Lektion 11: Rechnungsabgrenzung
Inhalt:
Lernziele
- Zahlung und Erfolgswirksamkeit können zeitlich auseinander fallen
- Bei zeitlichem Unterschied von Zahlung und Erfolgswirksamkeit (Aufwand oder Ertrag) sind Abgrenzungen zum Jahreswechsel
- Zahlung vor Erfolgswirksamkeit: aktive oder passive Rechnungsabgrenzung
- Erfolgswirksamkeit vor Zahlung: sonstige Forderung oder sonstige Verbindlichkeit
Top Lektion 11: Rechnungsabgrenzung
Was ist ein Rechnungsabgrenzungsposten?
Ein Rechnungsabgrenzungsposten ist eine Position in der Bilanz, die temporäre Unterschiede zwischen Zahlungen und Ausgaben aufgrund der unterschiedlichen Zeitpunkte von Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt. Der Rechnungsabgrenzungsposten dient dazu, den tatsächlichen Geschäftserfolg des Unternehmens in einer Periode abzubilden, indem er die Zahlungsströme in die richtige Zeitperiode zuordnet.
Zum Beispiel können sich Einnahmen und Ausgaben aufgrund von Rechnungsstellung und Zahlungsterminen auf unterschiedliche Perioden verteilen. Ein Unternehmen kann im Dezember eine Rechnung stellen und die Zahlung erst im Januar des folgenden Jahres erhalten. In diesem Fall würde das Unternehmen im Dezember einen Gewinn ausweisen, obwohl das Geld erst im Januar tatsächlich fließt. Um dies in der Bilanz zu korrigieren, würde das Unternehmen einen Rechnungsabgrenzungsposten bilden, um den Gewinn im Dezember zu reduzieren und im Januar zu erhöhen.
Typische Positionen im Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Beispiel gezahlte, aber noch nicht abgelaufene Versicherungsprämien, Mieten, Gehälter und Steuern, sowie erhaltene, aber noch nicht abgewickelte Zahlungen für Produkte oder Dienstleistungen.
Der Rechnungsabgrenzungsposten wird in der Bilanz unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten oder den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen und kann dazu beitragen, dass der Jahresabschluss eines Unternehmens genauer und aussagekräftiger ist.
Die aktive und passive Rechnungsabgrenzung sind Begriffe aus der Buchhaltung und beziehen sich auf den Zeitpunkt, zu dem Einnahmen und Ausgaben erfasst werden. Die aktive und passive Rechnungsabgrenzung sind also Methoden, um sicherzustellen, dass die Einnahmen und Ausgaben in der Buchhaltung zum richtigen Zeitpunkt erfasst werden.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag anzusetzen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag anzusetzen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Ist der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, so kann der Unterschiedsbetrag als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden. Der Unterschiedsbetrag ist durch planmäßige jährliche Abschreibungen, die auf die Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können, aufzulösen.
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Top Lektion 11: Rechnungsabgrenzung
Irrelevanz des Zahlungszeitpunktes
- Nach § 252 Nr. 5 HGB ist für den Erfolg nicht Zeitpunkt von Einzahlung oder Auszahlung entscheidend, sondern der Zeitpunkt von Ertrag bzw. Aufwand
- -> Unterscheidung von transitorischen und antizipativen Posten
- Transitorische Abgrenzung
- Einnahme bzw. Ausgabe im alten Jahr + Ertrag bzw. Aufwand (auch teilweise) im neuen Jahr
- -> Buchung: Passiver bzw. aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)
- Antizipative Abgrenzung
- Aufwand bzw. Ertrag (auch teilweise) im alten Jahr + Ausgabe bzw. Einnahme im neuen Jahr
- -> Buchung: Sonstige Verbindlichkeit bzw. sonstige Forderung
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Transitorische Rechnungsabgrenzung
Aktive Rechnungsabgrenzung
Die aktive Rechnungsabgrenzung bezieht sich auf Einnahmen, die bereits erfasst wurden, aber die Dienstleistung oder das Produkt noch nicht vollständig erbracht wurde. In diesem Fall wird der Betrag in der Buchhaltung als "Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten" erfasst, da er noch nicht als Umsatz verbucht werden kann. Ein Beispiel hierfür ist die Vorabzahlung für eine Jahresmitgliedschaft in einem Fitnessstudio. Der volle Betrag wird sofort verbucht, aber die Mitgliedschaft erstreckt sich über ein Jahr. Daher wird der Betrag, der noch nicht erbracht wurde, als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.
- aRAP nach § 252 I Nr. 5 i.V.m. § 250 HGB
- Voraussetzung aRAP
- Ausgabe vor Abschlussstichtag
- Aufwand für eine bestimmte Zeit danach
- Übliche Anwendungsfälle
- Mietvorauszahlungen
- Versicherungsprämien
- Kfz-Steuern
Beispiel: Abgrenzung von Mietzahlungen (12 Monate im Voraus am 1.10.):
Mietaufwendungen | 3.000,- | an | Bank | 12.000,- |
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 9.000,- |
Auflösung der Abgrenzung im Folgejahr:
Mietaufwendungen | 9.000,- | an | Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 9.000,- |
Hinweis: Auflösung im Folgejahr besser monatlich (9 x 1.000,- Euro) um auch unterjährig periodengerechten Gewinn in der Buchhaltung auszuweisen
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Transitorische Rechnungsabgrenzung
Passive Rechnungsabgrenzung
Die passive Rechnungsabgrenzung bezieht sich auf Ausgaben, die bereits getätigt wurden, aber deren Nutzen noch nicht vollständig erfasst wurde. In diesem Fall wird der Betrag in der Buchhaltung als "Passiver Rechnungsabgrenzungsposten" erfasst. Ein Beispiel hierfür sind bezahlte Versicherungsprämien, die für das gesamte Jahr im Voraus gezahlt werden. Da der Nutzen der Versicherung sich über das ganze Jahr erstreckt, wird der Betrag für die noch nicht abgelaufene Zeit als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten erfasst.
- pRAP nach § 252 I Nr. 5 i.V.m. § 250 HGB
- Voraussetzung pRAP
- Einnahme vor Abschlussstichtag
- Ertrag für eine bestimmte Zeit danach
- Übliche Anwendungsfälle
- Mieteinnahmen
- Eingenommene Beiträge für fortlaufende Dienstleistungsverträge (z.B. Abonnements)
Einnahme Abonnement (12 Monate im Voraus am 1.10.) und Abgrenzung:
Bank | 1.428,- | an | Umsatzerlöse | 300,- |
Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 900,- | |||
Umsatzsteuer | 228,- |
Auflösung der Abgrenzung im Folgejahr:
Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 900,- | an | Umsatzerlöse | 900,- |
Hinweis: Auflösung im Folgejahr besser monatlich (9 x 100,- Euro) um auch unterjährig periodengerechten Gewinn in der Buchhaltung auszuweisen
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Antizipative Rechnungsabgrenzung
- Antizipative Abgrenzung darf nicht als RAP gebucht werden!
- Ausgabe bzw. Einnahme nach Abschlussstichtag
- Aufwand bzw. Ertrag (auch teilweise) für Zeit vor Abschlussstichtag
- Anwendungsfälle
- Nachträgliche Zahlung von 6 Monaten Hausmeisterservice im April
- Mieteinnahme im März für 3 Monate von Dezember bis Februar
- Buchung: Sonstige Verbindlichkeit oder sonstige Forderung
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Steuerrecht
Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG ist die Rechnungsabgrenzung auf sog. transitorische Posten beschränkt. Nach dieser Vorschrift können grundsätzlich nur Ausgaben und Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die aber erst für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag entstehen, abgegrenzt werden.
Zeitraum nach dem Abschlussstichtag Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten darf nur gebildet werden, soweit Ausgaben oder Einnahmen vor dem Abschlussstichtag einen Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Antizipative Posten (Ausgaben oder Einnahmen nach dem Abschlussstichtag, die Aufwand oder Ertrag für eine Zeit vor diesem Tag darstellen) dürfen nur in den Fällen des § 5 Abs. 5 Satz 2 EStG als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden. Soweit aus den ihnen zugrunde liegenden Geschäftsvorfällen bereits Forderungen oder Verbindlichkeiten entstanden sind, sind sie als solche auszuweisen.
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Zusammenfassung
- Zahlung und Erfolg können auseinander fallen
- Beim Abschluss sind dann Abgrenzungen vorzunehmen
- Zahlung vor Erfolgswirksamkeit = aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzung
- Erfolgswirksamkeit vor Zahlung = sonstige Forderung bzw. Verbindlichkeit
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Inhalt:
- Grundlagen der Buchführung
- System der Buchführung
- Technik der doppelten Buchführung
- Organisation der Buchhaltung
- Umsatzsteuer buchen
- Wareneingang buchen
- Warenausgang buchen
- Buchung von Lohn + Gehalt
- Buchung von Anlagevermögen + AfA (Abschreibungen)
- Sonstige Buchungen
- Rechnungsabgrenzung buchen
- Grundlagen des Jahresabschlusses
- Kassenbuch: So führt man eine Kasse richtig
- Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB)