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Bilanzierung · Lektion 8

Forderungen, Wertpapiere & flüssige Mittel

Autor: Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Level: Fortgeschritten, mit Übungen
Lernziele
  • Bilanzausweis im Umlaufvermögen nach § 266 HGB kennen
  • Ansatz und Bewertung von Forderungen, Wertpapieren und flüssigen Mitteln beherrschen
  • Einzel- und Pauschalwertberichtigung sowie Abschreibung/Zuschreibung anwenden
  • Fremdwährungsforderungen und Bewertungseinheiten verstehen
Einordnung in die Bilanz Forderungen: Ansatz, Bewertung, Wertberichtigungen Fremdwährung & Bewertungseinheiten Wertpapiere: Ansatz, Bewertung, Verkauf Flüssige Mittel & Working Capital Übungen mit Lösungen Zusammenfassung & FAQ
A

Einordnung in die Bilanz (§ 266 HGB)

Forderungen, Wertpapiere und flüssige Mittel gehören alle zum Umlaufvermögen. Die Gliederung ist auf steigende Liquidität ausgelegt:

B. Umlaufvermögen:
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (aus L&L, gegen verbundene Unternehmen, gegen Beteiligungsunternehmen, sonstige)
III. Wertpapiere (Anteile an verbundenen Unternehmen, sonstige)
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks (= flüssige Mittel)
MerksatzDie Reihenfolge I bis IV entspricht der zunehmenden Liquidität (Nähe zum Geld).
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B

Forderungen: Ansatz, Bewertung, Wertberichtigungen

Forderungen sind Vermögenswerte aus bereits erbrachten Leistungen, für die noch keine Zahlung eingegangen ist. Ansatz beim Zugang grundsätzlich zum Nennwert (Einzelbewertung).

Beispiel · Verkauf auf Ziel (10.000 € netto + 1.900 € USt) Forderungen a. L. u. L. 11.900 € an Umsatzerlöse 10.000 € + Umsatzsteuer 1.900 €

Strenges Niederstwertprinzip

KategorieBewertungMaßnahme
Einwandfrei100 % einbringlichNennwert
Zweifelhaftteilweise einbringlichEinzelwertberichtigung (EWB)
Uneinbringlich0 % einbringlichVollabschreibung/Ausbuchung
EWB · Forderung 11.900 € brutto, 50 % einbringlich Abschreibungen auf Forderungen 5.950 € an Wertberichtigung zu Forderungen 5.950 €
Uneinbringlich · Forderung 11.900 € (inkl. USt-Korrektur § 17 UStG) Abschreibungen auf Forderungen 10.000 € + Umsatzsteuer 1.900 € an Forderungen a. L. u. L. 11.900 €
Pauschalwertberichtigung · 500.000 € einwandfrei, 2 % Ausfallquote Abschreibungen auf Forderungen 10.000 € an Pauschalwertberichtigung zu Forderungen 10.000 €

Barwertbewertung bei langfristigen unverzinslichen Forderungen

Beispiel · 100.000 € fällig in 3 Jahren, Marktzins 5 % → Barwert ≈ 86.384 € Forderungen 86.384 € + Aufwand aus Abzinsung 13.616 € an Umsatzerlöse 100.000 €

Verzugszinsen & Mahngebühren

Beispiel · Forderung 2.000 €, 10 € Mahngebühr, 100 € Verzugszinsen Bank 2.110 € an Forderungen a. L. u. L. 2.000 € + Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 110 €
IFRS (IAS 39.58)Jährliche Prüfung auf Wertminderung, keine pauschale Wertberichtigung wie im HGB.
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C

Fremdwährungsforderungen & Bewertungseinheiten

Zugang mit dem mittleren Devisenkurs (§ 256a HGB), Folgebewertung mit dem Stichtagskurs. Bei Laufzeit > 1 Jahr gelten Imparitäts- und Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).

Beispiel · 10.000 USD, Entstehung 1,10 EUR/USD (9.091 €), Stichtag 1,15 (8.696 €) Kursverlust 395 €: Aufwand aus Währungskursdifferenzen 395 € an Forderungen 395 €
Bewertungseinheiten (§ 254 HGB)Zur Absicherung von Währungsschwankungen können Bewertungseinheiten gebildet werden — dann entfallen Einzelbewertung, Realisationsprinzip und Stichtagskursumrechnung in dem Umfang, in dem sich gegenläufige Wertänderungen ausgleichen. Wertveränderungen bleiben so erfolgsneutral.
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D

Wertpapiere: Ansatz, Bewertung, Verkauf

Wertpapiere sind Urkunden über ein Vermögensrecht — Forderungspapiere (Anleihen), Anteilspapiere (Aktien) oder sonstige (Wechsel, Schecks). Ansatz mit Anschaffungskosten (Kaufpreis + Nebenkosten).

Kauf · Anleihen 100.000 € + 0,5 % Spesen (500 €) Wertpapiere des Umlaufvermögens 100.500 € an Bank 100.500 €
Kursrückgang (Pflichtabschreibung UV) · AK 100.000 €, Kurs 85.000 € Abschreibungen auf Wertpapiere 15.000 € an Wertpapiere des Umlaufvermögens 15.000 €
Wertaufholung · Buchwert 85.000 €, Kurs 95.000 € Wertpapiere des Umlaufvermögens 10.000 € an Erträge aus Zuschreibungen 10.000 € (max. bis AK)
Verkauf · Buchwert 95.000 €, Verkauf 98.000 €, Spesen 500 € Bank 97.500 € + Aufwendungen für WP-Verkauf 500 € an Wertpapiere des UV 95.000 € + Erträge aus WP-Verkauf 3.000 €
Kernunterschied UV vs. AVIm Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip (Pflichtabschreibung bei jedem Kursrückgang). Im Anlagevermögen ist eine Abschreibung an eine voraussichtlich dauernde Wertminderung geknüpft (siehe Lektion 5).
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E

Flüssige Mittel & Working-Capital-Zyklus

Flüssige Mittel sind die höchste Liquiditätsstufe: Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks. Ansatz zum Nennwert (Nominalwertprinzip); Fremdwährungsbestände mit Devisenkassamittelkurs.

Typische Buchungen Bareinzahlung: Bank 5.000 € an Kasse 5.000 €
Kundenüberweisung: Bank 11.900 € an Forderungen a. L. u. L. 11.900 €
Barentnahme: Kasse 2.000 € an Bank 2.000 €
Bezug zur KapitalflussrechnungCashflow lfd. Geschäftstätigkeit + Cashflow Investitionstätigkeit + Cashflow Finanzierungstätigkeit = Veränderung der flüssigen Mittel.

Zusammenspiel: Working-Capital-Zyklus

Verkauf auf Ziel → Forderung entsteht → Kunde zahlt → Forderung sinkt, flüssige Mittel steigen → Anlage überschüssiger Mittel → Wertpapiere steigen → Verkauf der Wertpapiere → flüssige Mittel steigen wieder.

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F

Übungen mit Lösungen

Übung 1 · Forderungsbewertung (komplex)

31.12.: Kunde A 23.800 € (einwandfrei), Kunde B 11.900 € (zweifelhaft, 60 % einbringlich), Kunde C 5.950 € (uneinbringlich), Sonstige 300.000 € (einwandfrei, PWB 1,5 %).

Lösung anzeigen

Kunde B (EWB 40 % Ausfall = 4.760 €): Abschreibungen auf Forderungen 4.760 € an Wertberichtigung zu Forderungen 4.760 €.
Kunde C (Vollabschreibung inkl. USt): Abschreibungen 5.000 € + Umsatzsteuer 950 € an Forderungen 5.950 €.
PWB: 300.000 × 1,5 % = 4.500 €: Abschreibungen 4.500 € an Pauschalwertberichtigung 4.500 €.

Übung 2 · Wertpapiere über mehrere Jahre

Kauf 2.000 Aktien à 50 € + 1.000 € Spesen. Kurs 31.12.X1: 42 €. Kurs 31.12.X2: 48 €. Verkauf X3 zu 52 €, Spesen 800 €.

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AK = 101.000 €. X1 Kurswert = 84.000 € → Abschreibung 17.000 €.
X2 Kurswert = 96.000 € → Zuschreibung auf max. AK: +12.000 € (Buchwert dann 96.000 €, nicht 101.000 €, da 96.000 < AK).
Verkauf X3: Erlös 104.000 € − 800 € Spesen = 103.200 €, Buchwert 96.000 € → Gewinn 7.200 €.

Übung 3 · Forderungsmanagement: drei Szenarien

Verkauf 10.12.: 10.000 € netto + 1.900 € USt, Ziel 30 Tage. A) pünktliche Zahlung. B) 31.12. zweifelhaft (40 %), Zahlung später 4.760 €. C) 31.12. uneinbringlich.

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A) Keine Wertberichtigung nötig, normale Zahlungsbuchung im Folgejahr.
B) EWB 40 % = 4.760 €: Abschreibungen 4.760 € an Wertberichtigung 4.760 €. Bei tatsächlicher Zahlung 4.760 €: Korrektur je nach Differenz zur Erwartung.
C) Vollabschreibung inkl. USt-Korrektur wie in Übung 1.

Übung 4 · Liquiditätsentwicklung

Forderungen 80.000 € → 95.000 €. Wertpapiere 20.000 € → 15.000 €. Flüssige Mittel 50.000 € → 65.000 €. Verbindlichkeiten 40.000 € → 55.000 €.

Lösung anzeigen

Veränderung flüssige Mittel = 65.000 − 50.000 = +15.000 €. Trotz gestiegener Forderungen (Kapitalbindung) sind die flüssigen Mittel gestiegen — u. a. weil Verbindlichkeiten stärker gestiegen sind (Fremdfinanzierung) und Wertpapiere verkauft wurden (Liquiditätszufluss).

Übung 5 · Komplexfall: alle drei Kategorien

Jan: Verkauf 50.000 € netto + USt an X. März: Kauf Anleihen 100.000 € + 500 € Spesen. Juni: Zahlung X 59.500 €. Sep: Verkauf 20.000 € netto + USt an Y. Dez: Y zweifelhaft (50 %), Anleihen-Kurs 95.000 €.

Lösung anzeigen

Forderungen 31.12.: Y-Forderung 23.800 € brutto, EWB 50 % = 11.900 €.
Wertpapiere: AK 100.500 € → Abschreibung auf 95.000 € (Pflicht im UV) = 5.500 €.
Flüssige Mittel: um Zahlungseingänge und -ausgänge fortgeschrieben.
Wären die Anleihen dem Anlagevermögen zugeordnet, gälte statt des strengen das gemilderte Niederstwertprinzip — eine Abschreibung wäre nur bei dauerhafter Wertminderung Pflicht.

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Σ

Zusammenfassung & FAQ

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Forderungen: Ansatz zum Nennwert, strenges Niederstwertprinzip, EWB bei zweifelhaft, PWB für allgemeines Risiko, Barwertabzinsung bei langfristig unverzinslich
  • Wertpapiere (UV): Ansatz zu AK, Pflichtabschreibung bei Kursrückgang, Wertaufholungsgebot bis max. AK
  • Flüssige Mittel: Ansatz zum Nennwert, höchste Liquiditätsstufe, zentral für die Kapitalflussrechnung

FAQ

Wann Wertberichtigung, wann direkte Abschreibung?

Beides möglich. Wertberichtigungskonten (EWB/PWB) erhalten den Bruttobestand sichtbar — in der Praxis meist bevorzugt für mehr Transparenz.

Warum ist die USt bei uneinbringlichen Forderungen relevant?

Bei Sollversteuerung wurde die USt bereits mit Rechnungsstellung abgeführt. Wird die Forderung uneinbringlich, kann sie nach § 17 UStG berichtigt werden.

Kernunterschied Wertpapiere im UV vs. AV?

Im UV gilt das strenge Niederstwertprinzip (Pflicht bei jedem Kursrückgang). Im AV nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung.

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