Darlehen (Laufzeit > 1 Jahr) — an verbundene Unternehmen, an Beteiligungsunternehmen, oder sonstige (z. B. Arbeitgeberdarlehen)