Grundlagen & Abgrenzung
Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen eines Unternehmens zu einer bestimmten, der Höhe nach feststehenden Leistung an einen Dritten, die vom Gläubiger rechtlich durchsetzbar ist.
- Dem Grunde nach sicher (Verpflichtung besteht)
- Der Höhe nach bestimmt oder verlässlich bestimmbar
- Rechtlich durchsetzbar
- Wirtschaftlich bereits entstanden (Vergangenheitstatbestand)
| Kriterium | Verbindlichkeit | Rückstellung | Rechnungsabgrenzung |
|---|---|---|---|
| Grund | gewiss | möglich ungewiss | – |
| Höhe | gewiss/bestimmbar | möglich ungewiss | gewiss |
| Rechtsnatur | echte Schuld | wahrscheinliche Schuld | keine Schuld, nur Periodenabgrenzung |
| Beispiel | Lieferantenrechnung | Garantierückstellung | Vorauszahlung Miete |