Buchhaltung lernen: Kasse
Buchhaltung kostenlos online lernen Beispiele, Erklärung, Buchungssätze, Übungen
Lerneinheit Rechnungswesen & Steuern Kasse / GoBD
Kassenbuchführung (GoBD): Rechtsgrundlagen, Buchungssätze, Beispiele & Übungen
Diese Lerneinheit vermittelt die ordnungsgemäße Kassenführung in der Praxis: von den rechtlichen Grundlagen über typische Buchungssätze bis zur Bilanzierung – inklusive Übungen und Fehleranalyse.
- Kernthema: Ordnungsmäßige Aufzeichnung aller Bargeschäfte (vollständig, richtig, zeitnah, geordnet, unveränderbar).
- Prüfungsrelevanz: Kassenmängel führen häufig zu Schätzungen und können die gesamte Buchführung „infizieren“.
- Praxis-Standard: Kassensturzfähigkeit und konsequentes Belegprinzip.
Lernziele
Nach dieser Einheit können Sie:
- die rechtlichen Grundlagen der Kassenbuchführung erklären,
- Ordnungsmäßigkeitskriterien sicher anwenden,
- Buchungssätze für Kassenvorgänge erstellen,
- die Kasse in Bilanz und Bewertung korrekt einordnen,
- typische Fehler erkennen und vermeiden.
1. Grundlagen und Rechtspflichten
Wer muss ein Kassenbuch führen?
Das Kassenbuch erfasst sämtliche Bargeschäfte (Bar-Einnahmen und Bar-Ausgaben) eines Unternehmens. Zur Führung verpflichtet sind insbesondere:
- Buchführungspflichtige Unternehmen (z. B. Bilanzierer nach HGB/Steuerrecht),
- freiwillig buchführende Unternehmen,
- Unternehmen mit intensiven Bargeschäften (hohe praktische Relevanz in Außenprüfungen/Kassen-Nachschauen).
Ein förmliches Kassenbuch wie in der doppelten Buchführung ist nicht zwingend. Bargeschäfte müssen aber trotzdem vollständig, richtig, zeitnah und nachvollziehbar dokumentiert werden (Kassenaufzeichnungen, Belege, ggf. Kassenbericht bei offener Ladenkasse).
Rechtliche Grundlagen (Überblick)
- Abgabenordnung (AO): Ordnungsvorschriften und Aufzeichnungspflichten (u. a. § 140 AO, § 146 AO, § 146a AO, § 147 AO).
- Handelsrecht (HGB): Buchführungspflichten (§§ 238, 239 HGB).
- GoBD: Grundsätze für Ordnungsmäßigkeit, Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Verfahrensdokumentation und Datenzugriff.
2. Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung
2.1 Zentrale Anforderungen
Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtigkeit, Ordnung sind die tragenden Säulen ordnungsgemäßer Kassenführung.
- Vollständigkeit: Alle Barvorgänge werden erfasst (keine „Neben-Kassen“, keine Lücken).
- Richtigkeit: Beträge und Geschäftsvorfälle sind sachlich korrekt.
- Zeitgerechtigkeit: Barumsätze werden zeitnah erfasst (in der Praxis: täglich; bei offener Ladenkasse täglicher Kassenbericht).
- Ordnung/Nachvollziehbarkeit: Systematische, prüfbare Dokumentation mit klaren Belegketten.
2.2 Einzelaufzeichnungspflicht
Grundsätzlich ist jeder Geschäftsvorfall einzeln aufzuzeichnen, insbesondere mit:
- Datum (Belegdatum / Geschäftstag),
- Betrag,
- Geschäftsinhalt,
- Vertragspartner (soweit möglich/erforderlich),
- Belegnummer und Verknüpfung zum Beleg.
2.3 Belegprinzip
- Zu jeder Kassenbuchung gehört ein Beleg (Fremdbeleg oder Eigenbeleg).
- Belege fortlaufend nummerieren und mit Kassenbuch/Kassenbericht verknüpfen.
- Eigenbelege nur ausnahmsweise und mit sauberer Begründung (Datum, Anlass, Betrag, Unterschrift).
2.4 Kassensturzfähigkeit
Soll-Bestand (Aufzeichnungen) = Ist-Bestand (gezähltes Bargeld) – jederzeit überprüfbar.
Kassenanfangsbestand
+ Einnahmen
- Ausgaben
= Kassenendbestand (nie negativ!)
Ein negativer Kassenbestand ist tatsächlich ausgeschlossen und gilt in der Praxis als starkes Mangelindiz.
3. Besondere Kassenformen
3.1 Offene Ladenkasse
Eine offene Ladenkasse ist eine einfache Bargeldkasse ohne elektronische Aufzeichnung (z. B. Geldkassette). Ordnungsmäßigkeit wird typischerweise über den täglichen Kassenbericht erreicht.
Anforderungen an die offene Ladenkasse (Praxis-Check)
- Tägliches Zählen des gesamten Bargeldbestands (Ist-Kasse).
- Täglicher Kassenbericht mit retrograder Ermittlung der Tageseinnahmen.
- Keine Rundungen/Schätzungen: Es wird gezählt, nicht „gerundet“.
- Belegsammlung für Barausgaben, Entnahmen, Einlagen.
Retrograde Ermittlung der Tageseinnahmen:
Kassenendbestand (gezählt)
+ Entnahmen
+ Barausgaben
- Einlagen
- Kassenanfangsbestand
= Tageseinnahmen
3.2 Elektronische Kassen / elektronische Aufzeichnungssysteme
- TSE: Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen; die TSE ist grundsätzlich seit 01.01.2020 relevant. Für bestimmte nicht aufrüstbare Altgeräte gab es Übergangsregelungen bis 31.12.2022 – ab 01.01.2023 ist der Betrieb solcher Systeme ohne TSE nicht mehr zulässig.
- Mitteilungspflicht: Für Kassensysteme/TSE gibt es eine elektronische Meldemöglichkeit; je nach Fall sind Fristen (z. B. Meldung über ELSTER) zu beachten.
Hinweis: Zusätzlich sind Verfahrensdokumentation, Datenexport und Unveränderbarkeit der Grundaufzeichnungen in der Praxis entscheidend.
Formelle Kassenmängel können zu Zuschätzungen und im Ergebnis zur Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung führen. Bei bargeldintensiven Betrieben kann dies die gesamte Buchführung betreffen.
4. Buchungssätze zur Kasse
Soll an Haben
Die Kasse steht im Soll bei Einnahmen und im Haben bei Ausgaben. (Kontenbezeichnungen variieren je nach Kontenrahmen, z. B. SKR03/SKR04 – die Logik bleibt identisch.)
4.1 Typische Geschäftsvorfälle (Beispiele)
Beispiel 1: Barverkauf von Waren
Sachverhalt: Verkauf von Waren für 1.190 € brutto (19% USt)
- Nettobetrag: 1.190 € / 1,19 = 1.000 €
- Umsatzsteuer: 1.000 € × 19% = 190 €
Kasse 1.190 €
an Umsatzerlöse 1.000 €
an Umsatzsteuer 190 €
Beispiel 2: Bareinkauf von Büromaterial
Sachverhalt: Kauf von Büromaterial für 59,50 € brutto (19% USt)
- Nettobetrag: 59,50 € / 1,19 = 50,00 €
- Vorsteuer: 50,00 € × 19% = 9,50 €
Büromaterial 50,00 €
Vorsteuer 9,50 €
an Kasse 59,50 €
Beispiel 3: Geldtransfer Bank → Kasse
Sachverhalt: Abhebung von 500 € vom Bankkonto in die Kasse
Kasse 500 €
an Bank 500 €
Beispiel 4: Geldtransfer Kasse → Bank
Sachverhalt: Einzahlung von 800 € von der Kasse auf das Bankkonto
Bank 800 €
an Kasse 800 €
Beispiel 5: Privateinlage in bar
Sachverhalt: Unternehmer legt 200 € privat in die Kasse ein
Kasse 200 €
an Privatkonto 200 €
Beispiel 6: Privatentnahme in bar
Sachverhalt: Unternehmer entnimmt 150 € bar privat
Privatkonto 150 €
an Kasse 150 €
Beispiel 7: Pfandgelder (durchlaufender Posten)
a) Pfand erhalten (bar): 40 €
Kasse 40 €
an Verbindlichkeiten
aus Pfandgeldern 40 €
b) Pfand zurückgezahlt (bar): 25 €
Verbindlichkeiten
aus Pfandgeldern 25 €
an Kasse 25 €
5. Bilanzierung der Kasse
5.1 Ansatz in der Bilanz
Die Kasse ist ein Vermögensgegenstand und wird als Umlaufvermögen auf der Aktivseite ausgewiesen.
AKTIVA | PASSIVA
A. Umlaufvermögen |
... |
Kassenbestand XXX € | ← Kasse
Bank XXX € |
5.2 Bewertung
Nennwertprinzip: Bargeld wird stets mit seinem Nennwert bewertet (keine Abschreibung auf Bargeld).
Beispiel: Kassenbestand 31.12.: 2.347,50 € → Bilanzansatz: 2.347,50 €
5.3 Kassenbezogene Posten (Pfand)
- Pfandverbindlichkeiten: Ansatz zum Rückzahlungsbetrag (Nennwert), i. d. R. kurzfristige Verbindlichkeiten.
- Pfandforderungen: Ansatz zum Nennwert; ggf. Wertberichtigung bei Ausfallrisiko.
6. Aufbewahrung & Dokumentation (Praxis)
6.1 Aufbewahrungspflichten (typische Fristen)
- 8 Jahre: Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Quittungen) – seit 01.01.2025 verkürzt.
- 10 Jahre: Bücher, Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare u. Ä. (typischer Standardbereich).
- 6 Jahre: Sonstige steuerlich relevante Unterlagen (z. B. Handels-/Geschäftsbriefe), je nach Einordnung.
Wichtig: Für bestimmte Aufzeichnungen (z. B. umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten) können weiterhin 10 Jahre gelten.
6.2 Verfahrensdokumentation (Kasse)
Für eine belastbare Kassenorganisation sollten mindestens dokumentiert sein:
- Kassenart (offene Ladenkasse / E-Kasse) und Verantwortlichkeiten,
- Ablauf der täglichen Kassenführung (Zählung, Bericht, Belegablage),
- Belegfluss/Nummernsystem,
- Regeln für Stornos, Trinkgelder, Rabatte, Gutscheine, Pfand,
- bei E-Kassen: TSE, Export/Schnittstellen, Datenaufbewahrung, Benutzerrechte.
Erstellen Sie eine kurze Kassen-Checkliste (täglich/wöchentlich/monatlich) und prüfen Sie Ihr System auf Kassensturzfähigkeit.
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7. Typische Fehler und Konsequenzen
7.1 Häufige Kassenmängel
| Fehler | Folge | Beispiel |
|---|---|---|
| Negativer Kassenbestand | starkes Mangelindiz; Schätzungsrisiko | „Kasse -120 €“ am Tagesende |
| Fehlende Belege | Verstoß gegen Belegprinzip; Angriffsfläche in Prüfungen | Barausgaben ohne Quittung/Eigenbeleg |
| Nachträgliche Änderungen ohne Protokoll | Verstoß gegen Unveränderbarkeit/Nachvollziehbarkeit | Überschreiben von Einträgen im Kassenbuch |
| Nicht tägliche Erfassung | Risiko fehlender Kassensturzfähigkeit | Erfassung der Wochenumsätze gesammelt |
| Fehlende TSE / technische Mängel (E-Kasse) | Formeller Mangel; Zuschätzungsrisiko je nach Gesamtbild | E-Kasse ohne ordnungsgemäße Sicherheit/Export |
7.2 Rechtsfolgen (Überblick)
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (typisch bei Kassenmängeln)
- Richtsatzschätzung
- Zeitreihenvergleich
- Geldverkehrsrechnung
- Unsicherheitszuschläge / Hinzuschätzungen je nach Sachlage
Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldrisiken
Verstöße gegen Aufzeichnungs- und Ordnungsvorschriften können ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen haben (je nach Norm/Einzelfall). In der Praxis steht jedoch häufig das Schätzungsrisiko im Vordergrund.
Kassenmängel sind in der Außenprüfung regelmäßig „Hebelthema“. Bereits formelle Mängel können – je nach Umfang und Einzelfall – die Verwertbarkeit der Buchführung beeinträchtigen.
8. Praktische Übungen
Übung 1: Einfaches Tageskassenbuch
Datum: 15.01.2026 | Anfangsbestand: 450 €
Geschäftsvorfälle:
- Barverkauf von Waren für 1.190 € brutto (19% USt)
- Bareinkauf von Büromaterial für 59,50 € brutto (19% USt)
- Bankabhebung 500 € in die Kasse
- Privatentnahme 200 €
Aufgaben:
- Erstellen Sie alle Buchungssätze.
- Führen Sie ein Kassenblatt (Anfang, Bewegungen, Endbestand).
- Prüfen Sie die Kassensturzfähigkeit (Soll = Ist).
Vorlage: Kassenblatt (zum Ausfüllen)
| Datum | Beleg-Nr. | Text | Einnahme (€) | Ausgabe (€) | Saldo (€) |
|---|---|---|---|---|---|
| 15.01.2026 | Anfangsbestand | 450,00 | |||
| Weitere Zeilen nach Bedarf ergänzen. | |||||
Übung 2: Offene Ladenkasse mit Kassenbericht
- Kassenanfangsbestand: 300 €
- Privatentnahmen (bar): 150 €
- Barausgaben laut Belegen: 220 €
- Privateinlagen (bar): 100 €
- Gezählter Kassenendbestand: 530 €
Aufgaben:
- Ermitteln Sie die Tageseinnahmen retrograd.
- Erstellen Sie einen ordnungsgemäßen Kassenbericht.
- Erklären Sie, warum Rundungen unzulässig sind.
Vorlage: Kassenbericht (retrograd)
Kassenendbestand (gezählt): ________ €
+ Entnahmen: ________ €
+ Barausgaben (Belege): ________ €
- Einlagen: ________ €
- Kassenanfangsbestand: ________ €
= Tageseinnahmen: ________ €
Übung 3: Pfandgelder in Kasse und Bilanz
- Pfandgelder erhalten (bar): 400 €
- Pfandgelder zurückgezahlt (bar): 250 €
- Stand Pfandverbindlichkeiten zu Jahresbeginn: 1.200 €
Aufgaben:
- Buchen Sie beide Vorgänge (vollständige Buchungssätze).
- Berechnen Sie den neuen Stand der Pfandverbindlichkeiten.
- Zeigen Sie den Bilanzausweis.
Übung 4: Fehleranalyse und Korrektur
Festgestellte Mängel (Betriebsprüfung):
- An 12 Tagen negative Kassenbestände (zwischen -50 € und -180 €)
- Fehlende Belege für Barausgaben im Gesamtwert von 3.400 €
- Nachträgliche Korrekturen der Tageseinnahmen ohne Dokumentation
- Elektronische Kasse ohne TSE seit März 2023 im Einsatz
- Kasseneinnahmen teilweise erst nach 3–5 Tagen gebucht
Aufgaben:
- Ordnen Sie jeden Mangel dem verletzten Grundsatz zu.
- Bewerten Sie die Schwere jedes Mangels.
- Welche Rechtsfolgen drohen (Schätzung etc.)?
- Welche Korrekturmaßnahmen empfehlen Sie?
9. Zusammenfassung: Die 10 goldenen Regeln
- Täglich führen – Barvorgänge gehören in die Tageskasse.
- Einzeln erfassen – jeder Geschäftsvorfall separat.
- Belege sichern – keine Buchung ohne Beleg.
- Nie negativ – Kassenbestand darf niemals unter null fallen.
- Kassensturz – Soll- und Ist-Bestand müssen zusammenpassen.
- TSE/Technik korrekt – E-Kassen müssen die Anforderungen erfüllen.
- Privat trennen – Entnahmen/Einlagen sauber buchen.
- Nichts „still“ ändern – Korrekturen nachvollziehbar dokumentieren.
- Nennwert bilanzieren – Bargeld immer zum Nennwert.
- Vollständigkeit sichern – keine Lücken, klare Belegketten.
10. Weiterführende Hinweise
Wichtige Normen/Leitplanken (Auswahl):
- AO: § 140, § 146, § 146a, § 147, § 162, § 379
- HGB: §§ 238, 239
- GoBD (BMF): Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung/Aufbewahrung und zum Datenzugriff
Externe Originalquellen (optional verlinken)
Ordnungsgemäße Kassenführung ist nicht „nur Formalie“. Ein sauberes System schützt vor Schätzungen, reduziert Prüfungsrisiken und schafft belastbare Daten für Steuer, Controlling und Liquiditätssteuerung.
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