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Lektion 11 · Konto #4830

Rechnungsabgrenzung buchen (ARAP/PRAP)

Autor: Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Level: Fortgeschritten
Am Ende dieser Lerneinheit verstehen Sie
  • dass Zahlung und Erfolgswirksamkeit zeitlich auseinanderfallen können
  • dass solche Unterschiede zum Jahreswechsel Abgrenzungen erfordern
  • dass Zahlung vor Erfolgswirksamkeit zu aktiven/passiven Rechnungsabgrenzungsposten führt
  • dass Erfolgswirksamkeit vor Zahlung zu sonstigen Forderungen/Verbindlichkeiten führt
Video Irrelevanz des Zahlungszeitpunkts Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP) Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) Antizipative Abgrenzung Steuerrechtliche Betrachtung Zusammenfassung

Video zur Lektion

A

Irrelevanz des Zahlungszeitpunkts

Nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB ist für den Erfolg eines Unternehmens nicht der Zeitpunkt der Ein- oder Auszahlung entscheidend, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Ertrag oder Aufwand tatsächlich entsteht — das Periodizitätsprinzip. Weil Zahlungen und die tatsächliche Entstehung von Aufwand oder Ertrag oft zeitlich auseinanderfallen, braucht es Rechnungsabgrenzungsposten (RAP).

Antizipative und transitorische Abgrenzung
Transitorische Abgrenzung Einnahme bzw. Ausgabe im alten Jahr, Ertrag bzw. Aufwand (auch teilweise) im neuen Jahr → Buchung als aktiver oder passiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP).
Antizipative Abgrenzung Aufwand bzw. Ertrag (auch teilweise) im alten Jahr, Ausgabe bzw. Einnahme im neuen Jahr → Buchung als sonstige Verbindlichkeit bzw. sonstige Forderung.
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B

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP)

Ein ARAP wird gebildet, wenn eine Ausgabe vor dem Abschlussstichtag getätigt wurde, die aber Aufwand für eine Zeit nach dem Stichtag darstellt — Sie haben im alten Jahr für etwas bezahlt, das erst im neuen Jahr zugutekommt.

Übliche Anwendungsfälle: Mietvorauszahlungen, Versicherungsprämien, Kfz-Steuern für einen Teil des Folgejahres.

Beispiel · 12.000 € Miete am 1.10. für 12 Monate im Voraus Bei Zahlung: Mietaufwendungen 12.000 € an Bank 12.000 €

Abgrenzung zum Jahresende (9 Monate × 1.000 € = 9.000 €): Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 9.000 € an Mietaufwendungen 9.000 € — der Mietaufwand des alten Jahres reduziert sich damit auf die tatsächlich verbrauchten 3.000 €.

Auflösung im Folgejahr: Mietaufwendungen 9.000 € an Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 9.000 € (oder monatlich 1.000 €).
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C

Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP)

Ein PRAP wird gebildet, wenn eine Einnahme vor dem Abschlussstichtag erhalten wurde, die aber Ertrag für eine Zeit nach dem Stichtag darstellt — Sie haben im alten Jahr Geld für etwas erhalten, das Sie erst im neuen Jahr leisten.

Übliche Anwendungsfälle: Mieteinnahmen im Voraus, eingenommene Beiträge für fortlaufende Verträge (z. B. Abonnements).

Beispiel · 1.428 € (inkl. 19 % USt) für ein Jahresabo am 1.10. Bei Einnahme: Bank 1.428 € an Umsatzerlöse 300 € (3 Monate) + Passive Rechnungsabgrenzungsposten 900 € (9 Monate) + Umsatzsteuer 228 €

Auflösung im Folgejahr: Passive Rechnungsabgrenzungsposten 900 € an Umsatzerlöse 900 € (oder monatlich 100 €).
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D

Antizipative Abgrenzung

WichtigAntizipative Abgrenzungen dürfen nicht als RAP gebucht werden! Hier ist es umgekehrt: Der Aufwand oder Ertrag entsteht bereits im alten Jahr, die dazugehörige Ausgabe oder Einnahme erfolgt erst im neuen Jahr.
  • Sonstige Verbindlichkeit: z. B. Stromkosten für Dezember, die erst im Januar bezahlt werden
  • Sonstige Forderung: z. B. Zinsansprüche aus einem Darlehen, angesammelt bis Jahresende, aber erst im neuen Jahr ausgezahlt
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E

Steuerrechtliche Betrachtung (§ 5 Abs. 5 EStG)

Im Steuerrecht ist die Rechnungsabgrenzung grundsätzlich auf transitorische Posten beschränkt — nur Ausgaben und Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand oder Ertrag für eine Zeit danach darstellen, dürfen als RAP ausgewiesen werden.

Antizipative Posten dürfen steuerrechtlich nur in Ausnahmefällen als RAP ausgewiesen werden — in der Regel werden sie als sonstige Forderungen oder sonstige Verbindlichkeiten gebucht.

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Σ

Zusammenfassung

Das Wichtigste in Kürze
  • Zahlungszeitpunkt und Erfolgswirksamkeit können auseinanderfallen — das erfordert Abgrenzungen am Jahresende
  • Zahlung vor Erfolgswirksamkeit → aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)
  • Erfolgswirksamkeit vor Zahlung → sonstige Forderungen bzw. sonstige Verbindlichkeiten
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