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Kassenbuch richtig führen

Autor: Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Level: Praxis, mit Übungen
Nach dieser Einheit können Sie
  • die rechtlichen Grundlagen der Kassenbuchführung erklären
  • Ordnungsmäßigkeitskriterien sicher anwenden
  • Buchungssätze für Kassenvorgänge erstellen
  • die Kasse in Bilanz und Bewertung korrekt einordnen
  • typische Fehler erkennen und vermeiden
Grundlagen & Rechtspflichten Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung Offene Ladenkasse & E-Kasse Buchungssätze zur Kasse Bilanzierung der Kasse Typische Fehler & Konsequenzen Praktische Übungen 10 goldene Regeln
A

Grundlagen und Rechtspflichten

Wer muss ein Kassenbuch führen?

Das Kassenbuch erfasst sämtliche Bargeschäfte (Bar-Einnahmen und Bar-Ausgaben). Zur Führung verpflichtet sind insbesondere buchführungspflichtige Unternehmen (Bilanzierer nach HGB/Steuerrecht), freiwillig buchführende Unternehmen sowie Unternehmen mit intensiven Bargeschäften.

Für Gewinnermittler nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR)Ein förmliches Kassenbuch wie in der doppelten Buchführung ist nicht zwingend. Bargeschäfte müssen aber trotzdem vollständig, richtig, zeitnah und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Rechtliche Grundlagen im Überblick

  • Abgabenordnung (AO): Ordnungsvorschriften und Aufzeichnungspflichten (§§ 140, 146, 146a, 147 AO)
  • Handelsrecht (HGB): Buchführungspflichten (§§ 238, 239 HGB)
  • GoBD: Grundsätze für Ordnungsmäßigkeit, Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Verfahrensdokumentation und Datenzugriff
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B

Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung

Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtigkeit, Ordnung sind die tragenden Säulen ordnungsgemäßer Kassenführung:

  • Vollständigkeit: Alle Barvorgänge werden erfasst — keine Neben-Kassen, keine Lücken
  • Richtigkeit: Beträge und Geschäftsvorfälle sind sachlich korrekt
  • Zeitgerechtigkeit: Barumsätze werden zeitnah erfasst (in der Praxis: täglich)
  • Ordnung/Nachvollziehbarkeit: systematische, prüfbare Dokumentation mit klaren Belegketten

Einzelaufzeichnungspflicht

Grundsätzlich ist jeder Geschäftsvorfall einzeln aufzuzeichnen: Datum, Betrag, Geschäftsinhalt, Vertragspartner (soweit möglich), Belegnummer und Verknüpfung zum Beleg.

BelegprinzipKeine Buchung ohne Beleg. Zu jeder Kassenbuchung gehört ein Beleg (Fremd- oder Eigenbeleg). Belege fortlaufend nummerieren und mit dem Kassenbuch verknüpfen. Eigenbelege nur ausnahmsweise, mit sauberer Begründung.

Kassensturzfähigkeit

Soll = Ist, jederzeit prüfbar Kassenanfangsbestand + Einnahmen − Ausgaben = Kassenendbestand (nie negativ!). Ein negativer Kassenbestand gilt in der Praxis als starkes Mangelindiz.
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C

Besondere Kassenformen

Offene Ladenkasse

Eine einfache Bargeldkasse ohne elektronische Aufzeichnung (z. B. Geldkassette). Ordnungsmäßigkeit wird über den täglichen Kassenbericht erreicht: tägliches Zählen des gesamten Bargeldbestands, keine Rundungen/Schätzungen, vollständige Belegsammlung.

Retrograde Ermittlung der Tageseinnahmen Kassenendbestand (gezählt) + Entnahmen + Barausgaben − Einlagen − Kassenanfangsbestand = Tageseinnahmen

Elektronische Kassen (TSE)

Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen — die TSE ist grundsätzlich seit 01.01.2020 relevant; für bestimmte nicht aufrüstbare Altgeräte gab es Übergangsregelungen bis 31.12.2022. Seit 01.01.2023 ist der Betrieb ohne TSE nicht mehr zulässig.

RisikoFormelle Kassenmängel können zu Zuschätzungen und zur Schätzungsbefugnis der Finanzverwaltung führen — bei bargeldintensiven Betrieben kann das die gesamte Buchführung betreffen.
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D

Buchungssätze zur Kasse

Die Kasse steht im Soll bei Einnahmen und im Haben bei Ausgaben.

1 · Barverkauf von Waren, 1.190 € brutto (19 % USt)Kasse 1.190 € an Umsatzerlöse 1.000 € + Umsatzsteuer 190 €
2 · Bareinkauf Büromaterial, 59,50 € brutto (19 % USt)Büromaterial 50,00 € + Vorsteuer 9,50 € an Kasse 59,50 €
3 · Bankabhebung 500 € in die KasseKasse 500 € an Bank 500 €
4 · Einzahlung Kasse → Bank, 800 €Bank 800 € an Kasse 800 €
5 · Privateinlage bar, 200 €Kasse 200 € an Privatkonto 200 €
6 · Privatentnahme bar, 150 €Privatkonto 150 € an Kasse 150 €
7 · Pfandgelder (durchlaufender Posten)Erhalt (40 €): Kasse 40 € an Verbindlichkeiten aus Pfandgeldern 40 €
Rückzahlung (25 €): Verbindlichkeiten aus Pfandgeldern 25 € an Kasse 25 €
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E

Bilanzierung der Kasse

Die Kasse ist ein Vermögensgegenstand und wird als Umlaufvermögen auf der Aktivseite ausgewiesen.

NennwertprinzipBargeld wird stets mit seinem Nennwert bewertet — keine Abschreibung auf Bargeld. Beispiel: Kassenbestand 31.12.: 2.347,50 € → Bilanzansatz: 2.347,50 €.

Pfandverbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag (Nennwert) angesetzt, i. d. R. als kurzfristige Verbindlichkeiten. Pfandforderungen ebenfalls zum Nennwert, ggf. mit Wertberichtigung bei Ausfallrisiko.

Aufbewahrung (Praxis-Orientierung)

  • 8 Jahre: Buchungsbelege (Rechnungen, Quittungen) — seit 01.01.2025 verkürzt
  • 10 Jahre: Bücher, Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse, Inventare
  • 6 Jahre: sonstige steuerlich relevante Unterlagen, je nach Einordnung
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F

Typische Fehler und Konsequenzen

FehlerFolge
Negativer KassenbestandStarkes Mangelindiz, Schätzungsrisiko
Fehlende BelegeVerstoß gegen Belegprinzip, Angriffsfläche in Prüfungen
Nachträgliche Änderungen ohne ProtokollVerstoß gegen Unveränderbarkeit
Nicht tägliche ErfassungRisiko fehlender Kassensturzfähigkeit
Fehlende TSE (E-Kasse)Formeller Mangel, Zuschätzungsrisiko
RechtsfolgenKassenmängel führen typisch zu Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen (Richtsatzschätzung, Zeitreihenvergleich, Geldverkehrsrechnung, Unsicherheitszuschläge) und können ordnungswidrigkeitenrechtliche Folgen haben.
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G

Praktische Übungen

Übung 1 · Einfaches Tageskassenbuch

Datum 15.01.2026, Anfangsbestand 450 €. Geschäftsvorfälle: 1) Barverkauf Waren 1.190 € brutto (19 % USt) 2) Bareinkauf Büromaterial 59,50 € brutto 3) Bankabhebung 500 € in die Kasse 4) Privatentnahme 200 €.

Lösung anzeigen

Kasse: 450 + 1.190 − 59,50 + 500 − 200 = 1.880,50 € Endbestand. Buchungssätze wie im Abschnitt „Buchungssätze zur Kasse" oben.

Übung 2 · Offene Ladenkasse mit Kassenbericht

Anfangsbestand 300 €, Privatentnahmen 150 €, Barausgaben 220 €, Privateinlagen 100 €, gezählter Endbestand 530 €. Ermitteln Sie die Tageseinnahmen retrograd.

Lösung anzeigen

530 + 150 + 220 − 100 − 300 = 500 € Tageseinnahmen.

Übung 3 · Pfandgelder in Kasse und Bilanz

Pfandgelder erhalten 400 €, zurückgezahlt 250 €, Stand Pfandverbindlichkeiten zu Jahresbeginn 1.200 €. Berechnen Sie den neuen Stand.

Lösung anzeigen

1.200 + 400 − 250 = 1.350 € Pfandverbindlichkeiten, ausgewiesen als kurzfristige Verbindlichkeit.

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Σ

Die 10 goldenen Regeln

Zum Merken
  • Täglich führen — Barvorgänge gehören in die Tageskasse
  • Einzeln erfassen — jeder Geschäftsvorfall separat
  • Belege sichern — keine Buchung ohne Beleg
  • Nie negativ — der Kassenbestand darf niemals unter null fallen
  • Kassensturz — Soll- und Ist-Bestand müssen zusammenpassen
  • TSE/Technik korrekt — E-Kassen müssen die Anforderungen erfüllen
  • Privat trennen — Entnahmen/Einlagen sauber buchen
  • Nichts „still" ändern — Korrekturen nachvollziehbar dokumentieren
  • Nennwert bilanzieren — Bargeld immer zum Nennwert
  • Vollständigkeit sichern — keine Lücken, klare Belegketten

Excel-Vorlagen zum Download

Kostenlose Excel-Vorlage Kassenbuch (SKR03) herunterladen →
Kostenlose Excel-Vorlage Kassenbericht (SKR03) herunterladen →

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