Grundlagen: Umlaufvermögen vs. Anlagevermögen
Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft im Unternehmen verbleiben sollen, sondern zur Veräußerung, zum Verbrauch oder zur kurzfristigen Liquidität dienen.
| Kriterium | Anlagevermögen | Umlaufvermögen |
|---|---|---|
| Zweckbestimmung | Dauerhafter Geschäftsbetrieb | Veräußerung / Verbrauch |
| Verweildauer | i. d. R. langfristig | i. d. R. kurzfristig |
| Beispiele | Maschinen, Gebäude, Fuhrpark | Vorräte, Forderungen, Kasse |
Gliederung nach § 266 HGB
I. Vorräte (RHB, unfertige/fertige Erzeugnisse, Waren, geleistete Anzahlungen)
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks