Buchhaltung lernen:
Umsatzsteuer buchen und Umsatzsteuervoranmeldung per Elster

Cyberlab GmbH

Lektion 5: Umsatzsteuer in der Buchhaltung



Umsatzsteuer für Anfänger: Ihr erster Überblick

Für viele Neueinsteiger in die Welt der Steuern kann die Umsatzsteuer zunächst verwirrend wirken. Doch keine Sorge! Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie dieses System funktioniert und wie Sie die Umsatzsteuer in Ihrer Buchhaltung korrekt erfassen.

In dieser Lerneinheit tauchen wir gemeinsam in die Welt der Umsatzsteuer ein. Sie lernen die Grundlagen dieses komplexen Steuersystems kennen, verstehen, warum es ein "Durchlaufposten" ist, und erfahren, wie Sie Umsatzsteuer und Vorsteuer korrekt buchen.

Lernziele

  • Sie wissen, dass Umsatzsteuer und Vorsteuer auf getrennten Bestandskonten (einem Aktiv- und einem Passivkonto) gebucht werden.

  • Sie verstehen, warum die Umsatzsteuer für den Unternehmer eine erfolgsneutrale Größe ist.

  • Sie können die Saldierung der Umsatz- und Vorsteuerkonten im Jahresabschluss als sonstige Verbindlichkeit oder sonstiges Vermögen nachvollziehen.

  • Buchung Umsatzsteuer und Vorsteuer auf getrennten Bestandskonten (Aktiv- und Passivkonto) gebucht
  • Durch das Brutto-Allphasen-Netto-System ist die Umsatzsteuer keine wirtschaftliche Belastung, sondern ein Durchlaufposten (erfolgsneutral)
  • Saldierung der Umsatz- und Vorsteuerkonten im Jahresabschluss als sonstige Verbindlichkeit bzw. sonstiges Vermögen

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System und Buchung der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für den deutschen Staat. Sie wird auf den Austausch von Waren und Dienstleistungen erhoben und beträgt je nach Art der Leistung 19 % oder 7 % vom Nettopreis. Die Umsatzsteuer ist eine sogenannte Verkehrssteuer, die wirtschaftliche Vorgänge besteuert. Die Rechtsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das Umsatzsteuergesetz (UStG) und die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), die auf einer EU-Richtlinie basieren .

Das System der Umsatzsteuer sieht vor, dass nur der Endverbraucher die Steuer trägt. Die Unternehmer, die an der Wertschöpfungskette beteiligt sind, können die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Das bedeutet, dass sie nur den Mehrwert versteuern müssen, den sie selbst erzielen. Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass eine ordnungsgemäße Rechnung mit den Pflichtangaben nach §§ 14, 14a UStG vorliegt.

Die Unternehmer müssen ihre Umsätze und Vorsteuern monatlich oder vierteljährlich beim Finanzamt anmelden (Umsatzsteuer-Voranmeldung) und die Differenz zwischen beiden Beträgen entrichten oder erstattet bekommen. Dies nennt man die Umsatzsteuerzahllast. Die Berechnung der Umsatzsteuerzahllast obliegt dem Unternehmer selbst.

Die "Zwei Gesichter" der Umsatzsteuer: Umsatzsteuer und Vorsteuer

Um das System der Umsatzsteuer zu verstehen, müssen Sie zwei Begriffe kennen:

  1. Umsatzsteuer:

  • Das ist die Steuer, die Sie Ihren Kunden auf Ihren Rechnungen ausweisen und die der Kunde Ihnen bezahlt.

  • Diese erhaltene Umsatzsteuer müssen Sie als Unternehmer an das Finanzamt abführen.

  • Für Ihr Unternehmen ist sie ein durchlaufender Posten – Sie nehmen sie lediglich ein und leiten sie weiter. Sie ist keine wirtschaftliche Belastung für Ihr Unternehmen.

  1. Vorsteuer:

  • Das ist die Umsatzsteuer, die Ihnen andere Lieferanten oder Dienstleister auf deren Eingangsrechnungen in Rechnung stellen, wenn Sie selbst Leistungen für Ihr Unternehmen einkaufen.

  • Sie zahlen diese Umsatzsteuer an den Lieferanten, der sie wiederum an "sein" Finanzamt abführt.

  • Das Besondere: Als Unternehmer können Sie diese gezahlte Umsatzsteuer gegenüber Ihrem Finanzamt als Vorsteuerabzug geltend machen. Sie erhalten sie vom Finanzamt zurück oder verrechnen sie mit Ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld.


Warum spricht man auch von "Mehrwertsteuer"?

Der Begriff "Mehrwertsteuer" ist umgangssprachlich und beschreibt das System sehr anschaulich: Die effektive (saldierte) Steuerzahlung am Ende der Wertschöpfungskette entspricht der Summe des Mehrwerts, der in jeder Stufe geschaffen wird, multipliziert mit dem Steuersatz. Kurz gesagt: Jeder Unternehmer zahlt nur die Steuer auf den Wert, den er selbst hinzufügt.


Der Wertschöpfungsprozess: Ein Durchlaufposten

Stellen Sie sich eine Kette vor:

  • Produzent A verkauft Rohstoffe an Produzent B (zuzüglich Umsatzsteuer). Produzent A führt die erhaltene Umsatzsteuer ab. Produzent B zieht die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer ab.

  • Produzent B verarbeitet die Rohstoffe und verkauft das Halbfertigprodukt an Händler C (zuzüglich Umsatzsteuer). Produzent B führt die erhaltene Umsatzsteuer ab und zieht gleichzeitig seine Vorsteuer ab. Händler C zieht die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer ab.

  • Händler C verkauft das Fertigprodukt an den Endverbraucher (zuzüglich Umsatzsteuer). Händler C führt die erhaltene Umsatzsteuer ab und zieht seine Vorsteuer ab.

Am Ende zahlt nur der Endverbraucher die gesamte Umsatzsteuer, da er keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Für alle Unternehmen in der Kette ist die Umsatzsteuer ein erfolgsneutraler Durchlaufposten, der keine wirtschaftliche Belastung darstellt.


Die folgende Grafik veranschaulicht das System der Umsatzsteuer an einem Beispiel:

Wertschöpfungsprozess

Darstellung des Wertschöpfungsprozesses

Zum Beispiel kauft ein Schreiner Holz von einem Sägewerk für 100 € netto plus 19 € Umsatzsteuer ein. Er stellt daraus einen Tisch her und verkauft ihn an einen Möbelhändler für 200 € netto plus 38 € Umsatzsteuer. Der Möbelhändler verkauft den Tisch an einen Endkunden für 300 € netto plus 57 € Umsatzsteuer.

Der Schreiner kann die ihm in Rechnung gestellte Vorsteuer von 19 € von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld von 38 € abziehen und muss nur 19 € an das Finanzamt zahlen. Er hat einen Mehrwert von 100 € erzielt und diesen mit dem Regelsteuersatz von 19 % versteuert.

Der Möbelhändler kann ebenfalls die ihm in Rechnung gestellte Vorsteuer von 38 € von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld von 57 € abziehen und muss nur 19 € an das Finanzamt zahlen. Er hat ebenfalls einen Mehrwert von 100 € erzielt und diesen mit dem Regelteuerssazt verstuert.

Der Endkunde zahlt den vollen Bruttobetrag von 357 € für den Tisch und kann keine Vorstauer geltend machen. Er trägt somit die gesamte Steuerrlast von (19 +19 +57) =95€.

Das Finanzamt erhält insgesamt (19 +19 +57) =95€ an Umstatzstauer aus diesem Geschäftsvorgang.



Was ist das System der Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine der wichtigsten Steuern in Deutschland und Grundlage des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Sie wird auf den Verkauf von Lieferungen und Leistungen eines Unternehmers im Inland erhoben.

  • Steuergegenstand: Im Kern geht es um alle Waren und Dienstleistungen, die ein Unternehmer innerhalb Deutschlands verkauft oder erbringt.

  • Steuerschuldner: In der Regel ist das leistungserbringende Unternehmen der Steuerschuldner. Das bedeutet, Ihr Unternehmen schuldet dem Finanzamt die Umsatzsteuer, die Sie von Ihren Kunden erhalten haben. Eine wichtige Ausnahme ist das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren, bei dem der Leistungsempfänger die Steuer schuldet – das ist aber ein Thema für Fortgeschrittene.

  • Bemessungsgrundlage: Die Umsatzsteuer wird auf das Nettoentgelt (Nettobetrag) der Leistung berechnet.

  • Steuersätze:

  • Regulär: Der Standardsteuersatz beträgt 19 %. (Beachten Sie: Während der Corona-Pandemie, vom 01.07.2020 bis 31.12.2020, war er temporär auf 16 % gesenkt.)

  • Ermäßigt: Für bestimmte Leistungen, wie z.B. Lebensmittel, Bücher oder Fahrkarten im Nahverkehr, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. (Auch hier gab es eine temporäre Senkung auf 5 % während der Pandemie.)

  • Steuerfrei: Bestimmte Umsätze, z.B. viele Finanzdienstleistungen oder bestimmte medizinische Leistungen, sind steuerfrei (0 % Umsatzsteuer).

Das System der Umstatzstauer soll sicherstellen, dass jeder Unternehmer nur seinen eigenen Mehrwert besteuert wird und dass keine Doppelbesteurerung entseht. Es soll auch verhindern, dass Steuerausfälle durch grenzüberschreitende Lieferungen oder Leistungen

  • Grundlage: Umsatzsteuergesetz (UStG)
  • Steuergegenstand: Lieferungen und Leistungen eines Unternehmers im Inland
  • Steuerschuldner: i.d.R. leistungserbringendes Unternehmen (Ausnahme: Reverse Charge Verfahren)
  • Bemessungsgrundlage: Entgelt (Nettobetrag)
  • Steuersatz
    • Regulär 19% (1.7.2020 - 31.12.2020 = 16%
    • Ermäßigt 7% (1.7.2020 - 31.12.2020 = 5%)
    • steuerfrei 0%
    • Mehr Infos ...
  • Umsatzsteuer
    • wird auf Rechnungen des leistenden Unternehmers ausgewiesen (siehe auch Rechnung und Umsatzsteuer)
    • der Leistungsempfänger zahlt die Umsatzsteuer an den Unternehmer
    • Das Unternehmen schuldet die Umsatzsteuer und führt die an das Finanzamt ab (durchlaufender Posten)
    • Mehr infos: Was ist Umsatzsteuer
  • Vorsteuer
    • wird auf Eingangsrechnungen vom Lieferanten für Leistungen an das Unternehmen in Rechnung gestellt
    • Unternehmer zahlt die Umsatzsteuer an den Lieferanten, der diese an das Finanzamt abführt
    • Das Unternehmen kann die Umsatzsteuer als Vorsteuerabzug ggü. dem Finanzamt geltend machen (Guthaben oder Verrechnung mit Umsatzsteuerschuld)
  • Mehrwertsteuer
    • effektive (saldierte) Steuerzahlung = Verkaufswert ./. Einkaufswert (= Mehrwert) * Steuersatz
    • Daher auch die nicht ganz richtige Bezeichnung "Mehrwertsteuer"

Top Lektion 5: Umsatzsteuer


Buchung der Umsatzsteuer

Die Buchung von Umsatzsteuer in der Finanzbuchhaltung ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechnungswesens eines Unternehmens. Umsatzsteuer, oft auch als Mehrwertsteuer (MwSt) bezeichnet, ist eine Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen. In der Buchhaltung wird sie in zwei Hauptkategorien unterteilt: die Umsatzsteuer, die auf den Verkauf erhoben wird (ausgehende Umsatzsteuer oder Umsatzsteuerertrag), und die Vorsteuer, die auf Einkäufe bezahlt wird (eingehende Umsatzsteuer oder Vorsteuer).

1. Umsatzsteuer auf Verkäufe (Umsatzsteuerertrag):

  • Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen verkauft, muss es Umsatzsteuer auf den Verkaufspreis erheben (abhängig vom jeweiligen Umsatzsteuersatz des Landes).
  • Bei der Buchung des Verkaufs wird der Nettobetrag (Verkaufspreis ohne Umsatzsteuer) auf ein Erlöskonto gebucht und die Umsatzsteuer auf ein separates Umsatzsteuerkonto.
  • Beispiel: Verkauf von Waren im Wert von 100 Euro mit 19% Umsatzsteuer. Buchung: 100 Euro auf Erlöskonto (Soll), 19 Euro auf Umsatzsteuerkonto (Soll).

Die Umsatzsteuer, die Sie Ihren Kunden in Rechnung stellen, ist für Sie eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt. Sie gehört zu den passiven Bestandskonten.

Berechnung:

  • Umsatzsteuer = Nettowert × Steuersatz (z.B. 1.000 € × 0,19 = 190 €)

  • Brutto(Verkaufs)preis = Nettowert + Umsatzsteuer (z.B. 1.000 € + 190 € = 1.190 €)

Beispielbuchung (Soll an Haben):

Stellen Sie sich vor, Sie verkaufen Waren im Nettowert von 1.000 Euro plus 190 Euro Umsatzsteuer (19 %) auf Rechnung:

Soll

Haben

Forderungen aus LuL

Umsatzerlöse

1.190,- Euro

1.000,- Euro


Umsatzsteuer


190,- Euro

Hinweis zur "Istversteuerung" (falls für Sie zutreffend):

Wenn Sie die Istversteuerung anwenden (z.B. als Kleinunternehmer, der von der Umsatzsteuer befreit ist oder bei geringem Umsatz), wird die Umsatzsteuer erst dann fällig, wenn das Geld tatsächlich fließt, nicht schon bei Rechnungsstellung.

  • Bei Rechnungslegung:

  • Sie buchen zunächst den Rechnungsbetrag als offene Forderung (z.B. Kundenkonto an Erlöse).

  • Bei Zahlungseingang:

  • Wenn der Kunde bezahlt, buchen Sie den Zahlungseingang (Bank an Kundenkonto). Das Buchhaltungssystem bucht dann automatisch die Umsatzsteuer von einem "nicht fällig" auf ein "fällig" Konto um.

2. Vorsteuer auf Einkäufe (Vorsteuer):

  • Beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen zahlt das Unternehmen Umsatzsteuer. Diese kann als Vorsteuer geltend gemacht werden.
  • Die Vorsteuer wird auf einem separaten Vorsteuerkonto gebucht.
  • Beispiel: Kauf von Material im Wert von 100 Euro mit 19% Umsatzsteuer. Buchung: 100 Euro auf Aufwandskonto (Soll), 19 Euro auf Vorsteuerkonto (Soll).


Buchung der Vorsteuer: Eine Forderung

Die Vorsteuer, die Sie an Ihre Lieferanten zahlen, ist für Sie eine Forderung gegenüber dem Finanzamt. Sie gehört zu den aktiven Bestandskonten.

Berechnung:

  • Vorsteuer = Nettowert × Steuersatz (z.B. 1.000 € × 0,19 = 190 €)

  • Brutto(Einkaufs)preis = Nettowert + Vorsteuer (z.B. 1.000 € + 190 € = 1.190 €)

Beispielbuchung (Soll an Haben):

Sie kaufen Rohstoffe im Nettowert von 1.000 Euro plus 190 Euro Vorsteuer (19 %) auf Rechnung:

Soll

Haben

Rohstoffe

Verbindlichkeiten aus LuL

1.000,- Euro

1.190,- Euro

Vorsteuer


190,- Euro


3. Umsatzsteuervoranmeldung und -abrechnung:

  • Unternehmen müssen regelmäßig (meist monatlich oder vierteljährlich) eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, in der die gesammelte Umsatzsteuer und die gezahlte Vorsteuer gegenübergestellt werden.
  • Die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer wird an das Finanzamt abgeführt (Umsatzsteuerzahllast) oder vom Finanzamt erstattet (Umsatzsteuerguthaben).
  • Beispiel: In einem Monat wurden 1.000 Euro Umsatzsteuer eingenommen und 800 Euro Vorsteuer gezahlt. Die Umsatzsteuerzahllast beträgt 200 Euro.


Abschluss der Umsatzsteuerkonten: Zahllast oder Erstattung

Der Veranlagungszeitraum für die Umsatzsteuer ist immer das Kalenderjahr, auch wenn Ihr Wirtschaftsjahr abweicht.

  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Sie müssen regelmäßig (meist monatlich oder vierteljährlich) eine Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt einreichen und die sich daraus ergebende Zahllast (Differenz aus Umsatzsteuer und Vorsteuer) bezahlen.

  • Wenn Ihre jährliche Umsatzsteuerzahllast über 7.500 Euro liegt, müssen Sie monatlich eine Voranmeldung abgeben.

  • Diese Vorauszahlungen werden oft über ein aktives Bestandskonto "Umsatzsteuervorauszahlung" gebucht.

  • Jahresabschluss: Am Ende des Kalenderjahres werden alle Umsatz- und Vorsteuerkonten (einschließlich der Vorauszahlungen) saldiert. Das Ergebnis dieser Saldierung wird auf einem Umsatzsteuerverrechnungskonto (oft "Umsatzsteuer laufendes Jahr" genannt) verbucht.

  • Ist die Summe der Umsatzsteuer höher als die Summe der Vorsteuer, haben Sie eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.

  • Ist die Summe der Vorsteuer höher als die Summe der Umsatzsteuer, haben Sie eine Forderung an das Finanzamt (Sie erhalten eine Erstattung).

  • Bei einer Zahllast: Buchung des Betrags vom Umsatzsteuerkonto auf ein Verbindlichkeitenkonto gegenüber dem Finanzamt.
  • Bei einem Guthaben: Buchung des Betrags vom Umsatzsteuerkonto auf ein Forderungskonto gegenüber dem Finanzamt.

4. Buchung der Umsatzsteuerzahllast oder des -guthabens:

  • Berechnung (siehe auch Umsatzsteuerrechner + Berechnung der Umsatzsteuer)
    • Umsatzsteuer = Nettowert x Steuersatz
    • Brutto(Verkaufs)preis = Nettowert + Umsatzsteuer
  • Umsatzsteuer: Verbindlichkeit ggü. dem Finanzamt
  • Umsatzsteuerkonto: passives Bestandskonto
  • Beispiel:
    Forderungen aus
    Lieferung und Leistung
    1.190,- Euro an Umsatzerlöse
    Umsatzsteuer
    1.000,- Euro
    190,- Euro

Buchung bei Istversteuerung

1. Bei Rechnungslegung

10000 Kundenkonto 119,- an 8400 Erlöse 19% USt. 119,- (offenen Posten erzeugen)

In der Buchungsmaske von MS-Buchhalter:

Soll: 10000 Kundenkonto; Haben: 8400 Erlöse 19% USt.; Betrag 119,-; USt. normal

Übrigens, wenn Sie Ihre Rechnung mit MS-Buchhalter schreiben, kann das Programm diese Buchung für Sie automatisch vornehmen.

2. Bei Zahlungseingang

1200 Bank 119,- an 10000 Kundenkonto 119,- EUR (offenen Posten ausgleichen)

In der Buchungsmaske von MS-Buchhalter:

Soll: 1200 Bank; Haben: 10000 Kundenkonto; Betrag 119,-; USt. <keine>

Die zusätzlich benötigte Umbuchung von USt. nicht fällig auf USt. fällig wird automatisch erzeugt.

Fazit: Die korrekte Buchung von Umsatzsteuer und Vorsteuer ist entscheidend für die Genauigkeit der Finanzbuchhaltung und die Einhaltung steuerrechtlicher Vorschriften. Es ist wichtig, dass Unternehmen ihre Umsatzsteuertransaktionen sorgfältig erfassen und verwalten, um eine korrekte Umsatzsteuervoranmeldung und -abrechnung sicherzustellen.

Top Lektion 5: Umsatzsteuer


Buchung der Vorsteuer

  • Berechnung
    • Vorsteuer = Nettowert x Steuersatz
    • Brutto(Einkaufs)preis = Nettowert + Vorsteuer
  • Vorsteuer: Forderung ggü. dem Finanzamt
  • Vorsteuerkonto: aktives Bestandskonto
  • Beispiel:
    Rohstoffe
    Vorsteuer
    1.000,- Euro
    119,- Euro
     an Verbindlichkeiten aus
    Lieferungen und Leistung
    1.190,- Euro

Buchung später abziehbarer Vorsteuer

Einleitung: Die korrekte Buchung der Vorsteuer ist ein wesentlicher Bestandteil der Buchführung und des Umsatzsteuer-Managements in Unternehmen. Besonders interessant wird es, wenn die Vorsteuer aus einer Rechnung stammt, die erst in einer späteren Periode abziehbar ist. Anhand eines Beispiels erläutern wir, wie Sie in solchen Fällen vorgehen sollten.

Beispielsituation: Nehmen wir an, eine GmbH erhält am 30. Juni 2023 eine Rechnung mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer. Die Leistung laut Rechnung wurde jedoch erst am 1. Juli 2023 erbracht. In diesem Fall ist die Vorsteuer nicht im 2. Quartal 2023, sondern erst im 3. Quartal 2023 abziehbar.

Rechtliche Grundlagen: Gemäß § 15 UStG sind für den Vorsteuerabzug drei Grundvoraussetzungen zu erfüllen:

  1. Erhalt einer Lieferung oder Leistung von einem anderen Unternehmen für Ihr Unternehmen.
  2. Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung gemäß §§ 14, 14a UStG.
  3. Erbringung der Lieferung oder Leistung.

Buchung im Kontenrahmen: In den Sachkontenrahmen SKR 03 und SKR 04 finden Sie spezielle Konten für solche Fälle. Am 30. Juni buchen Sie die Vorsteuer auf das Konto „Vorsteuer in Folgeperiode abziehbar“ (SKR 03: 1548, SKR 04: 1434). Am 1. Juli wird diese Vorsteuer dann auf das reguläre Vorsteuerkonto umgebucht. Dadurch wird sichergestellt, dass die Vorsteuer korrekt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für das 3. Quartal 2023 berücksichtigt wird.

Praxistipp: Die Konten 1548 (SKR 03) und 1434 (SKR 04) sind nicht nur für Fälle nützlich, in denen die Vorsteuer im folgenden Quartal abzugsfähig ist, sondern auch dann, wenn der Vorsteuerabzug erst im Folgejahr möglich ist.

Fazit: Die korrekte Buchung der Vorsteuer, insbesondere wenn sie erst in einer späteren Periode abzugsfähig ist, erfordert Aufmerksamkeit und Verständnis der umsatzsteuerlichen Regelungen. Durch die Nutzung der speziellen Konten im Kontenrahmen können Sie sicherstellen, dass Ihre Buchführung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie Ihren Vorsteuerabzug korrekt geltend machen.

Top Lektion 5: Umsatzsteuer


Abschluss der Umsatzsteuerkonten

  • Veranlagungszeitraum = Kalenderjahr (auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen + Vorauszahlungen (siehe auch
    • Voranmeldung i.d.R. vierteljährlich, und ab mehr als 7.500 € Umsatzsteuerzahllast pro Jahr = Kalendermonat
    • Zahllast = Differenz aus Umsatzsteuer und Vorsteuer
    • Buchung über aktives Bestandskonto "Umsatzsteuervorauszahlung"
  • Jahresabschluss: Saldierung aller Umsatz- und Vorsteuerkonten (inkl. Umsatzsteuervorauszahlung) über ein Umsatzsteuerverrechnungskonto "Umsatzsteuer laufendes Jahr" (Bei Zahllast = Verbindlichkeit und bei Erstattung = Forderung)

Top Lektion 5: Umsatzsteuer


Zusammenfassung

  • Getrennte Buchung: Umsatzsteuer und Vorsteuer werden stets auf eigenen Bestandskonten (Umsatzsteuer: passiv, Vorsteuer: aktiv) erfasst.

  • Durchlaufposten: Die Umsatzsteuer ist für den Unternehmer ein erfolgsneutraler Durchlaufposten. Sie zahlen sie ein und erhalten sie (als Vorsteuer) zurück, oder Sie nehmen sie ein und führen sie ab. Wirtschaftlich belastet wird nur der Endverbraucher.

  • Saldierung im Jahresabschluss: Zum Jahresende werden alle Umsatz- und Vorsteuerkonten saldiert. Das Ergebnis ist entweder eine sonstige Verbindlichkeit (Zahllast) oder ein sonstiges Vermögen (Erstattung) in Ihrer Bilanz.

Wir hoffen, diese erste Einführung hat Ihnen geholfen, das System der Umsatzsteuer besser zu verstehen.


Top Lektion 5: Umsatzsteuer





Top Lektion 5: Umsatzsteuer



In Zusammenarbeit mit
Steuerberater Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
steuerschroeder.de
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