Lektion 9: Anlagevermögen und AfA buchen
Inhalt:
1. Lernziele: Das werden Sie lernen
Am Ende dieser Einheit können Sie:
- Die Anschaffungskosten im Anlagevermögen (AV) korrekt ermitteln: Das ist der Anschaffungspreis abzüglich Minderungen, zuzüglich Nebenkosten und nachträglicher Kosten.
- Verstehen, wie Abschreibungen (im Steuerrecht: Absetzungen für Abnutzung = AfA) funktionieren: Sie verteilen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Nutzungsdauer des Vermögenswerts und können linear, degressiv oder leistungsabhängig vorgenommen werden.
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Top Lektion 9: Buchungen im Anlagevermögen
Die Buchung von Anlagevermögen und der damit verbundenen Abschreibungen (AfA, Absetzung für Abnutzung) ist ein wichtiger Bestandteil der Finanzbuchhaltung in Unternehmen. Anlagevermögen umfasst langlebige Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb langfristig dienen, wie Maschinen, Fahrzeuge, Gebäude oder Büroausstattung. Die Abschreibung verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Güter über ihre Nutzungsdauer. Hier ist eine grundlegende Erklärung, wie die Buchung von Anlagevermögen und AfA abläuft:
1. Anschaffung von Anlagevermögen:
- Beim Kauf eines Anlageguts wird dieses zunächst als Aktivposten in der Bilanz erfasst. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen den Kaufpreis, Nebenkosten und alle Aufwendungen, die notwendig sind, um das Gut in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
- Die Buchung erfolgt auf einem entsprechenden Anlagekonto im Soll (z.B. "Maschinen und Anlagen").
2. Abschreibung (AfA):
- Die Abschreibung beginnt im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Anlageguts und verteilt dessen Kosten über die geschätzte Nutzungsdauer.
- Jährlich wird ein bestimmter Abschreibungsbetrag als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfasst und gleichzeitig das Anlagekonto in der Bilanz reduziert.
- Die Buchung der Abschreibung erfolgt im Soll auf einem Aufwandskonto (z.B. "Abschreibungen auf Anlagen") und im Haben auf dem entsprechenden Anlagekonto.
3. Methoden der Abschreibung:
- Lineare Abschreibung: Die Anschaffungskosten werden gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt.
- Degressive Abschreibung: Die Abschreibungsbeträge sind anfangs höher und nehmen im Laufe der Zeit ab (in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen zulässig).
4. Beispiel einer Buchung:
- Angenommen, ein Unternehmen kauft eine Maschine für 10.000 Euro und die geschätzte Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Bei linearer Abschreibung beträgt der jährliche Abschreibungsbetrag 1.000 Euro.
- Anschaffung: Maschinen und Anlagen (Soll) 10.000 Euro an Bank (Haben) 10.000 Euro.
- Jährliche Abschreibung: Abschreibungen auf Anlagen (Soll) 1.000 Euro an Maschinen und Anlagen (Haben) 1.000 Euro.
5. Auswirkungen auf die Bilanz und GuV:
- Die Abschreibung reduziert den Buchwert des Anlagevermögens in der Bilanz und mindert den Gewinn in der GuV, was steuerliche Auswirkungen hat.
Fazit: Die korrekte Buchung von Anlagevermögen und AfA ist entscheidend für die genaue Darstellung der Vermögenslage und des Gewinns eines Unternehmens. Sie ermöglicht eine realistische Bewertung des Anlagevermögens und stellt sicher, dass die Kosten für die Nutzung des Anlagevermögens über die Zeit angemessen erfasst werden.
Anlagevermögen und AfA buchen: So werden langfristige Werte erfasst
Das Anlagevermögen ist das Rückgrat vieler Unternehmen. Es umfasst alle Vermögenswerte, die dem Betrieb dauerhaft dienen – von Maschinen und Gebäuden bis hin zu Patenten. Doch wie werden diese Werte korrekt in der Buchhaltung erfasst und ihr Wertverlust über die Zeit abgebildet? In dieser Lerneinheit erfahren Sie alles Wichtige über die Anschaffung und die Abschreibung (AfA) des Anlagevermögens.
2. Anschaffung und Abschreibung im Anlagevermögen: Die Grundlagen
Das Anlagevermögen (AV) sind alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen dauerhaft zu dienen (§ 247 HGB). Es wird in drei Hauptkategorien unterteilt (§ 266 HGB):
- Immaterielle Vermögensgegenstände: Das sind nicht-physische Werte wie Patente, Lizenzen, Markenrechte oder Software.
- Sachanlagen: Hierzu gehören physische Güter wie Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen und Maschinen, Fahrzeuge oder Betriebs- und Geschäftsausstattung.
- Finanzanlagen: Dies sind Beteiligungen an anderen Unternehmen, Wertpapiere des Anlagevermögens oder langfristige Darlehen.
Ermittlung der Anschaffungskosten
Bevor Sie einen Anlagegegenstand buchen können, müssen Sie seine Anschaffungskosten genau ermitteln. Das Schema nach § 255 HGB ist dabei Ihr Leitfaden:
Posten | Beschreibung |
---|---|
Anschaffungspreis | Der reine Kaufpreis (netto, ohne USt) |
./. Anschaffungspreisminderungen | Rabatte, Skonti, Boni |
+ Anschaffungsnebenkosten | Kosten für Transport, Zoll, Fundament, Montage etc. |
+ Nachträgliche Anschaffungskosten | Kosten für Erweiterungen oder wesentliche Verbesserungen |
= Anschaffungskosten | Der Wert, mit dem der Vermögensgegenstand aktiviert wird |
Buchung bei Anschaffung: Wenn Sie einen Anlagegegenstand kaufen, aktivieren Sie ihn zunächst. Das bedeutet, Sie buchen die Anschaffungskosten als Zugang auf einem aktiven Bestandskonto. Dieser Vorgang ist erfolgsneutral, da noch kein Aufwand entstanden ist, sondern nur ein Vermögenswert gebildet wurde.
Beispiel: Sie kaufen eine Technische Anlage für 275.000 € netto + 52.250 € Vorsteuer (19 %) auf Rechnung.
Soll | Haben |
---|---|
Technische Anlagen und Maschinen | Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung |
275.000,- Euro | 327.250,- Euro |
Vorsteuer |
|
52.250,- Euro |
|
Anschaffung + Abschreibung im Anlagevermögen
- Anlagevermögen (AV) dient dem Unternehmen dauerhaft (§ 247 HGB)
- Posten des AV (§ 266 HGB)
- Immaterielle Vermögensgegenstände
- Sachanlagen
- Finanzanlagen
Schema Ermittlung der Anschaffungskosten gemäß § 255 HGB:
Anschaffungspreis | Kaufpreis netto (ohne USt) | |
./. | Anschaffungspreisminderungen | Rabatt, Skonto |
+ | Anschaffungsnebenkosten | Transportkosten, Zoll, Fundament, Montage |
+ | nachträgliche Anschaffungskosten | Erweiterung oder wesentliche Verbesserung |
= | Anschaffungskosten |
Abschreibung (im Steuerrecht Absetzung für Abnutzung = AfA): Verteilung der Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer
- Zunächst Aktivierung der Anschaffungskosten (erfolgsneutral)
- AfA = erfolgswirksame Verteilung der Anschaffungskosten als Aufwand über die Nutzungsdauer
- Verursachungsgerechte Aufwandsberücksichtigung
Buchung bei Anschaffung:
Technische Anlagen und Maschinen | 275.000,- | an | Verbindlichkeiten aus | 327.250,- |
Vorsteuer | 52.250,- | Lieferung und Leistung |
Top Lektion 9: Buchungen im Anlagevermögen
Abschreibungen (AfA): Wertverlust als Aufwand erfassen
Viele Anlagegüter nutzen sich über die Zeit ab oder verlieren an Wert (z.B. durch technischen Fortschritt). Diesen Wertverlust müssen Sie als Aufwand erfassen. Im Steuerrecht spricht man von Absetzungen für Abnutzung (AfA) .
- Definition: AfA ist die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Anlagegegenstands auf seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
- Erfolgsneutral zu erfolgswirksam: Während die Anschaffung selbst erfolgsneutral (als Aktivierung) gebucht wird, ist die AfA ein erfolgswirksamer Aufwand.
- Verursachungsgerechte Aufwandsberücksichtigung: Durch die AfA wird der Aufwand für den Anlagegegenstand verursachungsgerecht auf die Jahre seiner Nutzung verteilt.
- Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter: Wichtig: Nicht alle Anlagegüter nutzen sich ab. Grund und Boden ist beispielsweise ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und wird daher nicht abgeschrieben.
Abschreibungsmethoden

Die Anschaffungs-/ Herstellungskosten von selbständigen, abnutzbaren Wirtschaftsgütern sind grundsätzlich im Wege der AfA über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen. Wirtschaftsgüter sind abnutzbar, wenn sich deren Nutzbarkeit infolge wirtschaftlichen oder technischen Wertverzehrs erfahrungsgemäß auf einen beschränkten Zeitraum erstreckt. Grund und Boden gehört zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftgütern. Immaterielle Wirtschaftsgüter sind z. B. erworbene Firmen- oder Praxiswerte.
- Lineare AfA:
at = AHK ND - Degressive AfA
- jährliche Kalkulation der AfA vom Restwert, z.B. 20% p.a.
- rechnerisch nie Restwert 0 erreichbar
- Wechsel von degressiv auf linear, wenn lineare AfA > degressive AfA
- Leistungsabhängige AfA:
at = AHK * wt ∑ twt
Scheiden Wirtschaftsgüter z. B. aufgrund Verkauf, Entnahme oder Verschrottung bei Zerstörung aus dem Betriebsvermögen aus, so ist hier der Restbuchwert als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Das gilt nicht für Wirtschaftsgüter des Sammelpostens. Der Restbuchwert ergibt sich regelmäßig aus den Anschaffungs-/ Herstellungskosten bzw. dem Einlagewert, ggf. vermindert um die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens berücksichtigten AfA-Beträge und Sonderabschreibungen. Für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist der Zeitpunkt der Vereinnahmung des Veräußerungserlöses maßgebend.
Tipp: Kostenloser AfA-Rechner. Weitere Informationen zu AfA-Methoden sowie steuerrechtlich normierten Nutzungsdauern finden Sie auf AfA-Tabelle.net
Besondere steuerrechtliche Abschreibungsmethoden
- Aufwand: Anschaffungskosten unter 150 Euro müssen nicht aktiviert werden, sondern werden sachgerecht als Aufwand verbucht.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Anschaffungskosten von mehr als 150 € -> Nach § 6 Abs. 2 EStG können die Anschaffungs-/ Herstellungskosten bzw. der Einlagewert von abnutzbaren, beweglichen und einer selbständigen Nutzung fähigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die um einen enthaltenen Vorsteuerbetrag verminderten Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. deren Einlagewert für das einzelne Wirtschaftsgut 410 € nicht übersteigen (GWG). Voraussetzung: GWG sindin ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen.
- Sammelposten: Für abnutzbare, bewegliche und selbständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-/ Herstellungskosten bzw. deren Einlagewert 150, aber nicht 1.000 € übersteigen, kann nach § 6 Abs. 2a EStG im Wirtschaftsjahr (Wj.) der Anschaffung/ Herstellung oder Einlage auch ein Sammelposten gebildet werden. Dieses Wahlrecht kann nur einheitlich für alle im Wj. angeschafften/ hergestellen bzw. eingelegten Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden. Im Fall der Bildung eines Sammelpostens können daher im Wirtschaftsjahr lediglich die Aufwendungen für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 € als GWG berücksichtigt werden; bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über 1.000 € sind die Aufwendungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer zu verteilen.
- Sonderabschreibungen: Bei beweglichen Wirtschaftsgütern können neben der Abschreibung nach § 7 Abs. 1 oder 2 EStG im Jahr der Anschaffung/ Herstellung und in den vier folgenden Jahren Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG bis zu insgesamt 20 % der Anschaffungs-/Herstellungskosten in Anspruch genommen werden. Die Sonderabschreibungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn im Wj. vor Anschaffung oder Herstellung der Gewinn ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrages 100.000 € nicht überschreitet. Land- und Forstwirte können den Investitionsabzugsbetrag auch in Anspruch nehmen, wenn zwar die Gewinngrenze überschritten ist, der Wirtschaftswert bzw. Ersatzwirtschaftswert von 125.000 € aber nicht. Darüber hinaus muss das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und im darauf folgenden Wj. in einer inländischen Betriebsstätte Ihres Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich (mindestens zu 90 %) betrieblich genutzt werden (BMF-Schreiben vom 08.05.2009, BStBl 2009 I S. 633).
- Gebäudeabschreibung: Bei Gebäuden gilt eine normierte Nutzungsdauer von 50 Jahren bzw. bei Altbauten (vor 1.1.1925) von 40 Jahren ab Anschaffung bzw. Herstellung - egal wie alt das Gebäude tatsächlich ist. Die AfA muss linear erfolgen (2% bzw. 2,5%). Ausnahme s.u. Denkmal-AfA. Mehr Infos auf Steuerrechner24.de
- Denkmalschutz: Mehr Infos zur erhöhten steuerliche Abschreibung für Immobilien mit Denkmalschutz gemäß § 7i EStG finden Sie AfA-Tabelle.net
Top Lektion 9: Buchungen im Anlagevermögen
3. Abschreibungsmethoden
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern werden grundsätzlich über deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.
-
Lineare AfA:
- Dies ist die häufigste Methode. Die Anschaffungskosten werden gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt.
- Formel: Jährliche AfA = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer (ND)
- Beispiel: Eine Maschine für 10.000 € mit 10 Jahren ND wird jährlich mit 1.000 € abgeschrieben.
-
Degressive AfA (historisch, aktuell nicht mehr zulässig außer in Ausnahmen):
- Hier wird ein gleichbleibender Prozentsatz vom Restbuchwert abgeschrieben. In den ersten Jahren sind die Abschreibungsbeträge höher und nehmen dann ab.
- Hinweis: Diese Methode war in Deutschland für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nur bis 2007 (mit Übergangsfristen) zulässig und wurde während der Corona-Pandemie befristet wieder eingeführt (für Anschaffungen zwischen 2020 und 2022). Für die meisten aktuellen Fälle ist sie nicht relevant.
-
Leistungsabhängige AfA:
- Die Abschreibung richtet sich nach der tatsächlichen Leistung eines Wirtschaftsgutes (z.B. nach produzierten Einheiten oder gefahrenen Kilometern).
- Formel: Jährliche AfA = (Anschaffungskosten × Leistung im Jahr) / Gesamtleistung über Nutzungsdauer
- Beispiel: Eine Maschine produziert in 5 Jahren insgesamt 1.000.000 Stück. Im ersten Jahr produziert sie 200.000 Stück. Die AfA wäre dann 20 % der Anschaffungskosten.
Ausscheiden von Wirtschaftsgütern: Wenn Wirtschaftsgüter (z.B. durch Verkauf, Entnahme oder Verschrottung) aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, ist der Restbuchwert (Anschaffungskosten minus bisherige AfA) als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
Tipp: Die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums geben Ihnen eine Orientierung über die übliche Nutzungsdauer vieler Wirtschaftsgüter. Es gibt auch kostenlose AfA-Rechner online, die Ihnen bei der Berechnung helfen können.
Besondere steuerrechtliche Abschreibungsmethoden
Das Steuerrecht kennt neben der "normalen" AfA noch einige Besonderheiten, um kleinere Investitionen zu vereinfachen oder bestimmte Investitionen zu fördern:
- Sofortiger Aufwand (< 250 Euro): Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern bis zu 250 Euro netto müssen nicht aktiviert werden, sondern können sofort als Aufwand verbucht werden.
-
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG):
- Bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto können im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgezogen werden.
- Voraussetzung: Sie müssen in ein besonderes Verzeichnis aufgenommen werden.
-
Sammelposten (Pool-AfA):
- Für bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 Euro und 1.000 Euro netto können Sie einen Sammelposten bilden.
- Alle Wirtschaftsgüter in diesem Sammelposten werden dann über eine pauschale Dauer von 5 Jahren linear abgeschrieben, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzungsdauer.
- Dieses Wahlrecht muss einheitlich für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter dieser Kategorie ausgeübt werden.
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Sonderabschreibungen (§ 7g Abs. 5 EStG):
- Unter bestimmten Voraussetzungen können kleine und mittlere Unternehmen für bewegliche Wirtschaftsgüter zusätzlich zur regulären AfA eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % der Anschaffungskosten in Anspruch nehmen.
- Voraussetzung ist u.a., dass der Gewinn im Vorjahr eine bestimmte Grenze nicht überschreitet und das Wirtschaftsgut fast ausschließlich betrieblich genutzt wird.
-
Gebäudeabschreibung:
- Gebäude werden in der Regel linear abgeschrieben, meist mit 2 % pro Jahr (Nutzungsdauer 50 Jahre). Für Gebäude, die vor dem 01.01.1925 fertiggestellt wurden, sind es 2,5 % (Nutzungsdauer 40 Jahre).
- Denkmalschutz-AfA (§ 7i EStG): Bei denkmalgeschützten Immobilien sind oft höhere Abschreibungssätze möglich, um Sanierungskosten steuerlich zu fördern.
Anlagenverwaltung mit Buchhaltungssoftware
Angeschaffte, hergestellte oder in das Betriebsvermögen eingelegten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind mit dem Anschaffungs-/ Herstellungsdatum, den Anschaffungs-/ Herstellungskosten und den vorgenommenen Abschreibungen in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen. Falls neben der normalen AfA weitere Abschreibungen (z. B. außergewöhnliche Abschreibungen) erforderlich werden, sind diese ebenfalls hier einzutragen. Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs. 2 EStG sind ebenfalls einzutragen
Die Verwaltung Ihres Anlagevermögens ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch wichtig für den Überblick.
- Anschaffungen, Herstellungen oder Einlagen von Anlagegütern müssen in besonderen, laufend zu führenden Verzeichnissen erfasst werden. Dazu gehören das Anschaffungs-/Herstellungsdatum, die Kosten und die vorgenommenen Abschreibungen.
- Moderne Buchhaltungssoftware bietet oft eine integrierte Anlagenverwaltung. Dort können Sie alle relevanten Daten hinterlegen. Die Software berechnet dann automatisch die AfA-Beträge und erstellt die notwendigen Buchungssätze. Das erleichtert die Arbeit erheblich und minimiert Fehler.
Buchhaltungssoftware mit Anlagenverwaltung und elektronischer Umsatzsteuervoranmeldung per Elster: Buchhaltungssoftware MS-Buchhalter kostenlos zum Download. So können Sie alle Anlagenbuchungen nachvollziehen und üben. Oder Sie testen unsere online Buchhaltung
Top Lektion 9: Buchungen im Anlagevermögen
4. Zusammenfassung
- Die Anschaffungskosten des Anlagevermögens (AV) werden aus dem Anschaffungspreis, abzüglich Minderungen und zuzüglich Nebenkosten, ermittelt und als aktiver Vermögenswert aktiviert .
- Abschreibungen (AfA) sind der Weg, wie der Wertverlust von abnutzbaren Anlagegütern als Aufwand über deren Nutzungsdauer verteilt wird, um die Gewinnermittlung zu periodisieren.
- Die gängigsten Abschreibungsmethoden sind die lineare, degressive (historisch/temporär) und leistungsabhängige AfA. Dazu kommen steuerliche Besonderheiten wie GWG, Sammelposten und Sonderabschreibungen.
Das korrekte Buchen von Anlagevermögen und AfA ist fundamental für eine präzise Darstellung Ihres Unternehmensvermögens und -erfolgs. Bei Fragen zu spezifischen Anlagegütern oder Abschreibungsmethoden sollten Sie sich immer an einen Steuerberater wenden.
Top Lektion 9: Buchungen im Anlagevermögen

Inhalt:
- Grundlagen der Buchführung
- System der Buchführung
- Technik der doppelten Buchführung
- Organisation der Buchhaltung
- Umsatzsteuer buchen
- Wareneingang buchen
- Warenausgang buchen
- Buchung von Lohn + Gehalt
- Buchung von Anlagevermögen + AfA (Abschreibungen)
- Sonstige Buchungen
- Rechnungsabgrenzung buchen
- Grundlagen des Jahresabschlusses
- Kassenbuch: So führt man eine Kasse richtig
- Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB)
Top Lektion 9: Buchungen im Anlagevermögen