Buchhaltung lernen:
Organisation der Buchhaltung

Cyberlab GmbH

Lektion 4: Organisation der Buchhaltung


Lernziele

  • Grund-, Haupt- und Nebenbücher der Buchhaltung
  • Kontenrahmen + Kontenplan
  • Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung (GoB): Keine Buchung ohne Beleg

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Grund-, Haupt- und Nebenbücher

§ 238 HGB begründet kaufmännische Buchführungspflicht. Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung: Aufzeichung vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet ( § 239 II HGB). Doppelte Erfassung (Doppelte Buchführung) in

  • Grundbuch (auch Journal oder Primanota, Dokumentation)
    • Geschäftsvorfälle in chronologischer Reihenfolge
  • + Hauptbuch (Basis für Erstellung von Bilanz und GuV)
    • Sachliche Erfassung der Geschäftsvorfälle auf sog. Sachkonten (Bestands-, Erfolgs- und Privatkonten, wie z.B. Bank, Verbindlichkeiten, etc.)
  • + ggf. zusätzlich Nebenbücher (Unterteilung für Detailinformationen zu Sachkonten des Hauptbuchs), wie z.B.
    • Debitorenbuch
    • Kreditorenbuch
    • Wareneingangs- bzw. ausgangsbuch
    • Anlagenbuch

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Kontenplan und Kontenrahmen

Kontenrahmen

  • Unternehmensübergreifender Gliederungsplan von Konten
  • Branchenspezifische Kontenrahmen, wie z.B. für Ärzte oder Vereine
  • Typische Gliederungsprinzipien
    • Prozessgliederungsprinzip (SKR03): am betrieblichen Leistungsprozess orientiert
    • Abschlussgliederungsprinzip (SKR04): am Aufbau von Bilanz und GuV ausgerichtet

Kontenplan

  • Unternehmensindividueller Gliederungsplan der Konten
  • Vorgehen: Selektion der für das Unternehmen relevanten Konten aus einem branchenspezifischen Kontenrahmen + ggf. Ergänzung weiterer Konten

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Belegorganisation und Einsatz der EDV

  • Grundregel der Buchführung (GoB)
    § 238 HGB i.V.m. § 257 Nr. 4 HGB

    Keine Buchung ohne Beleg

  • Wird auch gerne als 1. Gebot in der Buchführung bezeichnet
  • Beleg dient zur Dokumentation eines Geschäftsvorfalls

  • Anforderungen an einen Beleg
    • Datum
    • Betrag, ggf. Menge
    • ggf. erläuternde Dokumentation
    • Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten
    • Weitere steuerliche Vorschriften siehe Checkliste Rechnung
  • Aufbewahrungsfrist gemäß § 257 HGB = 10 Jahre

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Zusammenfassung

  • Grund-, Haupt- und Nebenbücher
  • Kontenrahmen und Kontenplan
  • Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung (GoB): Keine Buchung ohne Beleg!

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In Zusammenarbeit mit
Steuerberater Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
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