Die Begriffe Lohn und Gehalt unterscheiden sich traditionell: Arbeiter erhalten in der Regel Lohn, oft nach Stunden oder Leistung berechnet. Angestellte erhalten ein Gehalt, meist monatlich in gleichbleibender Höhe.
Neben dem Grundlohn oder -gehalt können weitere Vergütungsbestandteile hinzukommen:
Vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers werden abgezogen: Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Bruttogehalt), Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Das Ergebnis ist das Nettogehalt.
Ein Vorschuss ist eine Zahlung für einen späteren Leistungszeitraum — als Gehaltsvorschuss (Teil des künftigen Gehalts) oder Kostenvorschuss (z. B. für Reisekosten).
Ein geldwerter Vorteil liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer eine Sachleistung als Teil seiner Entlohnung erhält — z. B. ein Firmenwagen zur Privatnutzung oder Mahlzeitengestellung. Diese sind grundsätzlich zu versteuern und sozialversicherungspflichtig, als wären sie Barlohn.