Buchhaltung lernen:
Warenverkauf buchen

Cyberlab GmbH

Lektion 7: Warenverkauf buchen


Warenverkauf buchen: So erfassen Sie Ihre Einnahmen korrekt

Der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen ist das Herzstück jedes Unternehmens. Doch wie werden diese Verkäufe korrekt in der Buchhaltung erfasst? In dieser Lerneinheit erfahren Sie alles Wichtige über die Buchung von Warenverkäufen, die Behandlung von Preisnachlässen und die Rolle der Debitorenbuchhaltung.


1. Lernziele: Das nehmen Sie mit

Am Ende dieser Einheit können Sie:

  • Verstehen, dass Umsatzerlöse Erträge aus den Kernaktivitäten Ihres Unternehmens sind.
  • Die Buchung von Verkäufen nach dem Realisationsprinzip vornehmen und Erlösschmälerungen korrekt berücksichtigen.
  • Die Bedeutung der Debitorenbuchhaltung als Schlüssel zur Verwaltung Ihrer Kundenforderungen kennen.


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2. Erlöskonten beim Verkauf: Umsatzerlöse sind Erträge!

Im Gegensatz zum Einkauf, bei dem Sie zunächst Vorräte aufbauen, führt ein Verkauf direkt zu einem Ertrag – dem sogenannten Umsatzerlös . Ein Umsatzerlös ist der Ertrag, den Sie aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen im Rahmen Ihrer üblichen Geschäftstätigkeit erzielen.

Das zentrale Prinzip hierbei ist das Realisationsprinzip. Das bedeutet:

  • Gewinnerfassung erst, wenn realisiert: Sie dürfen einen Gewinn (oder Ertrag) erst dann in Ihrer Buchhaltung erfassen, wenn er tatsächlich realisiert wurde. Im Kontext des Verkaufs bedeutet dies, dass der Erlös dann gebucht wird, wenn die Leistung erbracht und der Kunde zur Zahlung verpflichtet ist – also in der Regel mit der Übergabe der Ware oder der Fertigstellung der Dienstleistung, auch wenn die Bezahlung noch aussteht.
  • Dieses Prinzip leitet sich aus dem Vorsichtsprinzip (§ 252 HGB) ab und dient dem Gläubigerschutz. Man soll keine Gewinne ausweisen, die noch unsicher sind.

Buchung eines Verkaufs auf Ziel (auf Rechnung)

Der häufigste Fall ist der Verkauf auf Ziel, das heißt, Sie geben dem Kunden ein Zahlungsziel (Kredit für die Zeit von der Lieferung bis zur Bezahlung). Hier entsteht eine Forderung an Ihren Kunden.

Beispiel: Sie verkaufen Waren im Nettowert von 1.000,- Euro zzgl. 190,- Euro Umsatzsteuer (19 %).

Soll Haben
Forderungen aus Lieferung und Leistung Umsatzerlöse
1.190,- Euro 1.000,- Euro

Umsatzsteuer

190,- Euro

Zahlungseingang: Wenn Ihr Kunde später die Rechnung bezahlt, verringert sich Ihre Forderung, und Ihr Bankguthaben erhöht sich.

Soll Haben
Bank Forderungen aus Lieferung und Leistung
1.190,- Euro 1.190,- Euro

Erlöskonten (= Sachkonten bzw. Erfolgskonten) beim Verkauf

  • Umsatzerlös = Ertrag aus Verkauf oder Dienstleistung im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit
  • Realisationsprinzip
    • Gewinnerfassung erst, wenn realisiert
    • abgeleitet aus Vorsichtsprinzip (wesentlicher GoB) gemäß § 252 HGB und dient dem Gläubigerschutz

Verkauf auf Ziel

Zahlungsziel: Kredit für Zeit von Lieferung bis Bezahlung

Forderungen aus1.190,- Euro an Umsatzerlöse1.000,- Euro
Lieferungen und LeistungenUmsatzsteuer119,- Euro

Zahlungseingang

Bank1.190,- Euro an Forderungen aus1.190,- Euro
Lieferungen und Leistungen

Kreditgeschäfte und ihre periodengerechte Erfassung Bei Kreditgeschäften sind die Begründung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie deren Tilgung grundsätzlich als getrennte Geschäftsvorfälle zu behandeln. Bei doppelter Buchführung ist für Kreditgeschäfte in der Regel eine nach Schuldnern und Gläubigern gegliederte laufende Rechnung zu führen. Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn Waren- und Kostenrechnungen, die innerhalb von acht Tagen nach Rechnungseingang oder innerhalb der Zeit, die ihrem gewöhnlichen Durchlauf durch den Betrieb entspricht, beglichen werden, nicht in das Kontokorrentkonto aufgenommen werden. Werden die Geschäftsvorfälle nicht laufend, sondern periodengerecht gebucht, so ist es nicht zu beanstanden, wenn die Erfassung der Kreditgeschäfte eines Monats in der Buchführung bis zum Ende des folgenden Monats erfolgt, sofern durch organisatorische Vorkehrungen sichergestellt ist, dass die Buchungsbelege bis zu ihrer Erfassung in der Buchführung nicht verloren gehen, z. B. durch fortlaufende Nummerierung der Eingangs- und Ausgangsrechnungen oder durch Ablage in besonderen Mappen oder Ordnern. Neben der Erfassung der Kreditgeschäfte in einem Hauptbuch sind die bargeldlosen Geschäftsvorfälle nach Geschäftspartnern gegliedert in Konten darzustellen. Dies kann durch Führung besonderer Personenkonten oder durch geordnete Ablage der nicht ausgeglichenen Rechnungen (Offene-Posten-Buchführung) geschehen. Ist die Zahl der Kreditgeschäfte verhältnismäßig gering, so gelten für ihre Erfassung folgende Erleichterungen

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3. Kundenskonti, Rabatte und Boni: Erlösschmälerungen

Preisnachlässe, die Sie Ihren Kunden gewähren, werden als Erlösschmälerungen bezeichnet und mindern Ihren tatsächlich erzielten Umsatz. Gemäß § 277 HGB müssen diese korrekt ausgewiesen werden.

  • Rabatt: Ein Rabatt ist ein sofortiger Preisnachlass , der bereits bei der Rechnungserstellung bekannt ist (z.B. 10 % Mengenrabatt). Er wird direkt vom Listenpreis abgezogen und erscheint gar nicht in der Buchhaltung als separate Erlösschmälerung, da Sie ja nur den reduzierten Betrag in Rechnung stellen und buchen.
  • Skonto: Skonto ist ein Preisnachlass bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. "2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen"). Da Sie bei Rechnungsstellung nicht wissen, ob der Kunde Skonto ziehen wird, buchen Sie zunächst den vollen Betrag. Zieht der Kunde später Skonto, müssen Sie den Erlös und die Umsatzsteuer korrigieren.
    • Beispiel (nach Erhalt der Rechnung): Ihr Kunde zieht 2 % Skonto auf eine Rechnung von 11.900 € brutto (10.000 € netto + 1.900 € USt).
      • Buchungssatz bei Zahlung (Soll an Haben): | Soll | Haben | | :------------------------- | :------------------------------------ | | Bank | Forderungen aus Lieferung und Leistung | | 11.662,- Euro | 11.900,- Euro | | Erlösschmälerung (Skonto) | | | 200,- Euro | | | Umsatzsteuer (Skonto) | | | 38,- Euro | | (Die 200 € und 38 € reduzieren Ihren ursprünglichen Umsatz und die Umsatzsteuer.)
  • Bonus: Ein Bonus ist ein nachträglicher Preisnachlass , der gewährt wird, wenn der Kunde bestimmte Bedingungen erfüllt (z.B. Jahresbonus bei Erreichen einer bestimmten Abnahmemenge). Der Bonus ist bei Rechnungsstellung noch nicht bekannt und wird erst später als Erlösschmälerung gebucht, meist über eine Gutschrift.
  • Gutschrift: Eine Gutschrift ist ein Preisnachlass, der nachträglich gewährt wird , z.B. bei Reklamationen oder Schlechtleistungen. Sie wird in der Regel ebenfalls als Erlösschmälerung gebucht.

Beispiel Buchung einer Gutschrift (200 € netto + 38 € USt):

Soll Haben
Erlösschmälerung Forderungen aus Lieferung und Leistung
200,- Euro 238,- Euro
Umsatzsteuer
38,- Euro

Nach der Gutschrift wird die reduzierte Rechnung beglichen:

Soll Haben
Bank Forderungen aus Lieferung und Leistung
952,- Euro 952,- Euro

  • Erlösschmälerungen und Umsatzausweis gemäß § 277 HGB:
  • Skonto
    • Preisnachlass bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist (z.B. 2% innerhalb 7 Tagen)
    • Bei Rechnungserstellung noch nicht bekannt, daher auch Umsatzsteuerkorrektur
    • Siehe auch Skonto-Rechner https://steuerrechner24.de/skontorechner/
  • Rabatt
    • Preisnachlass unter bestimmten Bedingungen (z.B. 10% Mengenrabatt)
    • Bei Rechnungserstellung bereits bekannt
  • Bonus
    • Nachträglicher Preisnachlass bei Erfüllung bestimmter Bedingungen (z.B. 3% Jahresbonus bei Menge > X)
    • Bei Rechnungserstellung noch nicht bekannt
  • Gutschrift
    • Preisnachlass z.B. für Schlechtleistung (z.B. 5% Gutschrift wg. verspäteter Lieferung)
    • Bei Rechnungserstellung noch nicht bekannt

Buchungssätze:

Verkauf

Forderungen aus1.190,- Euro an Umsatzerlöse1.000,- Euro
Lieferungen und LeistungenUmsatzsteuer190,- Euro

Gutschrift von 200 Euro netto

Erlösschmälerung200,- Euro an Forderungen aus238,- Euro
Umsatzsteuer238,- EuroLieferungen und Leistungen

Begleichung der Rechnung

Bank952,- Euro an Forderungen aus952,- Euro
Lieferungen und Leistungen

Einräumung von 2% Skonto bei Begleichung der Rechnung

Verkauf

Forderungen aus11.900,- Euro an Umsatzerlöse10.000,- Euro
Lieferungen und LeistungenUmsatzsteuer1.900,- Euro

Begleichung der Rechnung

Erlösschmälerung200,- Euro an Forderungen aus11.900,- Euro
Umsatzsteuer38,- EuroLieferungen und Leistungen
Bank11.662,- Euro

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4. Debitorenbuchhaltung: Der Überblick über Ihre Kunden

Die Debitorenbuchhaltung ist eine wichtige Nebenbuchhaltung , die Ihnen detaillierte Informationen zu Ihren Forderungen aus Lieferung und Leistung liefert.

Statt alle Verkaufsrechnungen nur auf einem Sammelkonto "Forderungen aus LuL" zu buchen, führen Sie für jeden einzelnen Kunden ein separates Personenkonto (Debitorenkonto). Dies ermöglicht Ihnen, den Überblick zu behalten über:

  • Umsatz und verkaufte Mengen bei jedem Kunden.
  • Fälligkeiten der Rechnungen und Skontomöglichkeiten.
  • Offene Salden und den Status jeder einzelnen Rechnung.

Das ist unerlässlich für ein effizientes Forderungsmanagement, die Überwachung von Zahlungen und eine gute Liquiditätsplanung. So sehen Sie auf einen Blick, welche Kunden Ihnen noch Geld schulden und wann die Zahlungen fällig werden.

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5. Zusammenfassung

Sie haben gelernt, dass Umsatzerlöse die Haupteinnahmen aus Ihrer Geschäftstätigkeit sind und nach dem Realisationsprinzip gebucht werden. Das heißt, der Ertrag wird erst dann erfasst, wenn die Leistung erbracht ist, auch wenn die Bezahlung noch aussteht.

Preisnachlässe wie Rabatte, Skonti und Boni mindern Ihre Umsatzerlöse und müssen korrekt als Erlösschmälerungen erfasst werden.

Schließlich ist die Debitorenbuchhaltung entscheidend, um den Überblick über Ihre Kundenforderungen zu behalten und Ihr Forderungsmanagement effizient zu gestalten.

Wenn Sie tiefer in die Materie eintauchen möchten oder spezifische Fragen zu Ihren Verkaufsbuchungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

  • Umsatzerlöse sind Erträge aus Verkäufen oder Dienstleistungen im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit
  • Buchung nach Realisation und abzgl. Erlösschmälerungen (Rabatte, Boni, Skonti)
  • Debitorenbuchhaltung mit Detailinformationen zu Forderungen aus Lieferung und Leistung

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