Buchhaltung lernen:
Grundlagen der Buchführung,
Beispiele, Erklärung, Buchungssätze, Übungen

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Lektion 1: Grundlagen der Buchführung


Lernziele

  • Ziele des Rechnungswesens
  • Adressaten des Rechnungswesens
  • Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
  • Rechengrößen im Rechnungswesen

Top Lektion 1: Grundlagen der Buchführung


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Ziele des Rechnungswesens

  • Dokumentation
  • Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
  • Bemessungsgrundlage z.B. für Gewinnausschüttungen
  • Planungs- + Entscheidungsunterstützung
  • Kontrollfunktion: Wirtschaftlichkeits-Vergleiche (z.B. Soll-Ist-Vergleiche)

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Adressaten des Rechnungswesens

Interne Adressaten

  • Unternehmer
  • Geschäftsführer
  • Überwachungsorgane (Aufsichtsrat)
  • Interne Entscheidungsträger (Abteilungsleiter, Betriebsrat, etc.)

Externe Adressaten

  • Eigenkapitalgeber (Aktionäre)
  • Fremdkapitalgeber (z.B. Banken)
  • Fiskus + andere Behörden
  • Sonstige Stakeholder (Lieferanten, Kunden)

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Teilgebiete des Rechnungswesens

  • Internes Rechnungswesen (siehe Controlling
    • Kosten- und Leistungsrechnung
    • Investitions- und Finanzierungsrechnung
    • Planungsrechnung
    • Betriebsstatistiken
  • Externes Rechnungswesen (gesetzliche Verpflichtung, insbesondere HGB)
    • Dokumentationsfunktion: objektiv + vergleichbar
    • Grundlage: Buchführung

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Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Jeder Kaufmann ist verpflichtet, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte sowie die Lage seines Vermögens ersichtlich zu machen. Die Bücher müssen so beschaffen sein, dass sie einen Überblick über die Handelsgeschäfte und über die Lage des Unternehmens vermitteln. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgt werden können.

Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren jeweils nicht mehr als 600 000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 60 000 Euro Jahresüberschuss erzielt haben, brauchen die §§ 238 bis 241 nicht anzuwenden.i Im Fall der Neugründung treten die Rechtsfolgen bereits ein, wenn am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung die Werte des Satzes 1 nicht überschritten werden.

Wie müssen die Bücher geführt werden?

Bei der Führung der Handelsbücher und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen hat sich der Kaufmann einer lebendigen Sprache zu bedienen. Werden Abkürzungen, Zahlen, Buchstaben oder Symbole verwendet, so muss deren Bedeutung im Einzelfall eindeutig bestimmt sein.

Die Eintragungen in die Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein.

Eintragungen oder Aufzeichnungen dürfen nicht so verändert werden, dass ihr ursprünglicher Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Es dürfen auch keine Änderungen vorgenommen werden, deren Art nicht erkennen lässt, ob sie ursprünglich oder nachträglich vorgenommen worden sind.

Die Handelsbücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen können auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen oder auf Datenträgern geführt werden, soweit diese Formen der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Bei der Führung der Handelsbücher und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern muss insbesondere gewährleistet sein, dass die Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können.


  • „ordnungsmäßig" (§ 238 HGB)
  • unbestimmter Rechtsbegriff + GoB als Rechtsnormen
    • Gesetzliche Vorschriften (kodifizierte GoB)
    • Rechtsprechung
    • Handelsbrauch
  • Auslegung der GoB vor allem durch (Finanz-) Rechtsprechung
  • Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur
  • Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation
  • Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
    • Bilanzierungsprinzipien: z.B. Vorsichts- sowie Realisationsprinzip gemäß § 252 Nr. 4 HGB
    • Grundlagen der Bewertung: z.B. Bilanzidentität gemäß § 252 Nr. 1 HGB
    • Anforderungen an eine Bilanz: z.B.Vollständigkeit gemäß § 246 HGB

Weitere Infos zu den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung

Mängel der Buchführung: Weist die Buchführung formelle Mängel auf, so ist ihre Ordnungsmäßigkeit nicht zu beanstanden, wenn dadurch das sachliche Ergebnis der Buchführung nicht beeinflusst wird und die Mängel keinen erheblichen Verstoß gegen die Anforderungen an die zeitgerechte Erfassung von Geschäftsvorfällen, die besonderen Anforderungen bei Kreditgeschäften, die Aufbewahrungsfristen sowie die Besonderheiten der Buchführung auf Datenträgern darstellen. Weist die Buchführung schwerwiegende Mängel auf, z. B. wenn Geschäftsvorfälle nicht oder nicht richtig aufgezeichnet sind, so ist ihre Ordnungsmäßigkeit nicht beeinträchtigt, wenn es sich um unwesentliche Mängel handelt, z. B. wenn nur unbedeutende Geschäftsvorfälle nicht oder nicht richtig aufgezeichnet sind. Die Fehler sind dann zu berichtigen oder das Rechnungsergebnis ist im Wege der Schätzung richtig zu stellen. Bei schwerwiegenden materiellen Mängeln ist R 4.1 Abs. 2 Satz 3 anzuwenden.

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Rechengrößen des Rechnungswesens

Aktiva Passiva
Anlagevermögen

Umlaufvermögen
  • Liquide Mittel
  • Forderungen
 Eigenkapital

Fremdkapital
  • Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten

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Rechengrößen des externen Rechnungswesens

Finanzierung

Finanzierungsrechnung betrachtet Veränderungen der liquiden Mittel

  • Einnahme = Zunahme des Netto-Finanzumlaufvermögens
  • Ausgabe = Abnahme des Netto-Finanzumlaufvermögens

Reinvermögen

Veränderungen des Reinvermögens (auch Eigenkapital) wird durch periodenbezogene Erfolgsrechnung in der GuV ermittelt.

  • Ertrag = Zunahme des Reinvermögens (Wertzuwachs)
  • Aufwand = Abnahme des Reinvermögens (Wertminderung)

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Rechengrößen des internen Rechnungswesens

Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt und analysiert den Erfolg des betriebswirtschaftlichen Leistungsprozesses eines Unternehmens als Entscheidungsunterstützung.

  • Leistung = bewertete Gütererstellung
  • Kosten = bewerteter Gütereinsatz

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Zusammenfassung

  • Ziele des Rechnungswesens: Dokumentation, Information Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Kontrolle, Planung etc.
  • Adressaten des Rechnungswesens: externe (Aktionäre, Banken, Fiskus etc.) + interne (Geschäftsführer, Gesellschafter, etc.)
  • Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung: kodifiziert + "Richterrecht"
  • Rechengrößen im Rechnungswesen: Aktiva + Passiva, Aufwand + Ertrag, Einnahmen + Ausgaben, Kosten + Leistung, etc.

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