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Lektion 9 · Konto #0400

Anlagevermögen & AfA buchen

Autor: Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Level: Fortgeschritten
Am Ende dieser Einheit können Sie
  • Anschaffungskosten im Anlagevermögen korrekt ermitteln (Anschaffungspreis, Minderungen, Nebenkosten)
  • verstehen, wie Abschreibungen (AfA) die Kosten auf die Nutzungsdauer verteilen
  • lineare, degressive und leistungsabhängige Abschreibung unterscheiden
Video Anschaffung im Anlagevermögen Abschreibungen (AfA) Abschreibungsmethoden Steuerliche Besonderheiten (GWG, Sammelposten) Anlagenverwaltung Zusammenfassung

Video zur Lektion

A

Anschaffung im Anlagevermögen

Das Anlagevermögen (AV) umfasst alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen dauerhaft zu dienen (§ 247 HGB). Nach § 266 HGB gibt es drei Hauptkategorien:

  • Immaterielle Vermögensgegenstände: Patente, Lizenzen, Markenrechte, Software
  • Sachanlagen: Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge, Betriebsausstattung
  • Finanzanlagen: Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, langfristige Darlehen

Ermittlung der Anschaffungskosten (§ 255 HGB)

PostenBeschreibung
AnschaffungspreisReiner Kaufpreis, netto ohne USt
./. AnschaffungspreisminderungenRabatte, Skonti, Boni
+ AnschaffungsnebenkostenTransport, Zoll, Fundament, Montage
+ Nachträgliche AnschaffungskostenErweiterungen, wesentliche Verbesserungen
= AnschaffungskostenWert, mit dem aktiviert wird
ErfolgsneutralDie Anschaffung wird zunächst erfolgsneutral gebucht — Sie aktivieren die Anschaffungskosten als Zugang auf einem aktiven Bestandskonto, es entsteht noch kein Aufwand.
Beispiel · Technische Anlage 275.000 € netto + 52.250 € Vorsteuer Technische Anlagen und Maschinen 275.000 € + Vorsteuer 52.250 € an Verbindlichkeiten a. L. u. L. 327.250 €
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B

Abschreibungen (AfA): Wertverlust als Aufwand

Viele Anlagegüter nutzen sich über die Zeit ab oder verlieren an Wert. Diesen Wertverlust erfassen Sie als Aufwand — im Steuerrecht spricht man von Absetzungen für Abnutzung (AfA): der Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Erfolgsneutral zu erfolgswirksamWährend die Anschaffung selbst erfolgsneutral gebucht wird, ist die AfA ein erfolgswirksamer Aufwand — sie verteilt die Kosten verursachungsgerecht auf die Nutzungsjahre.
Nicht abnutzbare WirtschaftsgüterNicht alle Anlagegüter nutzen sich ab: Grund und Boden ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und wird daher nicht abgeschrieben.
Beispiel · Maschine 10.000 €, Nutzungsdauer 10 Jahre Anschaffung: Maschinen und Anlagen 10.000 € an Bank 10.000 €
Jährliche Abschreibung: Abschreibungen auf Anlagen 1.000 € an Maschinen und Anlagen 1.000 €
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C

Abschreibungsmethoden

Schaubild der Abschreibungsparameter
  • Lineare AfA (häufigste Methode): Anschaffungskosten werden gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Formel: Jährliche AfA = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer. Beispiel: Maschine für 10.000 € mit 10 Jahren ND wird jährlich mit 1.000 € abgeschrieben.
  • Degressive AfA: gleichbleibender Prozentsatz vom Restbuchwert — anfangs höhere Beträge, die abnehmen. In Deutschland für bewegliche Wirtschaftsgüter nur bis 2007 sowie befristet 2020–2022 zulässig gewesen, aktuell meist nicht relevant.
  • Leistungsabhängige AfA: richtet sich nach der tatsächlichen Leistung (z. B. produzierte Einheiten). Beispiel: Eine Maschine produziert in 5 Jahren 1.000.000 Stück, im ersten Jahr 200.000 — die AfA beträgt dann 20 % der Anschaffungskosten.
Ausscheiden von WirtschaftsgüternScheidet ein Wirtschaftsgut aus (Verkauf, Entnahme, Verschrottung), ist der Restbuchwert (Anschaffungskosten minus bisherige AfA) als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.

Tipp: Die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums geben Orientierung über die übliche Nutzungsdauer vieler Wirtschaftsgüter.

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D

Steuerliche Besonderheiten

  • Sofortiger Aufwand (< 250 €): Anschaffungskosten bis 250 € netto müssen nicht aktiviert werden, sondern können sofort als Aufwand verbucht werden.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): bewegliche, abnutzbare, selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter bis 800 € netto können sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden — Voraussetzung: Aufnahme in ein besonderes Verzeichnis.
  • Sammelposten (Pool-AfA): für Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 € und 1.000 € netto — pauschale lineare Abschreibung über 5 Jahre, einheitlich für alle im Wirtschaftsjahr angeschafften Güter dieser Kategorie.
  • Sonderabschreibungen (§ 7g Abs. 5 EStG): zusätzlich zur regulären AfA bis zu 20 % der Anschaffungskosten für kleine und mittlere Unternehmen, unter bestimmten Gewinngrenzen.
  • Gebäudeabschreibung: in der Regel linear mit 2 % pro Jahr (50 Jahre Nutzungsdauer), bei Gebäuden vor 1925 mit 2,5 % (40 Jahre). Bei Denkmalschutz-Immobilien sind höhere Sätze nach § 7i EStG möglich.
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E

Anlagenverwaltung mit Buchhaltungssoftware

Angeschaffte, hergestellte oder eingelegte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens müssen mit Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten und vorgenommenen Abschreibungen in einem besonderen, laufend zu führenden Verzeichnis erfasst werden.

Moderne Buchhaltungssoftware bietet meist eine integrierte Anlagenverwaltung — sie berechnet die AfA-Beträge automatisch und erstellt die notwendigen Buchungssätze, was die Arbeit erheblich erleichtert und Fehler minimiert.

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Σ

Zusammenfassung

Das Wichtigste in Kürze
  • Anschaffungskosten des Anlagevermögens werden aus Anschaffungspreis, Minderungen und Nebenkosten ermittelt und aktiviert
  • Abschreibungen (AfA) verteilen den Wertverlust abnutzbarer Anlagegüter als Aufwand über die Nutzungsdauer
  • Gängigste Methoden: lineare, degressive (historisch/temporär) und leistungsabhängige AfA
  • Steuerliche Besonderheiten: GWG, Sammelposten und Sonderabschreibungen

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