Lektion 1: Grundlagen der Buchführung
Inhalt:
Lernziele
- Ziele des Rechnungswesens
- Adressaten des Rechnungswesens
- Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
- Rechengrößen im Rechnungswesen
Die Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens: Ein umfassender Überblick
Das betriebliche Rechnungswesen ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Managements und spielt eine entscheidende Rolle in der finanziellen Planung, Steuerung und Kontrolle eines Unternehmens. Es dient dazu, wirtschaftliche Informationen zu sammeln, zu verarbeiten und auszuwerten, um Entscheidungsträger in einem Unternehmen mit relevanten Daten zu versorgen. In diesem Blogbeitrag werden wir die Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens erörtern und seine Bedeutung im Geschäftskontext hervorheben.
1. Definition und Ziele des betrieblichen Rechnungswesens
Das betriebliche Rechnungswesen ist ein System zur Erfassung, Aufbereitung, Darstellung und Auswertung von finanziellen Daten eines Unternehmens. Es zielt darauf ab, ein umfassendes Bild der finanziellen Situation des Unternehmens zu vermitteln. Die Hauptziele des betrieblichen Rechnungswesens sind:
- Dokumentation: Erfassung aller Geschäftsvorfälle in finanzieller Hinsicht.
- Information: Bereitstellung von Informationen für interne und externe Stakeholder.
- Kontrolle: Überwachung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit des Unternehmens.
- Planung: Unterstützung bei der Budgetierung und finanziellen Planung.
2. Die vier Teilbereiche des betrieblichen Rechnungswesens
Das betriebliche Rechnungswesen lässt sich in vier Hauptbereiche unterteilen:
2.1 Finanzbuchhaltung (Externes Rechnungswesen)
Die Finanzbuchhaltung richtet sich an externe Adressaten wie Investoren, Gläubiger und das Finanzamt. Sie umfasst die systematische Erfassung aller Geschäftsvorfälle, die in Geld messbar sind. Die Erstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang und Lagebericht gehört zu ihren Kernaufgaben.
2.2 Kosten- und Leistungsrechnung (Internes Rechnungswesen)
Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist primär für das interne Management von Bedeutung. Sie befasst sich mit der Erfassung, Zurechnung und Analyse von Kosten und Leistungen. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit und die Selbstkosten der Produkte oder Dienstleistungen zu ermitteln.
2.3 Betriebsstatistik
Die Betriebsstatistik verarbeitet Daten aus verschiedenen Bereichen des Unternehmens und stellt sie in Form von Tabellen, Grafiken und Berichten dar. Sie dient der Analyse von Trends, der Vergleichbarkeit von Perioden und der Unterstützung bei betrieblichen Entscheidungen.
2.4 Planungsrechnung
Die Planungsrechnung befasst sich mit der zukunftsorientierten Gestaltung von Budgets und Finanzplänen. Sie ist ein wichtiges Instrument für die strategische Unternehmensplanung und hilft bei der Prognose von zukünftigen Entwicklungen.
3. Wichtige Prinzipien und Methoden
3.1 Doppelte Buchführung
In der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall in mindestens zwei Konten erfasst (Soll und Haben). Dieses System sorgt für eine hohe Genauigkeit und ermöglicht eine umfassende Darstellung der finanziellen Lage des Unternehmens.
3.2 Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung
Diese Dreiteilung in der Kostenrechnung hilft Unternehmen, ihre Kosten genau zu erfassen und zuzuordnen. Kostenartenrechnung klassifiziert die Kosten nach ihrer Art (z.B. Materialkosten, Personalkosten), Kostenstellenrechnung ordnet sie den Orten ihrer Entstehung zu (z.B. Abteilungen), und die Kostenträgerrechnung weist die Kosten den Produkten oder Dienstleistungen zu, die sie verursacht haben.
4. Bedeutung in der Praxis
Das betriebliche Rechnungswesen ist für Unternehmen aller Größen und Branchen unerlässlich. Es ermöglicht nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern liefert auch entscheidende Informationen für die Unternehmensführung. Durch die Analyse von Kostenstrukturen, Rentabilität und Liquidität können strategische Entscheidungen fundiert getroffen werden.
Fazit
Das betriebliche Rechnungswesen ist ein komplexes, aber unverzichtbares Instrument im Management eines jeden Unternehmens. Es bietet einen detaillierten Einblick in die finanzielle Situation und ist grundlegend für eine effektive und effiziente Unternehmensführung. Obwohl es sich um ein technisches und manchmal herausforderndes Feld handelt, ist sein Verständnis entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens.
Top Lektion 1: Grundlagen der Buchführung
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Top Lektion 1: Grundlagen der Buchführung
Ziele des Rechnungswesens
- Dokumentation
- Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- Bemessungsgrundlage z.B. für Gewinnausschüttungen
- Planungs- + Entscheidungsunterstützung
- Kontrollfunktion: Wirtschaftlichkeits-Vergleiche (z.B. Soll-Ist-Vergleiche)
Top Lektion 1: Grundlagen der Buchführung
Die Ziele des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen hat mehrere wichtige Ziele, die sich in verschiedene Kategorien einteilen lassen:
1. Dokumentation:
- Das Rechnungswesen dient der lückenlosen und chronologischen Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens.
- Dies ist zum einen notwendig, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen (z.B. Handelsgesetzbuch, Steuerrecht).
- Zum anderen dient die Dokumentation auch der internen Kontrolle und der späteren Analyse des Geschäftsgeschehens.
2. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:
- Das Rechnungswesen erstellt die Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung), die ein Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zum Stichtag vermitteln.
- Diese Informationen sind sowohl für interne als auch externe Adressaten relevant (z.B. Unternehmer, Geschäftsführer, Kreditgeber, Investoren).
3. Bemessungsgrundlage z.B. für Gewinnausschüttungen:
- Der Gewinn des Unternehmens wird anhand des Rechnungswesens ermittelt.
- Dieser Gewinn dient als Bemessungsgrundlage für die Ausschüttung von Dividenden an die Gesellschafter.
4. Planungs- und Entscheidungsunterstützung:
- Das Rechnungswesen liefert wichtige Informationen für die Planung und Steuerung des Unternehmens.
- Dazu gehören z.B. die Kostenplanung, die Liquiditätsplanung und die Investitionsplanung.
- Die Informationen des Rechnungswesens helfen den Entscheidungsträgern, fundierte Entscheidungen zu treffen.
5. Kontrollfunktion: Wirtschaftlichkeits-Vergleiche (z.B. Soll-Ist-Vergleiche):
- Das Rechnungswesen ermöglicht die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.
- Dazu werden Soll-Ist-Vergleiche durchgeführt, bei denen die tatsächlichen Ergebnisse mit den geplanten Ergebnissen verglichen werden.
- Abweichungen zwischen Soll und Ist müssen analysiert und erklärt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Rechnungswesen eine Vielzahl von Zielen hat, die sowohl für die interne als auch externe Steuerung des Unternehmens relevant sind.
Zusätzliche Punkte:
- Das Rechnungswesen kann auch zur Risikoanalyse und -steuerung verwendet werden.
- Es kann außerdem zur Verbesserung der Transparenz und der Corporate Governance beitragen.
- Das Rechnungswesen sollte so gestaltet sein, dass es den Anforderungen des Unternehmens entspricht.
Hinweis:
Die oben genannten Ziele sind nur beispielhaft aufgeführt. In der Praxis kann es weitere Ziele des Rechnungswesens geben.
Adressaten des Rechnungswesens
Interne Adressaten
- Unternehmer
- Geschäftsführer
- Überwachungsorgane (Aufsichtsrat)
- Interne Entscheidungsträger (Abteilungsleiter, Betriebsrat, etc.)
Die Adressaten des Rechnungswesens: Interne Empfänger
Das Rechnungswesen, welches sich in internes und externes Rechnungswesen unterteilt, dient der Informationsbereitstellung für verschiedene Adressaten. In diesem Abschnitt liegt der Fokus auf den internen Adressaten , die innerhalb des Unternehmens angesiedelt sind.
1. Unternehmer und Geschäftsführer:
- Sie tragen die Verantwortung für das Unternehmen und benötigen daher Informationen über die finanzielle Situation, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
- Das Rechnungswesen liefert ihnen wichtige Kennzahlen wie Umsatz, Gewinn, Liquidität und Rentabilität.
- Diese Kennzahlen dienen als Grundlage für die Planung, Steuerung und Kontrolle des Unternehmens.
2. Überwachungsorgane (Aufsichtsrat):
- Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und hat daher ein Recht auf Einsicht in die Bücher und Unterlagen des Unternehmens.
- Das Rechnungswesen stellt dem Aufsichtsrat die notwendigen Informationen zur Verfügung, um seine Kontrollfunktion wahrnehmen zu können.
- Dazu gehören insbesondere die Jahresabschlüsse, die Lageberichte und die Risikoberichte.
3. Interne Entscheidungsträger (Abteilungsleiter, Betriebsrat, etc.):
- Abteilungsleiter benötigen Informationen über die Kosten und Leistungen ihrer Abteilung, um diese effizient steuern zu können.
- Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht in wirtschaftlichen und sozialen Fragen und benötigt daher Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.
- Das Rechnungswesen stellt den internen Entscheidungsträgern die notwendigen Informationen zur Verfügung, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Rechnungswesen den internen Adressaten wichtige Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens liefert. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Planung, Steuerung, Kontrolle und Überwachung des Unternehmens.
Zusätzliche Punkte:
- Das interne Rechnungswesen kann auch zur Leistungsbeurteilung von Mitarbeitern und Abteilungen verwendet werden.
- Es kann außerdem zur Motivation der Mitarbeiter beitragen, wenn sie über die finanzielle Situation des Unternehmens informiert sind.
- Das interne Rechnungswesen sollte so gestaltet sein, dass es den Bedürfnissen der internen Adressaten entspricht.
Hinweis:
Die oben genannten Adressaten sind nur beispielhaft aufgeführt. In der Praxis kann es weitere interne Adressaten des Rechnungswesens geben.
Externe Adressaten
- Eigenkapitalgeber (Aktionäre)
- Fremdkapitalgeber (z.B. Banken)
- Fiskus + andere Behörden
- Sonstige Stakeholder (Lieferanten, Kunden)
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Die externen Adressaten des Rechnungswesens
Neben den internen Adressaten gibt es auch eine Reihe von externen Adressaten , die an den Informationen des Rechnungswesens interessiert sind.
1. Eigenkapitalgeber (Aktionäre):
- Die Eigenkapitalgeber haben ein Recht auf Einsicht in die Bücher und Unterlagen des Unternehmens.
- Sie interessieren sich für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, um ihre Investitionsentscheidungen treffen zu können.
- Das Rechnungswesen stellt den Eigenkapitalgebern die notwendigen Informationen in Form des Jahresabschlusses und des Lageberichts zur Verfügung.
2. Fremdkapitalgeber (z.B. Banken):
- Die Fremdkapitalgeber haben ein Interesse daran, dass das Unternehmen seine Kredite zurückzahlen kann.
- Sie beurteilen die Kreditwürdigkeit des Unternehmens anhand der Informationen des Rechnungswesens.
- Das Rechnungswesen stellt den Fremdkapitalgebern die notwendigen Informationen in Form des Jahresabschlusses und der Kapitalflussrechnung zur Verfügung.
3. Fiskus + andere Behörden:
- Der Fiskus (z.B. Finanzamt) benötigt die Informationen des Rechnungswesens zur Besteuerung des Unternehmens.
- Andere Behörden (z.B. Statistisches Bundesamt) benötigen die Informationen des Rechnungswesens für statistische Zwecke.
- Das Rechnungswesen stellt den Behörden die notwendigen Informationen in Form der Steuererklärungen und der statistischen Meldungen zur Verfügung.
4. Sonstige Stakeholder (Lieferanten, Kunden):
- Lieferanten und Kunden haben ein Interesse daran, dass das Unternehmen wirtschaftlich stabil ist.
- Sie beurteilen die Bonität des Unternehmens anhand der Informationen des Rechnungswesens.
- Das Rechnungswesen stellt den Lieferanten und Kunden die notwendigen Informationen in Form des Jahresabschlusses zur Verfügung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Rechnungswesen den externen Adressaten wichtige Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens liefert. Diese Informationen dienen den externen Adressaten dazu, Entscheidungen über ihre Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen zu treffen.
Zusätzliche Punkte:
- Das externe Rechnungswesen ist an gesetzliche Vorschriften gebunden (z.B. Handelsgesetzbuch, Bilanzrichtlinien).
- Das externe Rechnungswesen wird von Wirtschaftsprüfern testiert.
Hinweis:
Die oben genannten Adressaten sind nur beispielhaft aufgeführt. In der Praxis kann es weitere externe Adressaten des Rechnungswesens geben.
Teilgebiete des Rechnungswesens
- Internes Rechnungswesen (siehe Controlling
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Investitions- und Finanzierungsrechnung
- Planungsrechnung
- Betriebsstatistiken
- Externes Rechnungswesen (gesetzliche Verpflichtung, insbesondere HGB)
- Dokumentationsfunktion: objektiv + vergleichbar
- Grundlage: Buchführung
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Teilgebiete des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen lässt sich in zwei Hauptbereiche unterteilen: externes Rechnungswesen und internes Rechnungswesen.
Internes Rechnungswesen (Controlling)
Das interne Rechnungswesen dient der Planung, Steuerung und Kontrolle des Unternehmens. Es ist nicht an gesetzliche Vorschriften gebunden und kann daher frei gestaltet werden.
Teilgebiete des internen Rechnungswesens:
1. Kosten- und Leistungsrechnung:
- Die Kosten- und Leistungsrechnung erfasst und verrechnet die Kosten des Unternehmens.
- Sie ermittelt die Leistungen des Unternehmens und kalkuliert die Preise für die Produkte und Dienstleistungen.
- Die Kosten- und Leistungsrechnung dient der Kostentransparenz und der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.
2. Investitions- und Finanzierungsrechnung:
- Die Investitions- und Finanzierungsrechnung befasst sich mit der Planung und Finanzierung von Investitionen.
- Sie bewertet Investitionsprojekte und trifft Entscheidungen über die Finanzierung der Investitionen.
- Die Investitions- und Finanzierungsrechnung dient der Sicherung der Liquidität und der Rentabilität des Unternehmens.
3. Planungsrechnung:
- Die Planungsrechnung erstellt die Planung für die Zukunft des Unternehmens.
- Dazu gehört die Umsatzplanung, die Kostenplanung und die Liquiditätsplanung.
- Die Planungsrechnung dient der Steuerung des Unternehmens und der Früherkennung von Risiken.
4. Betriebsstatistiken:
- Die Betriebsstatistiken erfassen und analysieren statistische Daten des Unternehmens.
- Sie dienen der Kontrolle des Unternehmens und der Verbesserung der Prozesse.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das interne Rechnungswesen ein wichtiges Instrument zur Steuerung des Unternehmens ist. Es hilft den Unternehmen, ihre Ziele effizient und effektiv zu erreichen.
Zusätzliche Punkte:
- Das interne Rechnungswesen kann auch zur Risikoanalyse und -steuerung verwendet werden.
- Es kann außerdem zur Verbesserung der Transparenz und der Corporate Governance beitragen.
- Das interne Rechnungswesen sollte so gestaltet sein, dass es den Anforderungen des Unternehmens entspricht.
Externes Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung)
Das externe Rechnungswesen, auch Finanzbuchhaltung genannt, ist der zweite Hauptbereich des Rechnungswesens. Es ist an gesetzliche Vorschriften gebunden, insbesondere an das Handelsgesetzbuch (HGB).
Aufgaben des externen Rechnungswesens:
1. Dokumentationsfunktion:
- Das externe Rechnungswesen dokumentiert die gesamten Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in Form der Buchführung.
- Die Buchführung muss objektiv und vergleichbar sein, damit sie von den externen Adressaten (z.B. Kreditgebern, Investoren) verstanden und genutzt werden kann.
2. Informationsfunktion:
- Das externe Rechnungswesen erstellt den Jahresabschluss, der ein Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zum Stichtag vermittelt.
- Der Jahresabschluss ist ein wichtiges Informationsinstrument für die externen Adressaten des Unternehmens.
3. Rechenschaftsfunktion:
- Das externe Rechnungswesen dient der Rechenschaftslegung der Geschäftsführung gegenüber den Eigentümern des Unternehmens.
- Die Geschäftsführung muss sich anhand des Jahresabschlusses für ihre Entscheidungen verantworten.
4. Bemessungsgrundlage:
- Das externe Rechnungswesen dient als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung des Unternehmens.
- Der Gewinn des Unternehmens wird anhand des Jahresabschlusses ermittelt.
Grundlage des externen Rechnungswesens:
- Die Grundlage des externen Rechnungswesens ist die Buchführung .
- In der Buchführung werden alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens systematisch erfasst und aufgezeichnet.
- Die Buchführung muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das externe Rechnungswesen wichtige Aufgaben für die externe Rechnungslegung und die Informationsversorgung der externen Adressaten des Unternehmens erfüllt.
Zusätzliche Punkte:
- Das externe Rechnungswesen wird von Wirtschaftsprüfern testiert.
- Es kann auch zur Risikoanalyse und -steuerung verwendet werden.
- Das externe Rechnungswesen sollte so gestaltet sein, dass es den Anforderungen des Unternehmens und den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte sowie die Lage seines Vermögens ersichtlich zu machen. Die Bücher müssen so beschaffen sein, dass sie einen Überblick über die Handelsgeschäfte und über die Lage des Unternehmens vermitteln. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgt werden können.
Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren jeweils nicht mehr als 600 000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 60 000 Euro Jahresüberschuss erzielt haben, brauchen die §§ 238 bis 241 nicht anzuwenden.i Im Fall der Neugründung treten die Rechtsfolgen bereits ein, wenn am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung die Werte des Satzes 1 nicht überschritten werden.
Wie müssen die Bücher geführt werden?
Bei der Führung der Handelsbücher und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen hat sich der Kaufmann einer lebendigen Sprache zu bedienen. Werden Abkürzungen, Zahlen, Buchstaben oder Symbole verwendet, so muss deren Bedeutung im Einzelfall eindeutig bestimmt sein.
Die Eintragungen in die Bücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein.
Eintragungen oder Aufzeichnungen dürfen nicht so verändert werden, dass ihr ursprünglicher Inhalt nicht mehr feststellbar ist. Es dürfen auch keine Änderungen vorgenommen werden, deren Art nicht erkennen lässt, ob sie ursprünglich oder nachträglich vorgenommen worden sind.
Die Handelsbücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen können auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen oder auf Datenträgern geführt werden, soweit diese Formen der Buchführung einschließlich des dabei angewandten Verfahrens den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Bei der Führung der Handelsbücher und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern muss insbesondere gewährleistet sein, dass die Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können.
- „ordnungsmäßig" (§ 238 HGB)
- unbestimmter Rechtsbegriff + GoB als Rechtsnormen
- Gesetzliche Vorschriften (kodifizierte GoB)
- Rechtsprechung
- Handelsbrauch
- Auslegung der GoB vor allem durch (Finanz-) Rechtsprechung
- Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur
- Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation
- Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
- Bilanzierungsprinzipien: z.B. Vorsichts- sowie Realisationsprinzip gemäß § 252 Nr. 4 HGB
- Grundlagen der Bewertung: z.B. Bilanzidentität gemäß § 252 Nr. 1 HGB
- Anforderungen an eine Bilanz: z.B.Vollständigkeit gemäß § 246 HGB
Weitere Infos zu den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung
Mängel der Buchführung: Weist die Buchführung formelle Mängel auf, so ist ihre Ordnungsmäßigkeit nicht zu beanstanden, wenn dadurch das sachliche Ergebnis der Buchführung nicht beeinflusst wird und die Mängel keinen erheblichen Verstoß gegen die Anforderungen an die zeitgerechte Erfassung von Geschäftsvorfällen, die besonderen Anforderungen bei Kreditgeschäften, die Aufbewahrungsfristen sowie die Besonderheiten der Buchführung auf Datenträgern darstellen. Weist die Buchführung schwerwiegende Mängel auf, z. B. wenn Geschäftsvorfälle nicht oder nicht richtig aufgezeichnet sind, so ist ihre Ordnungsmäßigkeit nicht beeinträchtigt, wenn es sich um unwesentliche Mängel handelt, z. B. wenn nur unbedeutende Geschäftsvorfälle nicht oder nicht richtig aufgezeichnet sind. Die Fehler sind dann zu berichtigen oder das Rechnungsergebnis ist im Wege der Schätzung richtig zu stellen. Bei schwerwiegenden materiellen Mängeln ist R 4.1 Abs. 2 Satz 3 anzuwenden.
Top Lektion 1: Grundlagen der Buchführung
Rechengrößen des Rechnungswesens
Aktiva | Passiva | |
Anlagevermögen Umlaufvermögen
| Eigenkapital Fremdkapital
|
Top Lektion 1: Grundlagen der Buchführung
Rechengrößen des Rechnungswesens: Aktiva
Die Aktiva bilden die linke Seite der Bilanz und stellen das Vermögen eines Unternehmens dar. Sie werden unterteilt in Anlagevermögen und Umlaufvermögen.
Anlagevermögen:
Das Anlagevermögen umfasst die langfristigen Vermögenswerte des Unternehmens, die länger als ein Jahr genutzt werden sollen. Dazu gehören z.B.:
- Sachanlagen: Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Anlagen
- Immaterielle Vermögenswerte: Patente, Lizenzen, Marken, Software
- Finanzanlagen: Beteiligungen an anderen Unternehmen, langfristige Wertpapiere
Umlaufvermögen:
Das Umlaufvermögen umfasst die kurzfristigen Vermögenswerte des Unternehmens, die sich innerhalb eines Jahres in Geld umwandeln lassen. Dazu gehören z.B.:
- Liquide Mittel: Bargeld, Kassenbestand, Bankguthaben
- Forderungen: Ansprüche gegen Kunden aus Lieferungen und Leistungen
- Vorräte: Rohstoffe, Hilfsstoffe, fertige und unfertige Produkte
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aktiva die Vermögenswerte des Unternehmens darstellen und in Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterteilt werden.
Zusätzliche Punkte:
- Die Aktiva werden in der Bilanz bewertet.
- Die Bewertung der Aktiva erfolgt nach dem Anschaffungskostenprinzip oder dem Niederstwertprinzip.
- Die Aktiva sind wichtig für die Beurteilung der Liquidität und der Rentabilität des Unternehmens.
Rechengrößen des Rechnungswesens: Passiva
Die Passiva bilden die rechte Seite der Bilanz und stellen die Finanzierungsquellen des Unternehmens dar. Sie werden unterteilt in Eigenkapital und Fremdkapital .
Eigenkapital:
Das Eigenkapital ist das Kapital, das den Eigentümern des Unternehmens gehört. Es umfasst z.B.:
- Gezeichnetes Kapital: Das Kapital, das die Gesellschafter bei der Gründung des Unternehmens eingezahlt haben.
- Gewinnrücklagen: Gewinne, die nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet wurden, sondern im Unternehmen einbehalten wurden.
- Eigenkapitalrücklagen: Rücklagen, die für bestimmte Zwecke gebildet wurden, z.B. für die Finanzierung von Investitionen.
Fremdkapital:
Das Fremdkapital ist das Kapital, das das Unternehmen von Dritten geliehen hat. Es umfasst z.B.:
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: Rechnungen von Lieferanten, die noch nicht bezahlt wurden.
- Kreditverbindlichkeiten: Darlehen von Banken oder anderen Kreditgebern.
- Sonstige Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen, Steuerschulden usw.
Rückstellungen:
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, deren Höhe und Fälligkeit noch nicht genau bekannt sind. Sie werden z.B. für folgende Zwecke gebildet:
- Drohende Verluste: Verluste, die in der Zukunft wahrscheinlich eintreten werden, z.B. aus Rechtsstreitigkeiten.
- Abschreibungen auf Sachanlagen: Wertminderungen von Sachanlagen, die über die Nutzungsdauer verteilt werden.
- Rückstellungen für Pensionen: Rückstellungen für die zukünftigen Pensionszahlungen an die Mitarbeiter.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Passiva die Finanzierungsquellen des Unternehmens darstellen und in Eigenkapital und Fremdkapital unterteilt werden.
Zusätzliche Punkte:
- Die Passiva werden in der Bilanz bewertet.
- Die Bewertung der Passiva erfolgt nach dem Nominalwertprinzip .
- Die Passiva sind wichtig für die Beurteilung der Finanzierungsstruktur und der Verschuldung des Unternehmens.
Rechengrößen des externen Rechnungswesens
Finanzierung
Finanzierungsrechnung betrachtet Veränderungen der liquiden Mittel
- Einnahme = Zunahme des Netto-Finanzumlaufvermögens
- Ausgabe = Abnahme des Netto-Finanzumlaufvermögens
Reinvermögen
Veränderungen des Reinvermögens (auch Eigenkapital) wird durch periodenbezogene Erfolgsrechnung in der GuV ermittelt.
- Ertrag = Zunahme des Reinvermögens (Wertzuwachs)
- Aufwand = Abnahme des Reinvermögens (Wertminderung)
Top Lektion 1: Grundlagen der Buchführung
Rechengrößen des internen Rechnungswesens
Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt und analysiert den Erfolg des betriebswirtschaftlichen Leistungsprozesses eines Unternehmens als Entscheidungsunterstützung.
- Leistung = bewertete Gütererstellung
- Kosten = bewerteter Gütereinsatz
Top Lektion 1: Grundlagen der Buchführung
Zusammenfassung
- Ziele des Rechnungswesens: Dokumentation, Information Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Kontrolle, Planung etc.
- Adressaten des Rechnungswesens: externe (Aktionäre, Banken, Fiskus etc.) + interne (Geschäftsführer, Gesellschafter, etc.)
- Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung: kodifiziert + "Richterrecht"
- Rechengrößen im Rechnungswesen: Aktiva + Passiva, Aufwand + Ertrag, Einnahmen + Ausgaben, Kosten + Leistung, etc.
Top Lektion 1: Grundlagen der Buchführung
Inhalt:
- Grundlagen der Buchführung
- System der Buchführung
- Technik der doppelten Buchführung
- Organisation der Buchhaltung
- Umsatzsteuer buchen
- Wareneingang buchen
- Warenausgang buchen
- Buchung von Lohn + Gehalt
- Buchung von Anlagevermögen + AfA (Abschreibungen)
- Sonstige Buchungen
- Rechnungsabgrenzung buchen
- Grundlagen des Jahresabschlusses
- Kassenbuch: So führt man eine Kasse richtig
- Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB)